Pressemeldung vom 09.05.2012
Gerade jetzt in den Frühlingsmonaten können in Parkanlagen, auf Wiesen, am Strand und im Wald oder aber im eigenen Garten Jungtiere heimischer Tierarten beobachtet werden. Der Deutsche Tierschutzbund weist jedoch darauf hin, dass dieser tierische Nachwuchs nur selten die Hilfe des Menschen benötigt. In Zweifelsfällen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, denn eine unnötige Aufnahme schadet dem Tier. Der Deutsche Tierschutzbund, aber auch die örtlichen Mitgliedsvereine, können beraten.
Wer ein Jungtier findet, sollte es zunächst nicht anfassen, sondern nur in einem ausreichenden Abstand beobachten. In der Regel findet das Junge wieder zur Mutter – oder umgekehrt. Der überwiegende Teil der gefundenen Jungtiere benötigt keine menschliche Hilfe, sondern ist in der Natur besser aufgehoben. Nackte Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind, sollten allerdings zurückgesetzt werden.
Befiederte Jungvögel, die noch nicht fliegen können, aber als so genannte Nestflüchter am Straßenrand herumhüpfen, können vorsichtig an einen sicheren Ort in der Nähe gebracht werden – beispielsweise ein abseits der Straße gelegenes Gebüsch. Dabei ist darauf zu achten, dass der Jungvogel in direkter Nähe zum Fundort bleibt. Vögel stören sich nicht am menschlichen Geruch, so dass die Jungtiere nach dem Umsetzen weiter von Alttieren versorgt werden. Auch bei den meisten Säugetieren stellt der menschliche Geruch keinen Grund für die Elterntiere dar, die Jungtiere nicht weiter zu versorgen – Rehkitze oder Hasen, die besonders oft eingesammelt werden, können auch noch nach bis zu 48 Stunden nach Aufnahme zurückgebracht werden. Dabei sollte fachkundiger Rat, z. B. beim Tierschutzverein, eingeholt werden.
Prinzipiell aber gilt: Ist ein Jungtier eindeutig nicht in der Lage – auch nicht durch eine eventuelle Zufütterung vor Ort – allein zu überleben, ist rasche Hilfe notwendig und richtig. Allerdings sollten sich keinesfalls Laien daran versuchen, ein Jungtier zu päppeln oder ein offensichtlich krankes Tier zu behalten. Vielmehr sollte sofort eine spezielle Auffangstation für Wildtiere kontaktiert werden, die das Tier aufnehmen kann. Die Aufzucht in Menschenhand ist allerdings immer die Notlösung. Auch die Auswilderung der Tiere muss so vorgenommen werden, dass die Tiere eine reelle Chance haben, um sich in freier Natur zu behaupten. In keinem Fall sollten Wildtiere dauerhaft in Privathaushalten bleiben. Dies ist im Übrigen auch gemäß Natur- und Artenschutzgesetzgebung untersagt.
Das Tier-, Natur- und Jugendzentrum des Deutschen Tierschutzbundes in Weidefeld (Schleswig-Holstein) dient unter anderem als Auffangstation für beschlagnahmte Heimtiere und verletzte oder verwaiste Wildtiere. Dort kümmert man sich professionell um solche tierischen "Problemkinder".
Zusammenfassung: In Deutschland werden durch die Jagd jedes Jahr mindestens 200.000 Katzen getötet. Sie seien eine Gefahr für Rebhühner und für Singvögel. Wildtierschutz Deutschland erörtert die Sinnlosigkeit dieser antiquierten Artenschutz-Vorstellung und kommt zu dem Schluss, dass die Katzenjagd schon allein zahlenmäßig im Hinblick auf eine Bestandsregulierung vollkommen ineffizient ist.
Es gibt wenig öffentlich zugängliche Zahlen über die Anzahl der im Rahmen der Jagdausübung getöteten Katzen. Offizielle Statistiken weisen z.B. für Nordrhein-Westfalen für das Jagdjahr 2010/2011 eine Katzenstrecke von 12.249 Tieren aus, in Schleswig-Holstein wurden 6.183 Katzen als offizielle Strecke gemeldet. "Eine Hochrechnung der offiziellen Zahlen anhand der Anzahl der Jäger ergäbe für Deutschland etwa 55.000 bis 110.000 getötete Katzen, inklusive Dunkelziffer dürfte deren Anzahl aber weit über 200.000 liegen" erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.
Wie auch immer – einhundertausend oder zweihunderttausend bedeuten emotional gesehen tausendfaches Leid für Familien, die geliebte Familienmitglieder verlieren, und rechtlich gesehen nicht nur einen Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht, sondern auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung weitgehend unverändert aus dem Reichsjagdgesetz von 1934 übernommen, davor war die "Tötung revierender Hunde und Katzen" bereits im Preußischen Jagdgesetz von 1848 geregelt.
Zur Rechtfertigung des Katzenabschusses gibt es keine nennenswerte Literatur – was schon die geringe Bedeutung des Themas für den Artenschutz belegt. In einigen von Jägern zitierten Studien, wird die Auswirkung von Katzenprädation auf Singvögel allenfalls am Rande erwähnt. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass Hauskatzen in Deutschland irgendeine Tierart im Bestand gefährden könnten. Selbst wenn man einräumt, dass Katzen eine besondere Gefahr gerade für Jungvögel sind, so muss man doch wissen, dass Vögel ihre Jungtierverluste von Natur aus mittels mehrerer Bruten im Jahr ausgleichen.
Die Sinnlosigkeit des Tötens von Katzen aus vermeintlichen Gründen des Artenschutzes verdeutlichen auch folgende Zahlen:
Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 6 Millionen Katzen, die als Freigänger und potentielle Vogeldiebe unterwegs sind. Durch den jagdlichen Eingriff werden weniger als 5 % dieses Bestandes getötet, was aus Sicht des vorgegaukelten Artenschutzes aber vollkommen ineffizient ist.
In einer Pressemitteilung spricht der Deutsche Jagdschutzverband davon, dass etwa 2 Millionen verwilderte Katzen jährlich 6 Millionen Singvögel erbeuten – nach Berechnungen des Deutschen Rates für Vogelschutz kommen in Deutschland jedes Jahr über 300 Millionen Jungvögel zur Welt. Auch diese Relation macht anschaulich, dass das Töten von Katzen nicht einmal ansatzweise dem Artenschutz dient. Selbst wenn man davon ausginge, dass freigehende Katzen jedes Jahr theoretisch die Hälfte des Jungvogelbestandes erbeuten würde, wie es Vogelschützer vorrechnen - der Jagdschutz würde diese Menge lediglich um 5 % reduzieren.
Dazu Wildtierschutz Deutschland: "Der konservativen Jägerschaft ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, eine grundlegende an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Novellierung der Jagdgesetzgebung zu verhindern. Man könnte den Eindruck haben, ihnen das Privileg des Jagdschutzes zu nehmen, also des Tötens von Katzen und Hunden, sei für sie die Vorstufe zum Weltuntergang."
Pressekontakt
Wildtierschutz Deutschland e.V., Lovis Kauertz (Vorsitzender), Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, wildtierschutz(at)gmail.com, www.wildtierschutz-deutschland.de
www.schonzeit-fuer-fuechse.de
Dieser Tage las und hörte man viel über die kontinuierlich rückläufigen Hasenbestände in Deutschland. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem Restbestand von gerade mal 350.000 Hasen, eine Hochrechnung des Deutschen Jagdschutzverbandes dagegen kommt auf 4 Millionen Feldhasen. Einig ist man sich dahingehend, dass die Hasenpopulation rückläufig ist und der Hauptursache des Rückgangs in der Veränderung der Lebensräume durch die Landwirtschaft liegt.
Wildtierschutz Deutschland hat nun die Hasenbestände anhand von Jagdstrecken, Sommer- und Wintersterblichkeit und der Junghasenmortalität ermittelt und kommt zu einem aktuellen Bestand von etwa 1,2 Millionen Langohren in Deutschland. Das sei die niedrigste Bestandszahl im Betrachtungszeitraum der 2000er Jahre; noch in 2003 und 2004 gab es etwa 1,9 Millionen Tiere. Bei den sehr niedrigen BUND-Zahlen wäre die Hasenpopulation in Deutschland nicht länger überlebensfähig; die Jäger-Zahlen dagegen seien weit überzogen: bei 4 Millionen Hasen und einer in dieser Relation geringen Abschussquote von ca. 10 % würde die Populationsdynamik für einen Anstieg der Bestände sorgen. Das Gegenteil ist der Fall, wie auch die WILD-Studie des Deutschen Jagdschutzverbandes bestätigt.
"In der aktuellen Situation halten wir eine weitere Bejagung des Feldhasen im Hinblick auf die Bestandserhaltung für unverantwortlich", sagt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Anhand der offiziellen Streckenstatistiken ist ersichtlich, dass in den letzten 10 Jahren mindestens 5.186.304 Hasen durch die Jagd umgekommen sind. "Wäre der Hase in dieser Zeit nicht bejagt worden, hätten wir heute etwa fünf bis sechsmal so viele Hasen", erläutert Kauertz weiter. Die Vollschonung des Feldhasen sei die einzige Stellschraube, die ein zügiges Einlenken zum Erhalt der Hasenbestände ermögliche.
Wildtierschutz Deutschland beruft sich im Wesentlichen auf ein Rechenmodell des Wildbiologen M. Pegel. Der Verein geht dabei von 4 – 12 Jungtieren pro Häsin pro Jahr aus, arbeitet mit Mortalitätsraten von 84 - 92 % des Junghasenbestandes eines Jahrgangs, 30 % des Sommerbestandes der Althasen und weiteren 14 % des Herbstbestandes.
Wildtierschutz Deutschland plädiert dafür aus Artenschutzgründen die Hasenjagd für mindestens 5 bis 10 Jahre vollkommen einzustellen und alle Bemühungen auf die Schaffung geeigneter Lebensräume für den Feldhasen zu richten. Aus Gründen des Tierschutzes wird die Hasenjagd vom Verein grundsätzlich abgelehnt.
Pressekontakt
Wildtierschutz Deutschland e.V., Lovis Kauertz (Vorsitzender), Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, wildtierschutz(at)gmail.com, www.wildtierschutz-deutschland.de
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Pressemeldung vom 04.04.2012
Der Deutsche Tierschutzbund gibt Tipps
Viele Deutsche nutzen die Osterferien für einen Kurzurlaub und oft ist klar: Das Tier kommt mit! Aber nicht jedes Tier eignet sich als Reisebegleiter. Vor allem Katzen, Vögel und Kleintiere sollten zu Hause bleiben. Hunde können hingegen meist problemlos in den Urlaub mitgenommen werden. Der Deutsche Tierschutzbund rät allen Tierhaltern, das geliebte Tier zu kennzeichnen und anschließend direkt kostenlos beim Deutschen Haustierregister www.registrier-dein-tier.de eintragen zu lassen. Durch die Vernetzung vom Deutschen Hautierregister und anderen europäischen Registern können vermisste Tiere, auch im Ausland, schnell wiedergefunden werden.
Hunde sind am liebsten immer und überall dabei und können oft ohne Probleme in den Urlaub mitgenommen werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich nicht jede Hunderasse bei jedem Klima wohlfühlt. Zudem gibt es vor allem in südlichen Gegenden Krankheiten, die ein Gesundheitsrisiko für das Tier darstellen. Vor der Abreise sollte der Hund unbedingt geimpft und eingehend vom Tierarzt untersucht werden. Frühzeitig sollte man sich erkundigen, ob der geliebte Vierbeiner in der Ferienunterkunft willkommen ist. Im Reisegepäck des Hundes sollten neben Vorräten an gewohntem Futter, vertrautem Napf, Spielzeug, Decke und Bürste auch eine Reiseapotheke sein.
Aber nicht jedes Tier geht gerne mit auf Reisen. Gerade Katzen, Vögel und Kleintiere (zum Beispiel Kaninchen und Meerschweinchen) lieben gewohnte Umgebungen. Diese Tiere sollte man von fachkundigen Menschen zu Hause betreuen lassen. Hier hilft die Aktion des Deutschen Tierschutzbundes Nimmst du mein Tier, nehm' ich dein Tier. Die örtlichen Tierschutzvereine bringen bei dieser Aktion Tierhalter zusammen, die sich während des Urlaubs im Wechsel um die vierbeinigen Lieblinge kümmern. Auch Menschen, die kein Tier haben, können vorübergehend eines betreuen. Alljährlich werden dabei viele tausende engagierte Tierbesitzer und Tierliebhaber, die sich als "Frauchen und Herrchen auf Zeit" anbieten, zusammengeführt.
Hinweis: Weitere Tipps zum Thema "Tiere und Urlaub" sind zu finden unter: www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html
Pressemeldung vom 02.04.2012
Gekochte und gefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Während sich viele Verbraucher beim Frühstücksei bewusst gegen Käfigeier entschieden haben und auf solche mit der Ziffer "3" verzichten, ist die Herkunft der Eier unter der Farbschicht nicht erkennbar. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Verbraucher, nur gefärbte Eier, die explizit als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind, zu kaufen, oder Eier selbst zu färben. Vorsicht ist auch bei Lebensmitteln wie Backmischungen, Fertigkuchen und Keksen geboten. Häufig sind darin ebenfalls Käfigeier enthalten.
Die Lücke in der Kennzeichnung nutzt die Lebensmittelindustrie, um die Verbraucher zu täuschen und Käfigqual unter der Farbe zu verstecken. Auch hier gilt: Kein Ei mit 3, kein Ei aus Quälerei! Finger weg von gefärbten Eiern, wenn diese nicht klar als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind.
Zudem warnt der Deutsche Tierschutzbund auch vor Fertigprodukten, in denen jährlich Milliarden Eier aus qualvoller Käfighaltung verarbeitet werden. Auch hier ist auf die entsprechende Kennzeichnung auf der Packung zu achten. Fehlen diese Hinweise, muss der Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um Eier aus tierquälerischer Haltung handelt. Nur eine verpflichtende Kennzeichnung von allen Fertigprodukten entsprechend den Haltungssystemen der Legehennen hilft Käfigqual sicher zu erkennen und zu vermeiden.
Denn auch in der neuen Käfighaltung, den Kleingruppenkäfigen sind wesentliche Grundbedürfnisse und Verhaltensweisen der Tiere eingeschränkt. Im Vergleich zum herkömmlichen Käfig, in dem die Hühner bisher nur eine ¾ DIN-A4-Seite an Platz hatten, sind es im neuen Käfigsystem nur knapp mehr als ein DIN-A4-Blatt. Die Tiere können jedoch auch hier nicht gleichzeitig ruhen, artgemäß scharren, picken und sandbaden. Stattdessen sind die Hühner aufgrund Federpickens sowie Kannibalismus und der Haltung auf Drahtgitterböden einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Führende Wissenschaftler haben bestätigt, dass auch in den Kleingruppenkäfigen kein artgerechtes Verhalten möglich ist.
Pressemeldung vom 16.03.2012
Immer mehr Lebensmittelhersteller und Supermarktketten folgen der Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes "Kein Ei mit Quälerei". Wie bereits andere Unternehmen verzichten jetzt auch Coppenrath & Wiese und ganz aktuell Verpoorten auf Eier aus Käfighaltung. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Entscheidung und setzt darauf, dass noch weitere Lebensmittelproduzenten folgen. Sie entsprechen damit dem Wunsch der Verbraucher, die die Käfigeier nicht mehr kaufen wollen. Das aktuelle Problem: Aus welchem Haltungssystem die Eier stammen, können die Verbraucher nur den Schaleneiern ansehen - nicht aber dem Produkt, in denen Eier verarbeitet wurden. Daher sollte man bei allen Produkten, bei denen nicht ersichtlich ist, aus welcher Haltung die verwendeten Eier kommen, genauer beim Hersteller nachfragen und auf den Kauf solcher Produkte verzichten.
Mit Kampagne "Kein Ei aus Quälerei" setzt sich der Deutsche Tierschutzbund seit Jahren für ein Verbot der grausamen Käfigbatterien für Legehennen ein. Damit verbunden ist die Forderung nach einer klaren Kennzeichnung der Eierherkunft auf Verpackungen von Produkten, die Eier enthalten. Nur so wird gewährleistet, dass Verbraucher ihre Wahl zugunsten der Tiere treffen können. Durch die Kampagne wird der Druck auf die Lebensmittelhersteller erhöht. Mit Erfolg: Immer mehr Konzerne folgen dem Aufruf des Deutschen Tierschutzbundes und verzichten auf Käfigeier bei der Produktion ihrer Rühreier, Backwaren, Nudeln oder Fertigprodukte. Etwa 40 Prozent der in Deutschland produzierten Eier werden verarbeitet, ohne dass der Verbraucher darüber aufgeklärt werden muss, aus welchem Haltungssystem die Eier stammen. Auf diese Weise finden Milliarden Eier aus qualvoller Käfighaltung einen Abnehmer.
Wie wichtig eine zuverlässige und transparente Kennzeichnung ist und was sie bewirken kann, zeigt die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Schaleneier: Seit 2004 müssen alle Eier mit einem Zahlencode versehen sein, der unter anderem Auskunft über das Haltungssystem der Legehennen gibt. Damit kann jeder wählen, aus welcher Haltung sein Frühstücksei kommen soll. Die Mehrheit entscheidet sich klar gegen Eier, die mit Tierleid verbunden sind und für Eier aus Boden-, Freilandlandhaltung oder ökologischer Landwirtschaft. Viele Handelsunternehmen und Discounter haben – auch nach intensiven Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund – die Käfigeier inzwischen freiwillig aus dem Angebot genommen (Übersicht dazu auf der Internetseite www.tierschutzbund.de/kampagne_produkte_ohne_kaefigei.html).
Die WDR-Sendung Westpol berichtete Sonntag, den 20. März 2012, um 19.30 Uhr über die neuste Recherche zu versteckten Käfigeiern in Produkten.
Pressemeldung vom 15.03.2012
Das Europäische Parlament ist für eine zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf acht Stunden. Die Mehrheit der Abgeordneten hat eine entsprechende Erklärung, deren Unterzeichungsfrist heute endet, unterschrieben. Der Deutsche Tierschutzbund fordert nun die EU-Kommission auf, die EU-Tiertransport-Verordnung endlich zu überarbeiten. Die deutsche Bundesregierung sollte sich zudem zu ihren Aussagen im Koalitionsvertrag bekennen und sich stärker als bisher bei der EU für die Novellierung der Verordnung einsetzen. Bereits im Verlauf des letzten Jahres hatten mehr als eine Millionen Menschen in Europa die Erklärung im Rahmen der Kampagne "8hours" unterschrieben. Die Begrenzung der Transportdauer auf maximal 8 Stunden wäre ein wichtiger Schritt gegen das tägliche Tierleid auf Europas Straßen.
"Mehr als 1 Million Europäer, jetzt die Mehrheit des Europäischen Parlamentes: Klare Signale die Transportdauer für Schlachttiere zu beschränken. Eine so deutliche Forderung darf nicht länger ignoriert werden. Jetzt ist es Zeit für EU-Kommission und Bundesregierung zu handeln und diesen Mehrheiten Rechnung zu tragen", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Dänemark hat Januar 2012 die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und sich für eine Begrenzung der Transportzeiten und Überarbeitung der geltenden Verordnung eingesetzt. Deutschland ist dabei bisher als Bremser negativ aufgefallen. Dabei ist die Zahl der europäischen Tiertransporte auf Rekordniveau. Die damit verbundenen Leiden der Tiere auf Grund des geringen Platzangebots, oft tagelanger Fahrtzeiten, Hitze oder fehlenden Tränken bestehen fort.
Im Herbst 2011 stellte die EU-Kommission einen Bericht über die Auswirkungen der gültigen Tiertransport-Verordnung vor. Eine dringend notwendige und seit Jahren immer wieder angekündigte Reform der Verordnung wurde darin nicht mehr empfohlen. Damit spiegelt der Bericht nicht die Realität wider: Durch die klare Position des Europäischen Parlamentes und der Unterschriften von mehr als einer Million Bürgerinnen und Bürger steigt der Druck auf EU-Kommission und Bundesregierung die bestehenden Vorgaben zu verschärfen.
Der Deutscher Tierschutzbund unterstützte die Petition "8hours", initiiert von dem Europaabgeordneten Dan Jørgensen (DK) und dem Verein Animals' Angels. Mehr unter:
http://www.tierschutzbund.de/kampagne_tiertransporte.html
Pressemeldung vom 09.03.2012
An diesem Samstag (10.3.) startet die laut Veranstalter weltweit größte Reptilienbörse "Terraristika" in Hamm. Der Deutsche Tierschutzbund rät von einem Besuch der Veranstaltung ab und appelliert gleichzeitig an das zuständige Veterinäramt bei Verstößen konsequent durchzugreifen. Der Deutsche Tierschutzbund deckte dort in den vergangenen Jahren immer wieder grobe Missstände auf. Auch diesmal befürchtet der Verband zahlreiche Verstöße gegen die Tierbörsen-Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Durch Mengenrabatte und Schnäppchen-Preise werden die Besucher zu Spontankäufen verleitet. Besonders problematisch ist auch, dass viele Verkäufer aus dem Ausland kommen und kein deutsch sprechen. Sachkenntnis kann so nicht vermittelt werden. Die Tiere leiden dann als Konsequenz durch die nicht artgerechte Haltung. Zudem wird die Gefahr, die von solchen Exoten für den Menschen ausgeht, unterschätzt.
"Kein Tierfreund sollte solche Reptilienbörsen, auf denen Umsatz auf dem Rücken der Tiere gemacht wird, besuchen. Die aktuellen Tierbörsen-Leitlinien haben sich in der Praxis nicht bewährt. Solange der Tierschutz bei solchen Veranstaltungen nicht gewährleistet ist, sind Tierbörsen zu verbieten", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. In Deutschland finden jährlich hunderte Reptilien-, Fisch-, Vogel- und Kleintierbörsen statt. Schon seit Jahren fordert der Verband ein endgültiges Verbot des Verkaufs von Wildfängen, gefährlichen Tieren und allen Tieren, die in Privathaushalten nicht artgerecht gehalten werden können.
Neuer EU-Report: Krankheitsrisiko steigt durch Exotenhaltung
Ein aktueller Bericht der Eurogroup for Animals, der der Deutsche Tierschutzbund angeschlossen ist, zeigt, dass mit der wachsenden Zahl an exotischen Tieren, die in Privathaushalten gehalten werden, auch die potentielle Bedrohung durch Krankheiten steigt. Neben der Giftigkeit gewisser Arten geht auch eine Gefahr von Reptilien aus, die mit bestimmten Erregern infiziert sind und diese ausscheiden. Laut Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts hatten zehn Kinder, die sich mit Salmonellen infizierten, entweder Kontakt mit Reptilien oder die Tiere lebten mit diesen im Haushalt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert unter anderem auch deshalb ein grundsätzliches Haltungsverbot für sogenannte "Exoten", die mit hohen Anforderungen an die Haltung verbunden sind.
Pressemeldung vom 07.03.2012
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Weigerung der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Kompromiss in Sachen Kleingruppen-Käfige umzusetzen, scharf. Diese Ablehnung des Ministeriums wurde durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Peter Bleser, im Fachausschuss bestätigt, wie heute bekannt wurde. Am Freitag (2.3.2012) noch hatte der Bundesrat einem Antrag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, der für das Ende der Kleingruppen-Käfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsieht. Direkt im Anschluss an die länderübergreifende Zustimmung des Antrags hatte Aigner eine Blockade aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits angekündigt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bis zum 31.3. eine Lösung gefunden werden, sonst greift das Länderrecht. "Das bedeutet einen Flickenteppich mit 16 verschiedenen Lösungen, das Ende der qualvollen Käfighaltung würde damit in weite Ferne rücken. Es wäre ein Sieg der Eierbarone auf dem Rücken der Tiere", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Zugleich betont der Deutsche Tierschutzbund, dass verfassungsrechtliche Bedenken nicht argumentierbar sind. Schröder: "Frau Aigner, geben Sie die Blockade auf, handeln Sie jetzt als Tierschutzministerin, mit einem Staatsziel Tierschutz im Rücken und Ihrem eigenen Versprechen folgend, die Käfighaltung in Deutschland zu beenden!" Noch setzt der Deutsche Tierschutzbund darauf, dass die Bundesministerin die Verordnung freigibt. Falls es aber tatsächlich nicht mehr zu einer Einigung kommt, appelliert Schröder an die Länder: "Der Bundesrat hat dem Kompromiss einmütig zugestimmt. Jetzt müssen sich die Bundesländer im Sinne des Votums schnell auf ein gleichmäßiges Länderrecht einigen, um den Hühnern die endlose Käfigqual zu ersparen."
Hintergrund: Bestandsschutz
Auf EU-Ebene wurde der Ausstieg aus der Batteriekäfighaltung mit einer 10-Jahres-Frist vollzogen. Der Bundesratsbeschluss sieht sogar mindestens 11 Jahre bis zum Ende der Kleingruppen-Käfige vor. Jeder, der in Kleingruppen-Käfige investiert hat, wusste schon 2006, dass dies in einem rechtsunsicheren Raum passiert. 2023 ist aus Tierschutzsicht immer noch eine zu lange, aber verfassungsrechtlich sicher ausreichende Frist. Es ist offensichtlich, dass die Tiere in diesen Käfigen keine artgerechten Bedürfnisse ausleben können. Auch das muss ein Argument für einen raschen Ausstieg sein, denn das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet zu politischem Handeln und Mut, so der Deutsche Tierschutzbund abschließend.
Pressemeldung vom 06.03.2012
Aufgrund der milden Temperaturen in diesen Tagen müssen Auto- und Motorradfahrer mit Krötenwanderungen auf den Straßen rechnen. Kröten, Frösche und Molche verlassen ihre Winterverstecke und wandern zu ihren Laichplätzen. Der Deutsche Tierschutzbund bittet Autofahrer besonders rücksichtsvoll zu fahren, auf Hinweisschilder zu achten und das Tempo zu drosseln. Auf Strecken mit Amphibienwanderungen sollte nicht schneller als Tempo 30 gefahren werden. Der Grund: Häufig werden Tiere nicht durch das direkte Überfahren, sondern allein durch den tempoabhängigen Strömungsdruck der Autos getötet.
Das immer dichter werdende Straßennetz wird vielen wandernden Tieren zum Verhängnis. In hohem Maße betroffen sind Frösche und Kröten, insbesondere Erdkröten, die mit steigenden Temperaturen ihre Wanderungen aufnehmen. Sie verlassen meist zeitgleich ihre Winterquartiere, um sich geeignete Gebiete zum Ablaichen zu suchen. Für ein paar Wochen kommt es dann zu sogenannten Massenwanderungen.
Während vereinzelt auf Massenwanderungen von Kröten mit der Sperrung besonders betroffener Straßen oder der Errichtung von Krötenzäunen, -tunneln oder –brücken reagiert wird, sind andernorts Tierschützer im Einsatz. Sie sammeln die Tiere am Straßenrand ein und tragen sie über die Straße, damit sie auf der anderen Seite ihren Weg fortsetzen können. Dieser Einsatz ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz.
Zahlreiche Kröten werden durch den Strömungsdruck getötet
Vielen Tieren wird allein die hohe Geschwindigkeit der Autos zum Verhängnis. Auch wenn sie nicht direkt überfahren werden, tötet sie der Strömungsdruck der Fahrzeuge. Vor dem Auto baut sich ein Überdruck auf, der ein paar Zentimeter vor der Stoßstange am größten ist. Unter dem Auto dagegen entsteht ein Unterdruck. Fährt das Auto über die Kröte hinweg, so ist das Tier dieser Druckverteilung ausgesetzt. Je größer die Geschwindigkeit der Autos, desto stärker der Druck. Die Kröten und Frösche erleiden inneren Verletzungen. Schon bei Fahrtempo 50 haben die Kröten nach Einschätzung von Sachverständigen kaum eine Überlebenschance.
Autofahrer sollten daher in den entsprechenden Bereichen freiwillig den Fuß vom Gas nehmen und ein Tempolimit von max. 30km/h einhalten, teilte der Deutsche Tierschutzbund in Bonn mit.
Pressemeldung vom 23.02.2012
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die heute erfolgte schnelle Anerkennung des tierversuchsfreien Tests der Firma Allergan zur Prüfung der Stabilität und Wirksamkeit seiner Botulinumtoxin-Produkte für die EU. Nach Amerika, Kanada und der Schweiz haben nun auch die zuständige französische Behörde für das Produkt Vistabel, stellvertretend für 29 EU-Staaten (einschließlich Deutschland), sowie die irische Behörde für Botox, stellvertretend für 14 EU-Staaten (einschließlich Deutschland), grünes Licht für den Zelltest gegeben. Allergan wird damit zukünftig 95 Prozent seiner grausamen Versuche an Mäusen ersetzen können. Der Deutsche Tierschutzbund drängt nun darauf, dass auch die anderen Hersteller von Botox-Produkten ihre Tierversuche abschaffen.
"Diese schnelle Anerkennung des Zelltests ist ein toller Erfolg. Schon jetzt kann damit viel Tierleid verhindert werden", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Seit Jahren setzt sich der Deutsche Tierschutzbund für das Ende dieses immensen Tierleids für die fragwürdige Wunderwaffe gegen Falten ein. Zusammen mit seiner europäischen Dachorganisation, European Coalition to End Animal Experiments, setzte er die Botox-Hersteller massiv unter Druck.
"Doch wir geben erst dann Ruhe, wenn auch die anderen Botox-Hersteller, allen voran Merz und Ipsen, keine Tiere mehr sterben lassen", so Schröder weiter. Botox wird als Medikament deklariert, obwohl es in der Menge auch für kosmetische Anwendungen genutzt wird. "Aus unserer Sicht handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Tiere für ein jugendlicheres Aussehen zu töten. Solange der Alternativtest nicht breitenwirksam zur Verfügung steht, braucht es daher zumindest ein generelles Verbot für den Einsatz zur Faltenbehandlung", so Schröder.
Jährlich sterben weltweit rund 300.000 Mäuse für das beliebte Anti-Faltenmittel Botulinum Toxin, kurz Botox. Das Nervengift, das auch ein potentes Medikament ist, wird von Bakterien gewonnen und ist das stärkste bekannte Gift. Es hemmt die Signale zwischen Nerv und Muskel. Unter die Haut im Gesicht gespritzt, lähmt es für etwa zwei bis sechs Monate die Muskeln, das Gesicht erscheint dadurch glatter. Jede Produktionseinheit des Gifts wird an Mäusen auf ihre Wirkung und Qualität hin überprüft, wobei die Tiere an Lähmungserscheinungen leiden und letztendlich einen Erstickungstod sterben. Neben Allergan produzieren auch die Merz GmbH & Co. KGaA die Produkte Xeomin und Bocouture und die Ipsen-Pharma GmbH die Produkte Dysport und Azzalure für den europäischen Markt.
Pressemeldung vom 23.02.2012
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat heute in einer Sondersitzung empfohlen, dem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zuzustimmen. Die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der eine Übergangsfrist für Kleingruppenkäfige bis 2023 - statt wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ursprünglich angedacht bis 2035 - vorsieht. In Härtefällen kann ein Weiterbetrieb der Käfige bis 2025 erlaubt werden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass das Ende der Käfige kommt, bleibt aber bei seiner Grundsatzkritik, dass eine Übergangsfrist - zudem von mindestens elf Jahren - nicht begründbar ist. Zugleich mahnt der Verband die Bundesministerin Ilse Aigner alles zu tun, das Ende der Kleingruppenkäfige so rasch wie möglich umzusetzen. Scharf kritisiert werden die Versuche des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes, die Käfigqual bis mindestens 2035 durchzusetzen und die Bundesministerin dazu zu bewegen, den Kompromiss noch zu unterlaufen.
"Die Käfigqual für Legehennen in Deutschland wird enden, das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass die Eierindustrie die Kleingruppenkäfige noch mindestens elf Jahre weiter betreiben kann", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und fügt an: "Der ursprünglich geplante Bestandsschutz bis ins Jahr 2035 war inakzeptabel. Wir sind froh, dass die Länder das nun korrigieren und setzen darauf, dass sich die Bundesministerin Ilse Aigner nicht sperrt."
Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen für nichtig erklärt. Eine Neuregelung musste bis April gefunden werden. Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Legehennen keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. "Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Es gibt keine vernünftigen Argumente dafür, auf weitere Zugeständnisse zu pochen", kritisiert Schröder die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes und des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, den aus Tierschutzsicht immer noch ungenügenden Kompromiss abzuwenden.
Chronologie: Kampf für das Käfigverbot
Seit dem verstärkten Aufkommen der Käfige für Legehennen Mitte der 1960er Jahre kämpft der Deutsche Tierschutzbund gegen diese Haltung und für tiergerechtere alternative Haltungssysteme. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. Betreiber von Käfigbatterien ignorierten das mittlerweile erlassene Verbot der Käfighaltung. Die CDU/CSU-/FDP-Bundesregierung und eine Bundesratsmehrheit machte das Verbot wieder rückgängig: 2006 trat eine geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft, nach der Hühnerkäfige weiterhin erlaubt blieben. 2007 legte die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage gegen die sogenannten Kleingruppenkäfige ein. 2010 gab das BVG dieser Klage Recht.
Pressemeldung vom 10.02.2012
In wenigen Tagen ist es wieder soweit: In den Karnevalshochburgen herrscht Ausnahmezustand und in ganz Deutschland feiern die Jecken den Höhepunkt der "fünften Jahreszeit" - darunter auch viele Tierhalter. Kostümierte Tiere sind daher beim Rosenmontagszug immer wieder zu beobachten. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, ihren Lieblingen den Rummel zur Karnevalszeit zu ersparen. Tiere sollten weder verkleidet noch zu Umzügen mitgenommen werden. Auch ist das Mitziehen von Pferden und anderen Tieren aus Sicht des Tierschutzes sehr bedenklich. Wer beim Verkleiden nicht auf Karnevalsschminke verzichten will, sollte darauf achten nur Schminke von Herstellern aus der Kosmetik-Positivliste zu verwenden. Mit diesen Tipps kann Fastnacht ganz ohne Tierleid gefeiert werden.
Sie sind in diesem Jahr wieder groß in Mode: Fastnachtskostüme für Vierbeiner. Vor allem das Angebot an Hundekostümen stieg in den letzen Jahren enorm an. Dabei wird vergessen, dass diese Verkleidungen nicht tiergerecht sind. Sie verwirren die Tiere und schränken zudem ihre Bewegungsfreiheit ein. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt ganz auf diesen Trend zu verzichten. Auch sollten keine Vierbeiner zu Umzügen oder Sitzungen mitgenommnen werden. Menschenansammlungen machen vielen Hunden Angst und bedeuten puren Stress. Darüber hinaus stellen Wurfgeschosse, herumliegende Glassplitter etc. erhebliche Gefahrenquellen dar.
Noch immer werden zahlreiche Pferde unter extremen Gefahren und hohem Stress bei Karnevalsumzügen eingesetzt. Die Pferde werden gezwungen, oft stundenlang auf Asphalt zu gehen. In unnatürlichem Tempo sowie bei lauter Musik und Gegröle werden die Tiere körperlich und nervlich extrem strapaziert. Zudem besteht für den Menschen eine nicht zu unterschätzende Gefahr: Das Risiko, dass Pferde nervös werden und auf den oft engen Wegen die Jecken am Straßenrand verletzen, ist hoch. Grundsätzlich haben Tiere in einem Karnevalsumzug nichts verloren.
Kosmetik-Positivliste: Es geht auch ohne Tierversuche
Vorsicht ist bei Karnevalsschminke geboten. Tierversuche und damit verbundenes Tierleid können sich dahinter verbergen. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden. So können Karnevalsfreunde sicher sein, dass ihre Schminke nicht an Tieren getestet wurde. Mehr auch unter: http://www.tierschutzbund.de/tierversuche_kosmetik.html
Pressemeldung vom 09.02.2012
Initiative für mehr Tierschutz an Schulen startet
Erstmals bietet der Deutsche Tierschutzbund Schulungen zum Tierschutzlehrer an. Ziel dieser Initiative ist es, Tierschutzaktive didaktisch und fachlich zu qualifizieren, um Unterrichtsbesuche von der Grundschule bis zur sechsten Klasse gestalten zu können. Im April beginnen die ersten Kurse in der Akademie für Tierschutz in Neubiberg bei München. Das Angebot richtet sich an Lehrer, die das Thema Tierschutz im Unterricht nutzen möchten und ehrenamtlich Engagierte, die in den Tierschutzvereinen aktiv sind. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Trotz Verknüpfungsmöglichkeiten in den Lehrplänen ist es für viele Schulen schwierig, tierschutzrelevante Themen zu behandeln. Sowohl ausgebildete Tierschutzlehrer als auch jugendgemäße Methoden fehlen. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich nun dieser wichtigen Aufgabe angenommen. Denn Jugendliche haben grundsätzlich ein starkes Interesse an Tieren und daher spielt auch das Thema "Tierschutz" für viele eine große Rolle. Es ist wichtig, dieses Interesse durch den Schulunterricht zu fördern. "Tierschutzlehrer können einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung der Jugend im Bereich Tierschutz leisten. Die Jugendlichen von heute sind schließlich die Tierschützer von morgen", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Den Schulen stehen damit zukünftig, neben dem bestehenden Angebot der Tierschutzvereine, auch ausgebildete Tierschutzlehrer in den Vereinen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Ausbildung vermittelt tierschutzfachliches Grundwissen und überträgt die Kernelemente auf eine altersgerechte Kinder- und Jugendansprache. Interessenten wird in verschiedenen Seminarblöcken das nötige tierschutzfachliche Wissen vermittelt. Lehrer und pädagogisch vorgebildete Teilnehmer absolvieren die Module "Heimtiere", "Tier & Mensch", "Tiere in der Landwirtschaft" sowie "Wildtiere". Personen, die keine pädagogische Berufsausbildung haben, vermittelt ein Zusatz-Modul das nötige Wissen über verschiedene Lehr- und Lernmethoden. Zu jedem der angebotenen Themenbereiche werden im Seminarverlauf konkrete Unterrichtseinheiten besprochen. Diskussionsrunden, Erfahrungsberichte sowie zahlreiche Beispiele aus dem Jugendbereich bereiten praxisnah auf den Einsatz als Tierschutzlehrer vor. Nach Abschluss der notwendigen Module erhalten die ausgebildeten Tierschutzlehrer ein Zertifikat.
Finanzielle Unterstützung erhält das Projekt von der Karmetta-Stiftung aus Köln. Entwickelt und begleitet wurde diese umfangreiche Ausbildung vom Jugendländerrat des Deutschen Tierschutzbundes.
Weitere Informationen sowie ein Anmeldungsformular unter:
www.jugendtierschutz.de/tierschutzlehrer.html
Pressemeldung vom 31.01.2012
Das Fell reicht als natürlicher Wärmeschutz bei Hunden aus, darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. "Winterbekleidung" für gesunde Tiere ist unnötig und nicht artgerecht. Allenfalls kranke oder ältere Hunde benötigen eventuell einen tiergerechten Kälteschutz. Kleintiere, wie Kaninchen oder Meerschweinchen, die ganzjährig im Freien gehalten werden, benötigen einen trockenen und gut isolierten Rückzugsort. Hilfe benötigen die Tierheime bei einem Kälteeinbruch: Aufgrund der frostigen Temperaturen benötigen die Vierbeiner mehrere und wärmere Decken, um sich in den Außen- aber auch in den beheizten Innenbereichen im Körbchen mit Decken vor der Kälte ausreichend schützen zu können. Auch Tipps für Weidetiere hält der Verband bereit.
Bei sehr niedrigen Temperaturen sollten Hunde lieber mehrmals täglich kurz ausgeführt werden. Vor allem mit kurzhaarigen, alten und kranken Hunden ist bei klirrender Kälte und beißendem Wind auf ausgedehnte Spaziergänge zu verzichten. Auf jeden Fall sollte der Spaziergang aber abgebrochen werden, wenn der Hund zu zittern anfängt. In Verbindung mit Nässe setzt auch Hunden die Kälte verstärkt zu. Für viele Hunde ist der Schnee eine "kulinarische" Verlockung. Dennoch ist Vorsicht geboten: Die Kälte und die möglicherweise im Schnee enthaltenen Erreger, Schadstoffe oder Streusalz können zu Erbrechen, Durchfällen bis hin zu Magen- und Darmentzündungen führen. Nach dem Spaziergang sollten die Hunde sorgfältig abgetrocknet und vor Zugluft geschützt werden. Die Pfoten sollten nach dem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abgespült werden, wenn sie in Kontakt mit Streusalz gekommen sind. Um die Sicherheit des Hundes in der dunklen Jahreszeit zu gewährleisten, sollten Hundehalter ein Leuchthalsband oder Blinklichter an Halsband oder Brustgeschirr anbringen, sodass die Tiere auch schon aus großer Entfernung von Auto- und Radfahrern gesehen werden können.
Kleintiere, wie Kaninchen oder Meerschweinchen, die ganzjährig im Freien gehalten werden, benötigen einen trockenen und gut isolierten Rückzugsort, darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Bei extremen Temperaturen sollte der Zugang zum Freien auch mal für ein paar Tage geschlossen werden, kleine elektrische Heizungen können darüber hinaus ebenfalls helfen.
Tipps bei Tieren auf der Weide
Pferde, Rinder und Schafe können kalte Temperaturen gut vertragen. Bei extremen Temperaturen ist es jedoch ratsam, die Tränken regelmäßig daraufhin zu kontrollieren, ob das Wasser nicht eingefroren ist. Für die Tiere ist zudem ein Witterungsschutz wichtig - mindestens in Form von Windnetzen. Liegeflächen sollten tief eingestreut sein.
Pressemeldung vom 30.01.2012
Die morgen in Dortmund beginnende Messe "Jagd und Hund" gibt sich nüchtern als Einkaufs- und Erlebnisparadies für Tier- und Naturfreunde. Dabei geht es in erster Linie um das Töten von Tieren, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund. Jagdreisen ermöglichen den Abschuss von Tieren weltweit. Vom Braunbären in Sibirien bis zum Löwen in Südafrika ist alles dabei: Jagdtrophäen ohne ökologischen Sinn. Tierquälerische Greifvögelschauen bespaßen die Messebesucher. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert anlässlich der Messe zudem seine Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des deutschen Jagdrechts.
Jährlich sterben beim "Volkssport Jagd" mehr als fünf Millionen Wildtiere in Deutschland, obwohl es für den Abschuss der meisten jagdbaren Tierarten keinerlei ökologische Notwendigkeit gibt. Einzelne Jagdpraktiken, z.B. die Jagdhundeausbildung an lebenden Enten oder tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd und die Verwendung von Bleischrot, müssen ebenso verboten werden wie der Abschuss Tausender Haustiere, fordert der Deutsche Tierschutzbund
Abschuss geschützter Arten zum Sparpreis
Jagdreisen stehen auch bei deutschen Jägern noch hoch im Kurs. Daher bieten auf der Messe zahlreiche Anbieter Jagden auf streng geschützte Arten an – und das weltweit. Ein Schnäppchen ist der Pavianabschuss in Südafrika für nur 50 Euro. Doch auch exklusive Abschüsse von Nashörnern oder Elefanten für einige Tausend Euro sind möglich. Und sogar für den stark gefährdeten Eisbären ist eine Tötungslizenz zu haben. Dass sich gerade die deutsche Jägerschaft dennoch gerne als Naturliebhaber und Artenschützer inszeniert, erscheint angesichts solcher Praktiken beinahe zynisch.
Tierquälerische Greifvögelschauen
Bei den auf der Messe gezeigten Greifvogel-Vorführungen bleibt den Besuchern in der Regel meist verborgen, welche Tierschutzprobleme mit der Haltung und Ausbildung der Vögel verbunden sind. Für Freiflugveranstaltungen sind nur an den Menschen gewöhnte Tiere verwendbar. Deshalb werden die Greifvögel zunächst durch einen gezielt herbeigeführten Hungerzustand abgerichtet. In Falknereien müssen die Tiere die meiste Zeit des Tages festgebunden auf einer Stange verbringen. Die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere werden auf ein Minimum beschränkt. Verletzungen und Erkrankungen der Füße durch die Anbindehaltung sind nicht auszuschließen. Nur wenige Tiere bekommen überhaupt die Möglichkeit am Tag zumindest einmal für kurze Zeit ihrem Bewegungsbedürfnis nachzukommen.
Pressemeldung vom 11.01.2012
Aktuellen Berichten zufolge startet Zoo Zajac in den kommenden Tagen trotz vehementer Kritik aus den Verkauf von Hundewelpen. Zajac will die Tiere ab deren 9. Lebenswoche zum Verkauf anbieten. Für die sozialen und sensiblen Welpen ist die Prägephase entscheidend. Der Zwischenhandel - vom Züchter über das Zoogeschäft und dann erst zum Käufer - wirkt sich negativ auf eine Bindung an die Sozialpartner und auf die Anpassung an die spätere Umgebung aus. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen lehnen deshalb den Welpenverkauf ab.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erklärt: "Kein seriöser Züchter und kein verantwortungsvoller Halter, der seine Tiere liebt, würde Welpen an einen profitorientierten Zwischenhändler liefern. Auch verantwortungsvolle Hundeinteressenten würden niemals in einem Zoohandel nach einem passenden Hund suchen." Mit dem Zajac-Modell gehen oft Spontankäufe einher. Ohne sorgfältige Vorüberlegungen angeschaffte Hunde landen häufig später in Tierheimen, weil sie doch nicht in die Lebensplanung passen. Hundewelpen sollten direkt nach der Entwöhnung vom Muttertier innerhalb der so genannten Prägephase, die mit der 12. Woche endet, zum späteren Halter. Dies ermöglicht den Aufbau einer guten und stabilen Bindung an eine Bezugsperson und die Gewöhnung an die zukünftigen Lebensumstände. Fehler und Mängel in der Prägephase der Welpen führen zu irreparablen Verhaltensproblemen. Isoliert oder reizarm gehaltene Welpen entwickeln durch schweren sozialen Erfahrungsentzug zwangsläufig Verhaltensstörungen. Die reizarme Umwelt mit den begrenzten Räumlichkeiten des Zoofachhandels ist eine Qual für die Welpen. "Es mag erlaubt sein, Hundewelpen zu kaufen. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Zoo Zajac ist jetzt ein Ort, den Tierfreunde weit umfahren sollten", so Schröder weiter.
Auch Peer Fiesel, Präsident des Landestierschutzverbandes NRW, zeigt sich über die Welpenpläne entsetzt: "Zajac ist Geschäftsmann, kein Tierschützer. Er will am Verkauf der Welpen verdienen, das kann für die Tiere nur tragisch enden."
Einen Tipp hat der Deutsche Tierschutzbund: Wer sich für einen Hund als treuen Gesellen interessiert, sollte sich in den Tierheimen informieren und beraten lassen und dann entscheiden. Dort warten neben Hunden auch Katzen und andere Tiere auf eine zweite Chance.
Pressemeldung vom 27.12.2011
Zum jährlichen Verkaufsstart für Silvester-Böller appelliert der Deutsche Tierschutzbund, Rücksicht auf Tiere zu nehmen. Silvester kann für sie schnell zur Qual werden. Raketen und Knallkörper lösen Angst aus und können zu Verletzungen führen. Der Deutsche Tierschutzbund hält Tipps bereit, damit das neue Jahr auch für die Tiere gut beginnt. Die erste Empfehlung: Verzichten Sie aus Tier- und Umweltschutzgründen auf sinnlose Knallerei.
Für viele Menschen beutetet die Knallerei zum Jahreswechsel Spaß, für Tiere dagegen Stress: Denn Hunde und Katzen etwa haben ein wesentlich feineres Gehör als Menschen. Bereits einige Tage vor Silvester können Tierhalter entsprechende Vorkehrungen treffen. So sollten Hunde in bewohnten Gebieten nur noch angeleint ausgeführt werden, denn verfrühte Kracher könnten sie in panischem Schrecken davonlaufen lassen. Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte Hunden, Katzen, Vögeln, Meerschweinchen und anderen Kleintieren ein ruhiger Platz in einem Raum geschaffen werden, der nicht direkt zur Straßenseite liegt. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden.
Beruhigungspillen sollten ausschließlich in Absprache mit dem Tierarzt verabreicht werden und nur dann, wenn bekannt ist, dass das Tier extrem ängstlich auf laute Geräusche reagiert. Meist reicht es schon, wenn eine vertraute Bezugsperson an einem solchen Abend bei den Tieren bleibt und ihnen als "Rudelführer" durch einen bewusst ruhigen und entspannten Umgang Sicherheit vermittelt. Hilfreich kann es sein, gewohnte Spielrituale bei Hund und Katze durchzuführen, die die Haustiere ablenken und die vermeintliche Stresssituation in eine entspannte Atmosphäre wandeln.
Wildtiere in Wald und Flur sind den Krach in der Silvesternacht gar nicht gewohnt. Sie reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Deshalb appelliert der Deutsche Tierschutzbund, keine Feuerwerke am Waldrand, auf Waldlichtungen oder in Parkanlagen zu zünden. Auch bei Pferden und Rindern, die auf Weiden gehalten werden, besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen.
An alle, die nicht auf jegliches Feuerwerk verzichten wollen, appelliert der Verband, auf das Angebot an bunten und leuchtenden Raketen, die keinen Krach machen, zurückzugreifen.
Pressemeldung vom 20.12.2011
Das Beobachten der Vögel im eigenen Garten macht vielen Menschen Freude und sie wollen den Tieren besonders im kalten Winter etwas Gutes tun. In den Gärten sieht man vermehrt Vogelhäuschen und Meisenknödel. Tipps für das richtige Füttern von Vögeln im Winter hat der Deutsche Tierschutzbund zusammengestellt. So ist eine Winterfütterung der Vögel durchaus sinnvoll. Wer mit der Fütterung beginnt, sollte diese dann allerdings regelmäßig durchführen.
Sinkende Temperaturen, Frost und erste Schneefälle erschweren die Nahrungssuche für heimische Vögel. Von Menschen angelegte Futterstellen sind daher eine willkommene Hilfe für verschiedenste Vogelarten. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, die mit Futterhäuschen oder Meisenglocken helfen wollen, sich vorher gut zu informieren, welche Nahrung geeignet ist. Eine unsachgemäße Fütterung kann schnell einen gegenteiligen Effekt erzielen und mehr Schaden anrichten, als helfen.
Wichtig ist es, jeweils nur kleine Mengen Nahrung auszulegen, am besten aber zweimal täglich, am frühen Morgen und späten Nachmittag. Futtersäulen und –silos bzw. Meisenknödel sind ohnehin ganztägig für die Tiere erreichbar. Die Futterstelle sollte stets sauber gehalten werden, damit sich nicht ungewünschte Gäste, wie Parasiten und Krankheitserreger, einnisten.
Meisen, Finken, Spatzen, Kernbeißer und Dompfaffe sind Körnerfresser. Ihnen können zum Beispiel Sonnenblumenkerne oder Hanfsamen angeboten werden. Amseln, Drosseln und Rotkehlchen bevorzugen dagegen Weichfutter wie Holunderbeeren, Beeren der Eberesche oder Rosinen. Kleiber, Specht und Zeisig nehmen ebenfalls gerne Weichfutter an und können ein breites Nahrungsangebot nutzen. Futter, das Feuchtigkeit enthält, kann allerdings leicht gefrieren und dann schädlich für die Tiere sein. Obst muss daher immer frisch ausgelegt und rechtzeitig wieder entfernt werden. Keinesfalls geeignet sind gewürzte Speisereste.
Ausführliche Informationen zum Thema "Winterfütterung der Vögel" hält der Deutsche Tierschutzbund für alle Interessenten bereit. Im Netz unter: http://www.tierschutzbund.de/vogelfuetterung.html
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND E.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel: 0228/60496-0
Fax: 0228/60496-40
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Internet: www.tierschutzbund.de
TT 6/11
Anlagenpaket Hintergrundinformationen
Inhalt:
Stellungnahme zu Exoten: Definition und Zuordnung Stand 07.11.2011
Stellungnahme zu: Exoten: Definition und Zuordnung Position und Definition
Als Exoten werden im Allgemeinen Wildtiere und deren Nachzuchten definiert, die weder in Deutschland heimisch sind noch als domestiziert angesehen werden können. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Haltung dieser sogenannten "Exoten" bzw. "exotischen Tiere" im Privathaushalt grundsätzlich ab. Exoten sind nicht an das Leben in der nächsten Umgebung des Menschen gewöhnt und häufig ebenso wenig an die hiesigen Umwelt- und Klimabedingungen. Auch sind die meisten Menschen oft räumlich und fachlich nicht in der Lage, ihnen eine artgerechte Haltungsumgebung entsprechend ihrer hohen Ansprüche zu schaffen. Zu den Exoten gehören demnach verschiedenste Säugetiere wildlebender Arten, aber auch bestimmte Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien. Ebenso fallen Insekten und Spinnentiere unter diese Definition.
Allgemeine Ausführungen
Eine artenscharfe Einteilung der verschiedenen Tierarten, welche als "exotisch"
angesehen werden können, ist bisweilen schwierig, obgleich eine ganze Reihe von Kriterien existiert, deren Gewichtung allerdings unterschiedlich ist. So spielen außer dem wichtigen Aspekt der Domestikation unter anderem auch spezielle Bedürfnisse und Eigenschaften einer Tierart, Vermehrung, Verhalten sowie Ansprüche an die Umwelt und an die Fütterung eine Rolle. Zusätzlich ist die Frage zu stellen ob ein Tier von einem Halter überhaupt artgerecht gehalten werden kann, sprich inwiefern diese Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden können, auch unabhängig vom finanziellen Aspekt. Da immer mehr sogenannte Exoten auf den deutschen Markt verbracht werden, scheint eine Eingrenzung, welche Tiere als Exoten einzuordnen sind und welche nicht, vonnöten.
"Tiere wildlebender Arten" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tiere zum jetzigen Zeitpunkt als nicht domestiziert anzusehen sind, und dementsprechend den Status "Wildtier" erfüllen. Dazu gehören natürlich alle Tiere, die Wildfänge sind oder aus Farmen oder Ranchinganlagen aus den jeweiligen Herkunftsländern oder Drittländern stammen, sowie deren Nachkommen. Zu dieser Kategorie ist beispielsweise der größte Teil der Reptilien zu zählen, hierbei unter anderem die Riesenschlangen. Auch Tiere, die zwar regelmäßig in Gefangenschaft gezüchtet werden, deren Anpassung an die menschliche Obhut aber (noch) nicht stattgefunden hat, sind als nicht domestiziert und damit nicht als geeignet zur Privathaltung anzusehen. Dies betrifft u.a. verschiedene Säugetiere wie beispielsweise Affen, Großkatzen oder Wölfe. Bei der Zucht stellt sich zudem die Frage, ob sich die Tiere in
Gefangenschaft einfach und komplikationslos vermehren lassen, oder nicht. Ist dies nicht der Fall, müssten Tiere weiterhin aus der Wildnis entnommen werden, um die Nachfrage zu decken, was wiederum zum Status "Wildtier" führt.
Das Verhalten der Tiere stellt ein wichtiges Kriterium dar, um einteilen zu können, ob Tiere sich für die Haltung beim Menschen überhaupt eignen. Bewegungsfreude, Tag- Nacht-Rhythmus, Lebenserwartung, besondere Ansprüche an Futter oder Gruppenzusammensetzung oder an andere Umweltfaktoren müssen in Betracht gezogen werden. So leben beispielsweise viele Vogelarten in Schwärmen oder als Zugvögel. Umstände, die in einer normalen Haltung niemals auch nur annähernd erfüllt werden können. Die Einordnung von Großpapageien, Amazonen, Finken und fast allen anderen Vogelarten als Exoten ist unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Auch Degus, Chinchillas und Frettchen können durchaus zu den Exoten gerechnet werden, da sie nicht ohne weiteres in landläufigen Käfigsystemen artgerecht gehalten werden können. Dementsprechend steht hier der Deutsche Tierschutzbund einer Haltung kritisch gegenüber. Die Ansprüche von beispielsweise Reptilien und Amphibien an ihre unmittelbare Umgebung stellen zukünftige Besitzer ebenfalls vor große Probleme. Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder auch besondere Arten der Fütterung machen eine Haltung unter artgerechten Voraussetzungen fast unmöglich. Sobald aber die Ansprüche des Tieres nicht mehr erfüllt werden können, ist eine Haltung generell abzulehnen.
Darüber hinaus muss im Hinblick auf eine Haltung auch immer geprüft werden,
inwiefern einem zukünftigen Besitzer und dem potentiell versorgenden Tierarzt
Informationen über Ansprüche des Tieres zur Verfügung stehen – bei vielen Exoten, zum Beispiel einem Großteil der Reptilien, findet sich nur wenig bis gar kein wissenschaftlich belegtes Wissen über Lebenserwartung, Verhalten in ihrem natürlichen Lebensraum, Ernährung, Vermehrung oder Erkrankungen. Viele der verfügbaren Informationen sind erst in den letzten Jahren bekannt geworden, so dass davon auszugehen ist, dass noch viele weitere Faktoren bisher unbekannt sind. Dementsprechend ist auch davon auszugehen, dass Tierärzte mit der Versorgung der als Patienten vorgestellten Exoten in den meisten Fällen überfordert sind, da schon in der Ausbildung auf die Darstellung der meisten Tierarten in Unterrichtsform völlig verzichtet wird. Somit kann eine medizinische Versorgung nicht zufriedenstellend erfolgen, was wiederum für den Exoten den fast sicheren Tod im Krankheitsfall bedeutet. Verstärkend kommt hinzu, dass viele Wildtiere und deren Nachkommen sich Krankheiten kaum anmerken lassen, da dies in der freien Wildbahn unweigerlich zum Tode durch zum Beispiel Fressfeinde führen würde. So zeigen beispielsweise die meisten Vögel oder Reptilien Krankheitssymptome erst sehr spät an. Halter und sogar viele Tierärzte können hier - wenn überhaupt - erst sehr spät eingreifen.
Lediglich Tiere, die über viele Generationen hinweg gezüchtet werden, und sich
inzwischen sichtbar an das Leben mit dem Menschen angepasst haben, sind aus dieser Kategorie "Exot" auszunehmen - hier spricht man von domestizierten Tieren. Es sind allerdings mehrere Hundert oder Tausende Generationen nötig, um von Domestikation sprechen zu können. Diese domestizierten Spezies waren und sind über lange Zeit einem konstanten Selektionsdruck unterworfen. Dieser führt dazu, dass langfristig Tiergruppen entstehen, die über bestimmte, genetisch vermittelte Eigenschaften verfügen. In die Kategorie der domestizierten Tiere fallen zum Beispiel der Hund, die Hauskatze oder das Pferd. Auch Meerschweinchen und Kaninchen werden hier zugeordnet, wenngleich es von beiden Arten auch wildlebende Verwandte gibt.
Fazit
Sollte eine Tierart unter alle oder auch nur eines der oben genannten Kriterien fallen, ist sie grundsätzlich als Exot einzustufen und vornehmlich nicht zur privaten Haltung geeignet. Grundsätzlich gilt, dass die Bedürfnisse eines jeden Tieres an seine Umgebung, Haltung, Ernährung etc. generell zu erfüllen sind - dies gilt natürlich auch für die domestizierten Haustiere wie Hund oder Katze. Natürlich setzt das als bindend voraus, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart einer breiten Öffentlichkeit bekannt oder von dieser einfach in Erfahrung zu bringen sind. Sind diese geforderten Voraussetzungen generell auch von Laien zu erfüllen, kann ein Tier als Haustier gehalten werden. Einige Beispiele für Tiere, die grundsätzlich artgerecht gehalten werden können, sofern der Halter über das Wissen und die Mittel dazu verfügt, sind Hunde, Katzen, Pferde, Farbmäuse, Farbratten, Meerschweinchen, Kaninchen und Goldhamster, aber auch solche Tiere wie Bartagamen oder Wellensittiche. Diese Liste ist natürlich nicht als ausschließlich anzusehen - ganz artenscharf wird sich dieser Anspruch gerade im Hinblick auf Tiere wie Bartagamen oder Wellensittiche auch nicht fassen lassen. Im Zweifelsfall ist hier von einer Anschaffung abzusehen. Hierbei ist jeder Halter angewiesen, kritisch nachzufragen ob er dem jeweiligen Tier wirklich ein artgerechtes Leben ermöglichen kann. Erst dann sollte er sich zur Anschaffung eines Tieres entschließen.
Pressemeldung vom 16.12.2011
Das Fell reicht als natürlicher Wärmeschutz bei Hunden aus, darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. "Winterbekleidung" für gesunde Tiere ist unnötig und nicht artgerecht. Tierhalter können dennoch Vorkehrungen beim täglichen Gassigang treffen, damit die Tiere gut durch den Winter kommen. Auch für Tiere auf Weiden oder für die Fütterung von Vögeln gibt es Tipps.
Bei sehr niedrigen Temperaturen sollten Hunde lieber mehrmals täglich kurz ausgeführt werden. Vor allem mit kurzhaarigen, alten und kranken Hunden ist bei klirrender Kälte und beißendem Wind auf ausgedehnte Spaziergänge zu verzichten. Auf jeden Fall sollte der Spaziergang aber abgebrochen werden, wenn der Hund zu zittern anfängt. In Verbindung mit Nässe setzt auch Hunden die Kälte verstärkt zu. Für viele Hunde ist der Schnee eine "kulinarische" Verlockung. Dennoch ist Vorsicht geboten: Die Kälte und die möglicherweise im Schnee enthaltenen Erreger, Schadstoffe oder Streusalz können zu Erbrechen, Durchfällen bis hin zu Magen- und Darmentzündungen führen. Nach dem Spaziergang sollten die Hunde sorgfältig abgetrocknet und vor Zugluft geschützt werden. Die Pfoten sollten nach dem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abgespült werden, wenn sie in Kontakt mit Streusalz gekommen sind. Das Jugendportal des Deutschen Tierschutzbundes www.jugendtierschutz.de gibt ebenfalls Tipps, wie man bei diesem "Hundewetter" seine tierischen Lieblinge schützen kann.
Um die Sicherheit des Hundes in der dunklen Jahreszeit zu gewährleisten, sollten Hundehalter ein Leuchthalsband oder Blinklichter an Halsband oder Brustgeschirr anbringen, sodass die Tiere auch schon aus großer Entfernung von Auto- und Radfahrern gesehen werden können.
Pferde, Rinder und Schafe können kalte Temperaturen gut vertragen. Bei extremen Temperaturen ist es jedoch ratsam, die Tränken regelmäßig daraufhin zu kontrollieren, ob das Wasser nicht eingefroren ist. Für die Tiere ist zudem ein Witterungsschutz wichtig - mindestens in Form von Windnetzen. Liegeflächen sollten tief eingestreut sein.
Fütterung von Vögeln
Niedrige Temperaturen, Frost und Schneefälle erschweren die Nahrungssuche für heimische Vögel. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, die ein Futterhäuschen oder Meisenglocken eingerichtet haben, auf geeignete Nahrung zu achten und täglich hinsichtlich der Vorräte zu kontrollieren. Tipps zum unterschiedlichen Futterbedarf und entsprechenden Fütterungsmöglichkeiten sind unter http://www.tierschutzbund.de/428.html zusammengefasst.
Pressemeldung vom 06.12.2011
Die neue Ausgabe der Zeitschrift du und das tier widmet sich in ihrem Schwerpunkt ausführlich dem Thema der Haltung von potentiell gefährlichen Tieren exotischer Herkunft, wie Krokodilen, Giftschlangen und Schnappschildkröten. Nicht nur, dass die Tiere unter der nur selten artgerechten Haltung leiden, aufgrund von Giftigkeit oder Körperkraft der Tiere bestehen vielfach auch Gefahren für den Menschen. Die Regelungen zur Haltung dieser Tiere sind bundesweit uneinheitlich und fehlen vielerorts sogar ganz. Darüber hinaus gibt das aktuelle Heft Einblicke in das Projekt "Resozialisierung problematischer Hunde" in Weidefeld. Der problematische Deutsch-Drahthaar-Rüde Fletscher beispielsweise hat gutes Benehmen gelernt. Im Porträt wird die Hausgans vorgestellt, die trotz jahrtausendelanger Zucht noch viele Verhaltensweisen der Wildform zeigt.
Der Deutsche Tierschutzbund spricht sich seit vielen Jahren dafür aus, exotische Wildtiere nicht in Privathand zu halten – und erntet dafür mancherlei Kritik. Immer häufiger müssen jedoch Tierheime solche Tiere aufnehmen, die unter nicht artgerechter Haltung zu leiden hatten. Viele Exoten sind zudem potenziell sehr gefährlich. Dennoch ist die Haltung solcher gefährlicher Tiere in einigen Bundesländern erlaubt – eine bundesweit einheitliche Regelung existiert nicht. Ergebnis: Interessenten können überall in Deutschland diese Tiere legal erwerben, auch wenn in ihrem Wohnort das Halten des Tieres verboten wäre. Nachkontrollen gibt es nicht. Das führt dazu, dass Tiere zwar legal erworben (wie zum Beispiel auf Tierbörsen), aber z. B. aufgrund der Gesetzeslage dann illegal gehalten werden.
Hundeprojekt in Weidefeld: Damit Hunde, die als unvermittelbar gelten, doch noch eine Chance auf ein Leben in der Familie haben, hat das Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld des Deutschen Tierschutzbundes das Projekt "Resozialisierung problematischer Hunde" installiert. Einer dieser Hunde ist der Deutsch-Drahthaar-Rüde Fletscher, der Joggern und Radfahrern mittlerweile gelassen begegnen kann.
Die Hausgans - Ein hochsozialer Wasservogel: Die in Deutschland gehaltene Hausgans stammt von der Graugans ab. Trotz jahrtausendelanger Zucht sind noch viele Verhaltensweisen der Wildform vorhanden, wie das Führen der Küken im Wasser oder das Bewachen des Nests durch den Ganter.
Hinweis an die Redaktionen:
Journalisten, die das Magazin du und das tier regelmäßig beziehen möchten, wenden sich bitte an die Pressestelle: presse(at)tierschutzbund.de oder 0228-604-96-24.
Im Netz: http://www.tierschutzbund.de/du-und-das-tier_6-2011.html
Pressemeldung vom 24.11.2011
Die Bilder von Hundetötungen in der Ukraine in Zusammenhang mit den Vorbereitungen der Fußball-Europameisterschaft im Juni 2012 haben eine Debatte über den tierschutzgerechten Umgang mit Straßentieren entfacht. Die brutale Tötung der Hunde "zur vermeintlichen Verschönerung des Stadtbildes" lehnt der Deutsche Tierschutzbund vehement ab. In Gesprächen des Verbandes vor Ort in Kiew wurde bekannt, dass sich der ukrainische Ministerpräsident Nikolaj Asarov nun "zur weiteren Humanisierung der Arbeit von kommunalen und sanitäts-veterinären Diensten" bekannt hat. Diesen Worten müssen nun Taten folgen, der Verband weist darauf hin, dass es für ein tierschutzgerechtes Konzept Fangen, Kastrieren und Freilassen noch nicht zu spät ist und ruft besonders auch den Deutschen Fußballbund (DFB) auf, dabei zu unterstützen.
"Unsere Proteste und auch Gespräche in Kiew zeigen erste Wirkung. Das kann noch keine Entwarnung sein. Der öffentliche Druck muss bleiben, damit die Hundetötungen, die vielerorts stattfinden, beendet werden. Aber wenn die Regierung den Tötungstrupps in den Städten die politische Rückendeckung öffentlich entzieht, dann ist das eine Chance für den Tierschutz. Auf Worte allein vertrauen wir nicht, Humanisierung ist sehr ungenau in der Bedeutung. Wir erwarten eilige, glaubwürdige Taten", kommentiert Wolfgang Apel, Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes und Projektleiter des Tier- und Kastrationszentrums des Deutschen Tierschutzbundes in Odessa/Ukraine. "Wichtig ist auch, dass verhindert wird, dass die Regierung zwar Tötungen ausschließt, aber die Hunde trotzdem eingesammelt und dauerhaft in Lagern untergebracht werden", ergänzt Apel.
Der Verband ist seit 2001 in Odessa (Ukraine) aktiv, wo es in enger Zusammenarbeit mit der Stadt gelungen ist, ein international anerkanntes Tierschutz- und Kastrationszentrum, welches in der Ukraine Vorbildcharakter hat, aufzubauen. In Odessa sind die Tötungen beendet, die einzig tierschutzgerechte und nachhaltig wirkende Methode der tiergerechten Populationskontrolle umgesetzt. "Fangen, Kastrieren, Freilassen – das ist der Weg, um die Zahl und das Elend von Straßenhunden und auch –katzen zu verringern. Würde man jetzt konsequent damit beginnen, ließen sich erste Erfolge schon im Juni nächsten Jahres erkennen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Bis zur EM sind die Kameras nun auf die Ukraine gerichtet, das gilt es zu nutzen. Aber auch darüber hinaus braucht es eine Lösung. Wir appellieren an alle Tierfreunde und besonders an die Fußballfans und –gremien, wie den DFB, aber auch an die Hauptsponsoren, uns zu unterstützen", ergänzt Apel.
Mehr Informationen zu unserem Tierschutzprojekt in Odessa/Ukraine finden Sie hier: http://www.tierschutzbund.de/tierschutzprojekt_odessa.html

Pressemeldung vom 24.11.2011
Am morgigen Freitag wird im Bundesrat über eine Entschließung für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus abgestimmt. Obwohl der zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sich nahezu einstimmig für diesen Antrag ausgesprochen hat, scheint Sachsen-Anhalt nun eine mögliche Vertagung des Antrags in Erwägung zu ziehen. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet aber von Bundesministerin Ilse Aigner unabhängig vom Bundesrat die Umsetzung eines entsprechenden Verbots, wie von ihr im Februar im Rahmen ihres Tierschutzpakets angekündigt.
"Dieser Versuch das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist inakzeptabel. Damit soll offenbar im Interesse der Zirkusunternehmen Zeit gewonnen werden. Die Tiere leiden allerdings jetzt und unmittelbar, daher ist eiliges Handeln vonnöten. Wir erwarten ein erneutes, klares Votum des Bundesrates für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus. Dies wäre ein unüberhörbares Signal an die Bundesregierung und das zuständige Bundesministerium, sich mit dieser unzweifelhaft brisanten Problematik endlich nachhaltig auseinanderzusetzen", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes zum Thema. "Unabhängig von einem Beschluss des Bundesrates steht die Bundesministerin Ilse Aigner aber auch im Wort. Sie hatte im Rahmen ihres Tierschutzpaketes öffentlich versprochen zu handeln. Das fordern wir jetzt ein", so Schröder. Entgegen den Darlegungen der Zirkuslobby würde der Großteil der deutschen Bevölkerung ein solches Verbot stark begrüßen, stellt der Deutsche Tierschutzbund zudem klar.
Mehrere Städte in Deutschland verweigern sich mittlerweile Zirkusunternehmen mit Wildtieren. Zudem hat sich der Bundesrat bereits 2003 mehrheitlich für ein Verbot von Affen, Elefanten und Großbären in Zirkusbetrieben ausgesprochen. Darüber hinaus gibt es schon 13 EU-Staaten mit Wildtierverboten für den Zirkus.
Die oft vorgetragenen verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen ein Wildtierverbot sind nach Auffassung verschiedener Juristen unbegründet. Weder wäre dies ein Berufsverbot, noch müssten einzelne Unternehmen schließen, da der Betrieb eines Zirkus auch ohne Wildtiere ohne weiteres möglich ist. Einzelne betroffene Tierlehrer könnten sich - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - durchaus umorientieren und auf Dressuren mit Haus- und Nutztieren zurückgreifen. Auch das oft angeführte Zirkusregister kann in seiner derzeitigen Form den Vollzug nicht verbessern. Die Regelung ist den Zirkusbetreibern schließlich auch deshalb rechtlich zumutbar, da ihnen eine Übergangsfrist zur Umsetzung eines solchen Verbotes eingeräumt wird.
Pressemeldung vom 21.11.2011
Zu Beginn der Adventszeit und Plätzchenhochsaison rät der Deutsche Tierschutzbund beim Kauf von Weihnachtsgebäck und Backmischungen auf die Zutatenliste zu schauen. Denn steht auf den Packungen nichts zur Herkunft der Eier, sind in der Regel solche aus Käfighaltung enthalten. Daran ändern auch die oft statt Angaben zur Herkunft abgedruckten bunten Hofbilder nichts. Fehlende Kennzeichnungspflichten bedeuten für die Verbraucher bei Fertigprodukten mangelnde Transparenz. Sicherheit hat der Verbraucher, wenn selbst gebacken wird. Der Verband rät dazu, dabei nur Eier aus Freiland-, Bio- oder Bodenhaltung zu verarbeiten.
Gerade in der Weihnachtszeit können die Verbraucher zeigen, dass sie Käfigeier und das damit verbundene Tierleid nicht akzeptieren. Spekulatius, Lebkuchen und Christstollen – sie alle enthalten Eier. Nur selten ist bei Fertigprodukten klar ersichtlich, aus welcher Haltungsform die tierischen Zutaten stammen. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es bislang nicht. Nur bei Produkten, die ausdrücklich als Bio gekennzeichnet sind, sei sichergestellt, dass die Eier aus tiergerechter Haltung stammen. Für alle anderen Produkte ohne weiteren Hinweis gilt: hierfür wurden Legehennen auf engstem Raum unter nicht artgerechten Bedingungen – verbunden mit immensem Stress und Leiden - gehalten. Und solange es keine Kennzeichnung von Eiern in Produkten gibt, empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund Selbstgebackenes mit Freilandeiern. Das macht der Familie Spaß, fördert eine tiergerechte Legehennenhaltung und setzt ein Zeichen für mehr Tierschutz.
Bei den Verbrauchern sind Käfigeier längst durchgefallen: Seit die Käufer anhand eines Zifferncodes erkennen können, aus welchem Haltungssystem die Eier stammen, ist der Verkauf von Käfigeiern stetig zurückgegangen. Viele Discounter und Handelsketten haben die Eier aus Käfigen ganz aus dem Angebot genommen. Jetzt muss sich diese Entwicklung bei den Fertigprodukten fortsetzen.
Positivbeispiele finden Verbraucher unter:
Pressemeldung vom 16.11.2011
Nach wie vor werden jedes Jahr Millionen Tiere weltweit und auch in Deutschland für diese angebliche Mode unter grausamen Bedingungen gehalten, gequält und getötet oder qualvoll in freier Wildbahn gefangen und erlegt. Für die Pelztierhaltung in Deutschland gelten ab Dezember neue Regelungen. Doch auch diese werden das Leid der Tiere nicht mindern. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein generelles Verbot von Haltung, Zucht und Jagd von Pelztieren nach dem Vorbild von England und Österreich. Der Verband ruft dazu auf, generell keinen Pelz zu kaufen. Das gilt auch für Mode, bei denen Pelz als Accessoire wie Jackenbesatz oder Kragen verwendet wird. Die Pelzindustrie versucht durch PR-Maßnahmen einen Pelzboom herbeizureden und die Tierqual zu beschönigen. Dabei lehnt die überwältigende Mehrheit der Deutschen Pelze ab.
"Pelz tötet. Kaufen Sie daher keinen Pelz und auch kein Kleidungsstück, das mit Pelz versehen wurde. Boykottieren Sie Handelshäuser, die Pelz im Angebot haben. Das gilt auch für Internethandelsplätze wie z.B. Amazon", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes zur beginnenden Wintersaison. Der Deutsche Tierschutzbund fordert zudem ein gesetzliches Verbot der Pelztierzucht. Dazu müsse das Tierschutzgesetz entsprechend novelliert werden, denn das sanktioniere derzeit noch die Qualhaltung, ergänzt Schröder.
Erst 2006 wurden erstmalig überhaupt Regelungen zur Haltung von Pelztieren im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bundesrat verabschiedet. Die erste Stufe der langen Übergangsfristen endet jetzt im Dezember, die zweite 2016. So müssen ab nächstem Monat größere Platzvorgaben für die Tiere erfüllt werden. "Doch hier kann von keiner echten Verbesserung gesprochen werden. Die Tiere müssen nach wie vor in kleinen Käfigen auf Drahtgittern sitzen, ohne die geringste Möglichkeit, artgerechte Verhaltensweisen wie Graben oder Baden ausleben zu können. Diese Haltung führt zu lang anhaltenden Leiden", kritisiert Schröder.
Hintergrundinfos, z. B. zu pelzfreien Warenhäusern sowie die Broschüre Pelz tragen – Gewissensfrage finden Sie hier:
Pressemeldung vom 15.11.2011
Der Deutsche Tierschutzbund rät grundsätzlich von einem Tier als Weihnachtsgeschenk ab. Ein niedlicher Welpe oder ein kleines Kätzchen sorgen am Weihnachtsabend zwar oft für große Kinderaugen, aber was als Tierliebe beginnt, endet schnell im Tierheim. Auch unüberlegt angeschaffte Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche werden oft nach erster Euphorie abgegeben. Spontane Urlaubspläne, unerwartete Kosten oder einfach die Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Tiere lassen die Freude über den neuen Spielkameraden schnell vergehen. Der Verband empfiehlt daher eine gründliche und vor allem gemeinsame Vorbereitung auf ein mögliches neues "Familienmitglied". Bei einem Besuch im Tierheim können Interessierte zum Beispiel mögliche Fragen klären und die dortigen Tiere erst einmal kennen lernen.
"Die Entscheidung für ein Tier sollte nicht spontan und aus einer Laune heraus getroffen werden. Denn leider werden viele der "tierischen Überraschungsgeschenke" allzu oft nach kurzer Zeit wieder in den Tierheimen abgegeben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Es gibt viele Punkte, die vor dem Tierkauf zu überdenken sind. Gerade in der Hektik der Vorweihnachtszeit bleibt dazu keine Zeit. Und der Trubel der Feiertage ist ohnehin nicht der geeignete Zeitpunkt, ein Tier in aller Ruhe an seine neue Umgebung zu gewöhnen", so Schröder weiter.
Der Verband rät dazu, sich vor dem Kauf eines Tieres gründlich über dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die Anforderungen an eine artgerechte Haltung zu informieren. Wenn man sich dann gemeinsam für ein Haustier entschieden hat, sollte der erste Gang ins Tierheim führen: Nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Vögel, Kaninchen, Kleinnager (wie Meerschweinchen, Ratten, Mäuse) warten dort auf ein neues Zuhause. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für intensive Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Broschüre "Welches Tier passt zu mir?" kann hier abgerufen werden:http://www.tierschutzbund.de/broschueren.html –
Dort sind auch Informationen zur Haltung der meisten Haustiere zu finden.
Unter http://www.jugendtierschutz.de/j_weihnachten.html finden auch jugendliche Tierfreunde Tipps für alternative Weihnachtsgeschenke zum Thema Tier.
Pressemeldung vom 08.11.2011
Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die rund um den St.-Martins-Tag (11.11.) nicht auf den traditionellen Gänsebraten verzichten wollen, sollten bei der Wahl des Fleisches darauf achten, keine Gänse aus Massentierhaltung zu kaufen. Viele der Wasservögel werden unter tierquälerischen Bedingungen gehalten. Praktischer Tierschutz kann auch beim traditionellen Martinsfeuer betrieben werden: Die Verantwortlichen sollten bedenken, dass sich Wildtiere in dem aufgeschichteten Reisig oder Holz versteckt haben könnten und Gefahr laufen, in den Flammen leidvoll umzukommen.
Bei vielen Familien steht nicht erst zu Weihnachten, sondern schon zu St. Martin die traditionelle Gans auf dem Festtagsspeiseplan. 80 Prozent der in Deutschland verkauften Gänse stammen aus dem Ausland und mussten dort größtenteils in industrieller Intensivhaltung leben. Um zusätzlich zum Fleisch Stopfleber zu gewinnen, wird den in Käfigen gehaltenen Gänsen täglich eine riesige Menge Futterbrei über einen Schlauch direkt in den Magen gepumpt. Diese Grausamkeit ist in Deutschland zwar verboten, der Import von Stopfleber ist jedoch genauso erlaubt wie der des Fleisches derart gequälter Gänse.
Um die Intensivhaltung zu verschleiern, werden die Tiere zum Teil mit irreführenden Bezeichnungen angeboten: beispielsweise suggerieren Begriffe wie "vom Bauernhof" oder "Landkorngans" eine artgerechte Haltung. Die Tierschützer fordern deshalb nicht nur ein Ende der tierquälerischen Haltungsbedingungen und verbindliche Gesetze zur Haltung von Gänsen, sondern auch ein Verbot von beschönigenden Bezeichnungen. Wer für sein Festtagsmenü noch nicht ganz auf Fleisch verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen "Auslaufhaltung", "bäuerliche Auslaufhaltung", "bäuerliche Freilandhaltung", "Bio-" ‚ oder "Ökogans" achten. Diese stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Doch auch hier gilt: Hände weg von Fleisch mit dem Zusatz "aus Fettleberproduktion".
Martinsfeuer werden oft unwissentlich zur Feuerhölle für Wildtiere. Hölzer und Äste, die zum Reisighaufen zusammengetragen wurden, bieten einen trockenen und warmen Unterschlupf für Igel und andere Kleintiere. An die für das traditionelle Martinsfeuer Verantwortlichen in Vereinen, Gemeinde- und Stadtverwaltungen appelliert der Deutsche Tierschutzbund deshalb, Vorsorge zu treffen. So sollte der Holzstoß oder Reisighaufen erst kurz vor der Feier zusammengetragen und aufgeschichtet werden oder unbedingt vor dem Anzünden noch einmal untersucht und vorsichtig umgeschichtet werden.
Weitere Tipps für einen tierfreundlichen Einkauf finden Sie hier:
Pressemeldung vom 17.10.2011
Jetzt im Herbst sorgen sich Tierfreunde vermehrt um Igel, die in Gärten und der freien Natur noch auf Futtersuche sind. Die Tiere brauchen aber nur in Ausnahmefällen menschliche Hilfe, darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Ansonsten kann eine gutgemeinte Hilfe mehr schaden als sie nützt, denn oftmals werden die Igel aus ihrer natürlichen Umgebung herausgerissen oder aufgenommene Tiere falsch versorgt. Tierfreunde sollten sich zunächst beim Tierarzt oder dem örtlichen Tierschutzverein informieren, bevor sie einen Igel möglicherweise vorschnell in Pflege nehmen.
Jahrelang war man sehr schnell bereit, Igel, die nicht rechtzeitig in den Winterschlaf fielen, in menschliche Obhut zu nehmen, um sie aus vermeintlicher Todesgefahr zu retten. Heute weiß man: Nicht jeder Igel braucht im Herbst unsere Hilfe - aber jede Hilfe muss richtig sein. Grundsätzlich gehören Wildtiere in die Natur und nicht in Menschenhand. Für einen gesunden Igel ist es immer besser, im Freien statt in Gefangenschaft zu überwintern. Darum dürfen auf keinen Fall Igel, die ihr Überwinterungsgewicht erreicht haben oder noch erreichen können, mitgenommen werden. Wirklich hilfsbedürftige Igel sind etwa daran zu erkennen, dass sie tagsüber unterwegs sind, abgemagert erscheinen und sich apathisch verhalten. Auch Igel, die bei Dauerfrost oder geschlossener Schneedecke noch draußen herumlaufen, sind meistens geschwächt oder krank. Hilfestellungen bieten die örtlichen Tierheime. Bei Anrufen Rat suchender Igelfinder helfen die Vereine bei der Einschätzung und richtigen Beratung zur Versorgung der Tiere.
Igelfreundlicher Garten
Wer als Gartenbesitzer mehr für die Igel tun möchte, kann das im Herbst anfallende Laub in den Anlagen und auf den Beeten liegen lassen. Dieser natürliche "Mantel" dient vielen Insekten als Winterquartier. Ein igelgerechter Garten hat darüber hinaus Durchgänge zu anderen Gärten, denn Igel durchstreifen auf ihrer Nahrungssuche große Gebiete. Als Umzäunung gut geeignet sind Hecken und Jägerzäune. Dichte Hecken und Gebüsche gehören ebenso zu dem von Igeln bevorzugten Unterschlüpfen wie Reisig- oder Laubhaufen sowie Hohlräume zwischen Holzstapeln, unter Gartenhäuschen, Schuppen, Treppen, zwischen Steinhaufen und alten Baumwurzeln. Hier können sich die Stachelritter ein geschütztes warmes Nest anlegen und so den Winter ganz einfach verschlafen.
Weitere Informationen sowie auch die Broschüre "Igelschutz" zum Download finden Sie unter: www.tierschutzbund.de/igelschutz.html
Pressemeldung vom 14.10.2011
Im Bundesrat wird heute final über einen Antrag Thüringens zur Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren abgestimmt. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der Rechtsausschuss empfehlen die Annahme des Antrags. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband in Thüringen begrüßen die Initiative und erwarten partei- und länderübergreifende Zustimmung.
"Wir begrüßen den Vorstoß des Freistaates Thüringen ausdrücklich. Die Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe, ohne dafür eine kostendeckende Erstattung zu bekommen. Das ist eine der Hauptursachen dafür, dass viele Tierheime in Existenznot sind. Die kommunalen Spitzenverbände verweigern eine bundesweit einheitliche Regelung. Also muss der Gesetzgeber handeln", erklären Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und Gerd Fischer, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Thüringen, heute.
Seit Jahrzehnten übernehmen die Tierheime als Tierschutzeinrichtungen öffentliche Aufgaben, mit großem Engagement und letztlich auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte. Denn die Fundtierverwaltung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine breit angelegte Umfrage hatte bereits ergeben, dass die Kommunen durchschnittlich 25 Prozent der im Tierheim anfallenden Kosten übernehmen, aber knapp 80 Prozent der anfallenden Arbeit verursachen. Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen.
"Mit mühsamen Diskussionen darüber, ob es sich bei einem Tier um ein Fund- oder ein ausgesetztes Tier handelt, versuchen sich die Verantwortlichen auf kommunaler Ebene immer wieder aus ihrer Verantwortung zu ziehen. Das hätte dann endlich ein Ende", so Schröder. Und: "Der bundesweit einheitliche Rahmen ist wichtig und würde auf Dauer die Lage der Tierheime stabilisieren helfen. Aber angesichts der vielen Aufgaben, die der karitative Tierschutz in den letzten Jahren auch als Folge von Gesetzgebungen und Verordnungen zusätzlich leisten musste, brauchen wir dringend einen Finanztopf für Sofortinvestitionen. Die Rücklagen der Vereine sind aufgebraucht. Die Kommunen nehmen allein mit der Hundesteuer über 258 Millionen Euro jährlich ein. Nur 20% davon fordern wir für einen solchen Investitionstopf."
Weitere Informationen zur Lage der Tierheime finden Sie unter www.rettet-die-tierheime.de
Pressemeldung vom 10.10.2011
Gewichtheberin Julia Rohde wird neue Tierschutzbotschafterin des Deutschen Tierschutzbundes. Die Sportlerin engagiert sich schon lange für Tiere in Tierheimen und wird diesen Einsatz nun weiter ausbauen. Der Schutz von Heimtieren liegt ihr dabei besonders am Herzen. Julia Rohde übernimmt auch die Patenschaft für den Aktionstag "Kollege Hund" (28.06.2012). Zuletzt gewann Rohde bei den Europameisterschaften 2011 im russischen Kasan sowohl im Reißen (83kg) als auch im Olympischen Zweikampf (187kg) jeweils Bronze und belegte damit den dritten Platz. Jetzt steht die nächste Weltmeisterschaft an, die am 5. November in Paris beginnt. Julia Rohde gilt auch als große Hoffnung für Olympia 2012.
"Julia Rohde ist eine herausragende Sportlerin und eine Tierschützerin mit Herz und Verstand. Wir freuen uns, dass sie sich bereiterklärt hat, für uns uneigennützig als Tierschutzbotschafterin und als Patin für unseren Aktionstag "Kollege Hund" aktiv zu werden", freut sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, über das Engagement von Julia Rohde.
"Schon viele Jahre kümmere ich mich um Tiere im Tierheim, gehe beispielsweise mit Hunden spazieren. Vor Ort erlebe ich die Auswirkungen der zahlreichen Tierschutzprobleme und wie sehr gerade der praktische Tierschutz belastet ist. Verwahrloste Tiere aus Animal-Hoarding-Fällen, ausgesetzte Tiere, das Elend der frei lebenden Katzen an den Futterstellen - das alles sind nur wenige Schlaglichter, bei denen mich die Schicksale der Tiere tief berühren und das Engagement der Tierschützer tief beeindruckt. Hier möchte ich mehr tun, und meine Bekanntheit nutzen, um über diese Themen aufzuklären, aber auch um aktiv und gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und seinen Mitgliedsvereinen für Veränderungen zu kämpfen", erklärt Julia Rohde die Motivation für ihr Engagement.
Pressemeldung vom 15.09.2011
Der Deutsche Tierschutzbund sucht im Rahmen seines neuen Jugendwettbewerbs kreative Ideen gegen Katzenlangeweile. Werden die Tage wieder kürzer und die Nächte kälter, bleiben viele Katzen lieber im warmen Haus. Damit in dieser Zeit keine Langeweile bei den Stubentigern aufkommt, können junge Tierfreunde ihren Tieren viel Abwechslung bieten - Wohnungskatzen brauchen das sogar das ganze Jahr über. Der Wettbewerb startet am 1. Oktober, Einsendeschluss ist der 29. Februar 2012. Den Gewinnern winken spannende Bücher zum Thema Katzen.
Der Deutsche Tierschutzbund gibt auf seinem Jugendportal Anregungen, wie Katzen artgerecht und abwechslungsreich beschäftigt werden können. Gesucht werden nun weitere Ideen von Katzenfreunden, die gute Katzenspiele kennen und diese auf Fotos dokumentiert haben. Ob sie mit ihren Tieren schon seit längerem auf die beschriebene Art spielen oder erst durch den Wettbewerb dazu angeregt wurden, ist egal. Neben ausgedehnten Streichelstunden schätzen Katzen aktive Beschäftigung. Spiele, die eine Katze fordern, sprechen viele ihrer Sinne an, beispielsweise die Jagd nach Spielzeug als Ersatz für die Beute.
Am Wettbewerb können Interessierte ab acht Jahren teilnehmen. Neben einer Beschreibung, was wie für die Katzen gebastelt wurde, sollten mindestens drei Fotos mit spielenden Tieren beigefügt werden. Zu gewinnen gibt es Tierbücher. Die Gewinner werden zudem auf dem Jugendportal und in der Zeitschrift du und das tier des Deutschen Tierschutzbundes vorgestellt.
Weitere Informationen sowie die genauen Wettbewerbsbedingungen sind auf dem Jugendportal des Deutschen Tierschutzbundes unter www.jugendtierschutz.de/wettbewerb_katzenspiele.html zu finden.
Pressemeldung vom 12.09.2011
Der Deutsche Tierschutzbund deckt erneut Missstände bei der Terraristika (10.9.) in Hamm auf. Wie in den vergangenen Jahren haben Kontrollen des Verbandes wieder zahlreiche Verstöße gegen die Tierbörsen-Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ergeben: Kranke Tiere werden angeboten, die Behältnisse, meist kleine Plastikboxen, in denen Tiere aufbewahrt werden, sind unzureichend, der Stress für die Tiere ist enorm - Anbieter reisen aus Übersee und aus ganz Europa an. Darüber hinaus verleiten Mengenrabatte und Schnäppchen-Preise zu Spontankäufen. Der Deutsche Tierschutzbund rät davon ab, solche Börsen zu besuchen, oder Tiere unter solchen Umständen zu erwerben.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Exoten gehören nicht in die Privathaltung. Und erst recht nicht auf so eine Massenveranstaltung, wo eine konsequente Kontrolle sowieso kaum möglich ist." Auch politisch ist die Forderung des Tierschutzbundes eindeutig: "Wir fordern ein Verbot für derartige Tiermärkte, zumindest muss aber sobald wie möglich eine bundesweit gültige Verordnung her. Veterinärbehörden könnten dann bei Regelverstößen besser eingreifen", so Apel. Die zuständige Tierärztin für die Terraristika Hamm hat einen neuen Eilerlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung noch nicht umgesetzt. Mit dem Erlass vom Juni 2011 erklärte das Bundesland die Tierbörsen-Leitlinien des BMELV für verbindlich. Der Deutsche Tierschutzbund wartet nun darauf, dass dieser als rechtlich bindend für den Veranstalter der Terraristika erklärt wird.
In Deutschland finden jährlich tausende Reptilien-, Fisch-, Vogel- und Kleintierbörsen statt. Der Deutsche Tierschutzbund beobachtet seit Jahren entsprechende Veranstaltungen. Zuletzt veröffentlichte der Verband gemeinsam mit Pro Wildlife eine Dokumentation über die Missstände auf Tierbörsen in 2010. Zu beobachten sind immer wieder die gleichen Probleme: Viele Wildfänge, kranke oder deutlich gestresste Tiere stehen zum Verkauf. Auch eine artgerechte Versorgung findet nicht statt. Die Besucher schütteln die viel zu kleinen Plastikbehältnisse und nehmen die scheuen Tiere in die Hand. Darüber hinaus bieten die Behälter fast nie Rückzugsmöglichkeiten und sind oft unzureichend beschriftet. Die Terraristika wird von gewerblichen Händlern aus der ganzen Welt dominiert, von denen viele mit großen Tierzahlen von Börse zu Börse tingeln, wobei die Tiere oft wochenlang nicht aus den kleinen Boxen herauskommen. Ein Beratungsgespräch ist aufgrund der verschiedenen Nationalitäten oftmals unmöglich – Spontankäufe und unwissende zukünftige Halter sind die Folge.
Pressemeldung vom 02.09.2011
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an den Bundesrat, am kommenden Montag (05.09.2011) den Entwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) zur Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen zurückzuweisen. Der Deutsche Tierschutzbund
kritisiert die Pläne des Bundesministeriums, Kleingruppenkäfigen für Legehennen einen Bestandsschutz bis 2035 zu gewähren. Das Ministerium hat dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates einen
entsprechenden Änderungsentwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Auch die geplanten Ausnahmen bei der Höhenvorgabe für Käfige kritisiert der Verband.
Der Entwurf des BMELV, über den der Bundesrat abstimmen muss, sieht
für bestehende Kleingruppenkäfige und solche, die jetzt noch genehmigt
werden, einen Bestandsschutz bis zum Jahr 2035 und für ausgestaltete
Käfige bis 2020 vor. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist dies
inakzeptabel. In Kleingruppenkäfigen oder ausgestalteten Käfigen
werden Scharren, Picken, Sandbaden und das gleichzeitige ungestörte
Ruhen - vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundbedürfnisse -
unzulässig zurückgedrängt. Aus Tierschutzsicht ist eine Abschaffung
der Käfighaltung längst überfällig. Ein solcher Bestandsschutz, wie
ihn der vorliegende Verordnungsentwurf aktuell vorsieht, widerspricht
hingegen dem Ausstieg aus der Käfighaltung und ist ein auf dem Rücken
der Tiere ausgetragenes erkennbares Zugeständnis an wirtschaftliche
Interessen, fasst der Deutsche Tierschutzbund zusammen.
"Das sind Geschenke an die Käfiglobby. Wer für Kleingruppenkäfige
einen Bestandsschutz bis 2035 installieren will, der untergräbt alle
Tierschutzbemühungen. Diese Verordnung aus dem Hause von
Bundesministerin Ilse Aigner ist weder rechtlich, wirtschaftlich und
auch nicht ethisch begründbar", stellt Wolfgang Apel, Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes, klar.
Erschwerend kommt hinzu, dass der vorliegende Verordnungsentwurf
darüber hinaus vorsieht, dass die nachgeordneten Behörden der Länder
Ausnahmen bei der Höhenvorgabe erteilen dürfen, wenn Gründe des
Tierschutzes nicht entgegenstehen. "Diese Ausnahmegenehmigung birgt
die Gefahr, dass in Einzelfällen - oder noch schlimmer in der Breite -
die Käfighaltung wieder eingeführt werden kann. Nachgeordnete
Behörden brauchen klare Vorgaben, um die Einhaltung gesetzlicher Normen
überprüfen zu können", erläutert Apel.
Pressemeldung vom 01.09.2011
In der gestrigen Reportage "ARD-Exclusiv" (31.08.2011 21.45 Uhr) wurde am Beispiel des Unternehmen Wiesenhof u.a. auch die Auswirkung der Intensivhaltung auf die Gesundheit der Tiere dargestellt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine breite Debatte über die Zukunft der
Intensivtierhaltung. Dabei sieht der Verband die Landes- und Bundespolitik in einer Bringschuld. Unabhängig davon gilt es, die in der Reportage erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen in Hinblick auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Rückhaltlos aufzuklären.
Masthühner und Elterntiere leiden aufgrund der Zucht auf schnelles
Wachstum unter schmerzhaften Beinschäden. Die Tiere können zum Teil
kaum mehr laufen. Aufgrund der immer schmutziger werdenden Einstreu
entstehen schmerzhafte Entzündungen und Geschwüre an den Fußballen.
Darüber hinaus werden Elterntiere, damit sie nicht so schwer werden,
restriktiv gefüttert und hungern. Aus Sicht des Verbandes sind die
Tierschutzprobleme der Haltungsform strukturell bedingt.
Die Zucht und die Haltung in den Intensivstallanlagen sind aus Sicht des
Deutschen Tierschutzbundes bereits im Grundsatz ein Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz. Das gilt nicht nur für die Masthühner, das gilt auch
für viele andere Tierarten, die in den industriell geprägten
Tierhaltungen keinerlei artgerechte Bedürfnisse ausleben können.
"Es ist bedauerlich, dass diese Intensivtierhaltungen durch die so
genannte "Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" legalisiert werden.
Bundesministerin Ilse Aigner muss endlich handeln und eine
Tierschutzgesetzgebung formulieren, die nicht auf einem Nutzgesetz
basiert, sondern seiner Wortbedeutung als Schutzgesetz gerecht wird",
fordert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Ebenso
muss es jetzt gelten, den vom niedersächsischen Landesminister Gert
Lindemann vorgesehenen Tierschutzplan rasch und konsequent im Sinne von
Tier-, Umwelt- und letztlich auch Verbraucherschutz umzusetzen. "Die
Landes- und Bundespolitik ist in der Bringschuld. Das derzeit geltende
Tierschutzgesetz ist grausam, so bitter ist unsere Quintessenz", fasst
Apel zusammen.
Mehr Informationen zu der Intensivhaltung von Masthühnern und zu den
Forderungen für ein neues Tierschutzgesetz unter: www.tierschutzbund.de
Pressemeldung vom 25.08.2011
Unter dem Motto "1 Million Näpfe für Tiere in Not" startet heute eine Aktion zur Welttierwoche von Whiskas und Pedigree in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund. Von jeder gekauften Packung eines Whiskas- und Pedigree-Produkts - im Aktionszeitraum vom 29.08. bis 9.10.2011 – wird von den Unternehmen ein Betrag im Wert eines gefüllten Futternapfes als Unterstützung gesammelt.
"Die Tierheime vor Ort tun jeden Tag alles dafür, dass Hunde und Katzen eine zweite Chance und ein neues Zuhause bekommen. Da ist jede Hilfe, wie z.B. für die Fütterung der Tierheim-Tiere, eine großartige Unterstützung. Herzlichen Dank an Whiskas und Pedigree", freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Das gesammelte Geld wird an den Deutschen Tierschutzbund weitergeleitet, um die Tierheime zu unterstützen. Schon seit Jahren unterstützen Whiskas und Pedigree im Rahmen der Welttierwoche - die rund um den Welttierschutztag am 4. Oktober stattfindet - die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen über 700 Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen.
Viele Tierheime stehen vor existenziell bedrohenden Herausforderungen. Täglich werden in den dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheimen 20.000 Hunde und 41.000 Katzen betreut. Die Zahl der Kleintiere und auch Exoten steigt stetig an.
Mehr zur Lage der Tierheime auf www.rettet-die-tierheime.de
Pressemeldung vom 29.08.2011
Aktuell wurde der 24-jährige Eisbär "Troll" vom Berliner Tierpark in den Zoo Berlin umgesiedelt. Dort wird er sich wie zuvor Knut ein Gehege mit den dort lebenden drei Eisbärinnen teilen müssen, welche nun für eine ungewisse Zeit in ihren winzigen Innenboxen ohne Auslauf verbleiben. Im Tierpark wurde damit Platz für ein neues Eisbärmännchen geschaffen. Erst vor kurzem war eine zweijährige russische Eisbärin dorthin importiert worden. Der Deutsche Tierschutzbund und der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung kritisieren diese Praxis und weisen erneut auf die grundsätzliche Haltungsproblematik hin: limitierte Zuchtmöglichkeiten, hohe Jungtiersterblichkeit und erhebliche Verhaltensstörungen bedingt durch die unnatürlichen Lebensbedingungen.
"Ein neuer Knut um wirklich jeden Preis – das scheint weiter das Ziel in Berlin zu sein", kritisiert Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes. "Offenbar hat man keine Lehren aus den gescheiterten Zuchtversuchen gezogen. In Kürze werden wir sowohl im Zoo als auch im Tierpark dieselben Probleme zu sehen bekommen – erneut zu Lasten der Tiere", so Schröder weiter. Aus Sicht der Tierschützer war schon im letzten Jahr fahrlässig gehandelt worden, als man Knut mit den drei Eisbärinnen in einem Gehege zusammenbrachte. Die Vergesellschaftung der Weibchen mit "Troll" werde sicherlich nicht stressfreier als damals ablaufen. Das Gehege sei viel zu klein, als dass sich die Tiere bei Bedarf aus dem Weg gehen könnten.
Die Leitung des Zoos und des Tierparks Berlin hatte bereits direkt nach dem Tod vom Zuschauermagneten Knut angekündigt, weiter züchten zu wollen. Mit dem Transfer von "Troll" wurde nun der Platz geschaffen, um ein neues Männchen zu importieren. Ein Hinterfragen der Zuchtpraktiken und Haltungsbedingungen fand dagegen nicht statt. Dabei können die Haltungsbedingungen im Zoo den Tieren nicht einmal im Ansatz ein artgemäßes Leben ermöglichen. Reviergrößen von tausenden Quadratkilometern in der freien Wildbahn, verglichen wenigen hundert Quadratmetern und kaum Abwechslung im Zoo führen oftmals zu Langeweile und Verhaltensstörungen, so genannten Stereotypien. Fast alle Eisbären in deutschen Zoos zeigten diese Auffälligkeiten, teilte der Verband in Bonn mit.
Erst am Wochenende war der Zoo Berlin in die Negativkritik geraten, weil Fehler im Management der Löwenanlage die Ursache dafür waren, dass zwei Jungtiere von einem älteren Männchen totgebissen wurden.
Pressemeldung vom 18.08.2011
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober rufen der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen über 700 Mitgliedsvereine das Leitmotto "Für ein neues Tierschutzgesetz" aus. Damit stellt der Verband die überfällige Novellierung des Tierschutzgesetzes in den Mittelpunkt. Die Kampagne wird von einer Online-Umfrage auf www.tierschutzbund.de/wtt_2011.html begleitet. Der Welttierschutztag findet zu Ehren des Heiligen Franziskus von Assisi, dem Schutzpatron der Tiere, statt.
25 Jahre ist es her, dass das Tierschutzgesetz neu gefasst wurde und seit zehn Jahren ist der Tierschutz in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz verankert. "An der realen Situation der Tiere hat sich seither jedoch wenig geändert. Das deutsche Tierschutzgesetz ist grausam", stellt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes fest. "Wir fordern gemeinsam mit den uns angeschlossenen Vereinen eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes", so Apel weiter.
In der Landwirtschaft werden Tiere für ihre Haltung "zurechtgestutzt". Selbst wenn landwirtschaftlich genutzte Tiere geschlachtet werden, ist nicht sichergestellt, dass sie nicht unnötig Angst und Schmerzen leiden müssen. Mastkaninchen dürfen noch immer in engen Käfigen gehalten und Ferkel betäubungslos kastriert werden. In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt. In Wanderzirkussen dürfen Wildtiere wie Tiger, Bären oder Elefanten noch immer mitgeführt werden, obwohl eine tiergerechte Haltung dort prinzipiell nicht möglich ist. Immer noch können private Hinterhofzüchter Hündinnen als Gebärmaschinen missbrauchen. Lösungskonzepte, um der Problematik der Sammelwut, dem sogenannten Animal Hoarding, zu begegnen, fehlen bis heute. "Das sind nur einige Beispiele für den akuten Handlungsbedarf an ganz vielen Stellen. Tiere müssen ein Leben führen können, das ihren Bedürfnissen und ihrem Verhalten entspricht, ohne Leiden und Schmerzen. Hinzu kommt, dass wir dringend das Verbandsklagerecht brauchen, damit wir für die Tiere klagen können", fordert Apel abschließend.
Die angeschlossenen Mitgliedsvereine begleiten das Thema mit Infoständen und Aktionen vor Ort. Bis zum Höhepunkt der Welttierwochen, dem Welttierschutztag am 4. Oktober, führt der Deutsche Tierschutzbund eine Umfrage durch: Brauchen wir ein neues, überarbeitetes Tierschutzgesetz? Mehr unter www.tierschutzbund.de
Pressemeldung vom 22.07.2011
Heute beginnen die Sommerferien in NRW. Auch in Bayern stehen die Ferien vor der Tür, in vielen anderen Ländern haben sie bereits begonnen. Jedes Jahr im Sommer haben die Tierheime mit Saisonalen Schwankungen . Also der stark erhöhten Tieraufnahme in den Sommermonaten - zu kämpfebm wie Studien immer wieder zeigen. Dabei werden die Urlaubszeit und die damit verbundenen Reisen als Primärer Grund von den Tierheimen für die Abgabe von Haustieren angegeben. In NRW, dem Bevölkerungsreisten Bundesland, bekommen die Tierheime die Schwankungen dementsprechend am stärksten zu spüren. Der Deutsche Tierschutzbund bietet konkrete Hilfestellungen und Beratungsangebote, damit rund um das Thema Tier und Urlaub alles Reibungslos klappt.
Die Aufnahmekapazitäten der Tierheime haben zu Beginn der Ferienzeit
oft ihre oberste Grenze erreicht. Gerade in den Sommerwochen steigen die
Tierabgaben hauptsächlich urlaubsbedingt stark an. Auch kommt es immer
wieder zu dramatischen Situationen, wenn Menschen ihr Tier einfach
aussetzen, weil sie es als "Last" empfinden. "Aktuell haben sich
viele Halter nicht rechtzeitig darum gekümmert, ihr Tier chippen zu
lassen, wie es seit Anfang Juli für Reisen in EU-Länder verpflichtend
ist. Oder es fehlt der Tollwutantikörper-Test, wie ihn manche Länder
vorschreiben. Für zu viele Menschen ist es dann immer noch der
einfachste Weg, ihr Tier einfach zu entsorgen, statt dann auf den Urlaub
zu verzichten oder ein anderes Reiseziel zu wählen", kritisiert
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Mit den Beratungsangeboten des Deutschen Tierschutzbundes und der ihm
angeschlossenen Tierschutzvereine werden jedes Jahr viele Tiere vor
einem traurigen Sommer-Schicksal bewahrt. Mit der Aktion "Nimmst du
mein Tier, nehm' ich dein Tier" gelingt es vielfach, auch kurzfristig
"Tiersitter" für die Urlaubszeit zu finden. Unter der Urlaubshotline
0228-60496-27 bekommen Tierhalter Tipps für die Tierbetreuung (Mo-Do
von 10-18 Uhr; Fr 10-16 Uhr). Darüber hinaus verhilft das
Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes mit
Informationen für die konkrete Reiseplanung zu einer guten Vorbereitung
für den Urlaub mit den Haustieren. Der Verband rät allen Tierfreunden
zudem, ihr tierisches Familienmitglied kennzeichnen und anschließend
direkt kostenlos beim Deutschen Haustierregister eintragen zu lassen,
um so für mehr Sicherheit zu sorgen.
Pressemeldung vom 08.07.2011
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) musste sich heute auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vor dem Bundesrat zu der weiteren Zukunft der Käfighaltung von Legehennen erklären: Die Bundesministerin Ilse Aigner hat dabei ihren Verordnungsentwurf verteidigen lassen, der den bestehenden Kleingruppen-Käfiganlagen einen Bestandsschutz bis zum Jahr 2035 garantiert. Diese großzügige Frist sei weder rechtlich, wirtschaftlich und schon gar nicht ethisch begründbar, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die Absicht des BMELV scharf. Im Bundesrat kam heute erneut das Verbot der Brandzeichen für Pferde zur Sprache, dass die Länderkammer bereits mit Mehrheit fordert. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet von der Bundesministerin Ilse Aigner ein sofortiges Verbot der "Verbrennungen Dritten Grades" bei Fohlen.
"Dieses großzügige Geschenk an die Käfiglobby ist inakzeptabel. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Tierschützer, die gemeinsam mit Millionen Bürgerinnen und Bürgern seit nahezu 60 Jahren für die Freiheit der Hühner kämpfen. Frau Aigner hatte noch vor wenigen Wochen eine Tierschutzoffensive angekündigt. An der Frage, wie lange die Käfiganlagen für Hühner in Betrieb bleiben, wird daher auch das tierschützerische Engagement der Bundesministerin Ilse Aigner gemessen." erklärte heute Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu Beginn einer Aktion vor dem Bundesrat.
Die Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/ Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn an als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das. "Noch am selben Tag, am dem der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Auch deshalb muss jedweder Bestandsschutz gegenstandslos sein", fügt Apel hinzu.
Pressemeldung vom 05.07.2011
Ab morgen werden wieder Stiere durch die Altstadtgassen von Pamplona, Spanien, getrieben. Unter dem Deckmantel der Kulturtradition erwartet die völlig erschöpften Tiere nach der Hatz der Tod in der Arena. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Tierqual und appelliert an alle Touristen diese und ähnliche Veranstaltungen nicht durch ihren Besuch zu unterstützen. Während Katalonien Stierkämpfe bereits verboten hat, setzt sich Frankreich dafür ein, die Tierqual als immaterielles Kulturgut zu legitimieren. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert dies scharf.
"Diese Stierhatz ist weder Kultur noch Sport. Es ist eine überflüssige Tortur", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Beim Fest des Heiligen Fermín (6. bis 14.7.) in Pamplona werden die Tiere jeden Morgen von einer Koppel quer durch die Stadt in die Arena getrieben. Die Stiere rutschen dabei immer wieder aus, stürzen und erleiden Schmerzen, Angst und Panik. Schaulustige - unter ihnen viele Touristen - versuchen neben den Tieren durch die engen Altstadtgassen her zu rennen. Jährlich werden dabei Menschen schwer verletzt, es gab auch schon mehrere Tote. Im folgenden Kampf in der Arena werden die Tiere abends von den Toreros getötet.
Die Hatz ("encierro") ist durch Ernest Hemingways Roman "Fiesta" (1926) weltbekannt geworden. Seitdem besuchen vor allem Touristen diese und andere Stierkampf-Veranstaltungen. Nur rund 14 Prozent der Spanier besuchen solche Ereignisse. "Wer Stierkämpfe oder -rennen wie in Pamplona als fröhliche Tradition feiert, legitimiert und finanziert den Tod der Tiere", so Apel weiter. Pro Jahr werden in Spanien etwa 2.000 Stierkämpfe durchgeführt, auch für das Training der Toreros werden Tiere "verbraucht" - insgesamt kommen so pro Jahr ca. 30.000 Tiere zu Tode.
Im vergangenen Jahr hat das katalanische Parlament für ein Verbot des Stierkampfes in der Region gestimmt. Ab 2012 dürfen diese Kämpfe nicht mehr in Katalonien stattfinden. Parallel plante die Regionalregierung Madrid Stierkämpfe als Kulturgut zu deklarieren und damit auf eine Stufe mit Museen oder Theatern zu stellen – Fördergelder inklusive. Trauriges Vorbild ist nun Frankreich geworden: Dort ist der Stierkampf seit April 2011 Teil der Liste des nationalen immateriellen Kulturgutes. Ein Zusammenschluss von 46 südfranzösischen Städten, in denen regelmäßig Stierkämpfe organisiert werden, will damit ein Verbot solcher Veranstaltungen verhindern. Der Deutsche Tierschutzbund fordert dazu auf, diese Art von Spektakel in Frankreich ebenfalls zu meiden.
Pressemeldung vom 30.06.2011
Auf der heutigen Fachtagung "Initiative Tierwohl-Label" an der Georg-August-Universität Göttingen hat der Deutsche Tierschutzbund seine Absicht bekanntgegeben, ein Tierschutzlabel einzuführen. Basis des Labels ist das Konzept der "Initiative Tierwohl-Label", das auf der heutigen Tagung vorgestellt wurde. Mit dem Label sollen zukünftig Produkte tierischen Ursprungs gekennzeichnet werden, bei denen Tierschutzstandards weit über die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Geplant ist ein zweistufiges Verfahren. Die Kriterien sollen für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere erarbeitet werden, die die gesamte Produktionskette umfassen (Zucht bis Schlachtung). Gestartet wird zunächst mit einem Label für Produkte von Masthühnern und Mastschweinen. Details zu den Kriterien und weiteren rechtlichen Fragen sind in der Ausarbeitung und sollen bis zum Herbst final vorliegen.
"Wer sich für Fleisch entscheidet, muss verlässlich und transparent erfahren, wie das Produkt aus Tierschutzsicht entstanden ist. Mit dem Label wollen wir zudem höhere Tierschutzstandards vorantreiben. Es gilt jetzt zu handeln und es nicht auf die lange Bank zu schieben", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Bisher gibt es kein explizites Tierschutzlabel. Der Deutsche Tierschutzbund ist sich sicher, dass freiwillige Kooperationen mit dem Handel und mit Erzeugern Tierschutzstandards und -bedingungen für eine große Anzahl an Tieren verbessern. Umfragen belegen immer wieder, dass ein Großteil der Verbraucher davon überzeugt ist, mit seiner Kaufentscheidung Einfluss auf den Tierschutz nehmen zu können. Die Mehrheit hat jedoch Schwierigkeiten, tiergerechter erzeugte Produkte zu erkennen. Zudem sind diese Produkte nicht flächendeckend verfügbar. Studien der Universität Göttingen bestätigen dies und schätzen das deutsche Marktsegment der an Tierschutz interessierten und zahlungsbereiten Verbraucher mit 20 Prozent der Bevölkerung als "einen ungehobenen Schatz".
Das geplante zweistufige Label orientiert sich an den in der "Initiative Tierwohl-Label" vereinbarten Eckpunkte, die derzeit in den Details ausgearbeitet werden. Zu den Eckpunkten gehören neben Strukturierung, mehr Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten in der 1. Labelstufe sowie beispielsweise das Verbot des Schwanzkupierens oder der betäubungslosen Kastration bei Mastschweinen. Auch für Transport und Schlachtung gibt es strenge Tierschutzrichtlinien. In der 2. Labelstufe kommt zusätzlich u.a. Zugang zu Auslauf und Freilandhaltung hinzu. Zudem gilt: Wer die 1. Labelstufe anbieten möchte, muss auch Produkte der 2. Labelstufe im Angebot haben.
Pressemeldung vom 16.06.2011
Jedes Jahr sterben circa eine halbe Million Wildtiere auf grausame Art und Weise. Sie werden von den Messern landwirtschaftlicher Mähwerke erfasst, verstümmelt oder getötet. Besonders neugeborene Rehkitze sind gefährdet, da sie von den Ricken ins hohe Gras abgesetzt werden. Dort suchen sie die Jungtiere in den ersten Wochen nur kurz auf, um sie mit Nahrung zu versorgen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Landwirte, durch umsichtiges Verhalten sicherzustellen, dass der grausame Mähtod von Wildtieren auf der Weide vermieden wird.
Für viele Wildtiere wie Rehe, Feldhasen und Bodenbrüter dienen Felder und Wiesen als Unterschlupf und Lebensraum. Angesichts des derzeit beginnenden Mäheinsatzes mit zum Teil sehr schnellen und großen Landmaschinen besteht die Gefahr, dass Tausende von Wildtieren durch die scharfen Klingen der Maschinen schwere Verletzungen erleiden. Diese enden oftmals tödlich. Neben einer Vielzahl von Säugetieren und Vögeln sind aber auch Amphibien, Reptilien und Insekten betroffen.
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an alle Landwirte, deren Landmaschinen noch nicht über entsprechende Sensoren zum Aufspüren von Wildtieren verfügen, vor dem Mähen die Felder systematisch zu begutachten und sicherzustellen, dass sich dort keine Tiere mehr aufhalten. Zudem ist es ratsam, Wiesen und Weiden immer von innen nach außen zu mähen, um Fluchtmöglichkeiten zu bieten. Am Tag vor dem Mähen können die Tiere durch Stangen mit flatternden Tüchern oder auch Blinklampen gewarnt werden. Die Muttertiere nehmen diese Störung wahr und verlassen mit ihren Jungen das Feld. Vor dem Mähen können Tiere auch durch akustische Signale von den Wiesen vertrieben werden. Dazu eignen sich zum Beispiel Flatterbänder, die bei Wind entsprechende Geräusche machen. Auch Vorrichtungen zur Schallerzeugung können gerade für die Rettung ältere Jungtiere erfolgreich eingesetzt werden.
Nester von Bodenbrütern können bei einer Begehung durch Förster oder Vogelkundler ausfindig gemacht und markiert werden. Auch die Wahl der Mähtechnik und die Schnitthöhe sind wichtige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Im Handel sind darüber hinaus Schutzvorrichtungen für die Mähmaschinen erhältlich, die zusätzlich helfen können, die Tiere vor schweren Verletzungen und einem qualvollen Tod zu bewahren. Im Zweifelsfall sollten Landwirte sich Rat und Hilfe bei Umwelt- und Tierschutzorganisationen bzw. den zuständigen Behörden holen.
Pressemeldung vom 15.06.2011
Die Landesregierung Thüringen hat den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vorgelegt, der nun im Landtag verabschiedet wird. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Thüringen begrüßen, dass die Haltung "gefährlicher" Hunde sowie gefährlicher Wildtiere in Thüringen geregelt werden soll. Insgesamt hält der Entwurf aus Tierschutzsicht Licht und Schatten bereit. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbund auch in seinen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag deutlich gemacht.
Als problematisch sieht der Verband an, dass der Gesetzentwurf bestimmte Hunderassen definiert, bei denen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgegangen wird. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, dazu: "Diese Einstufung ist willkürlich und wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Nicht die Rassezugehörigkeit, sondern schlechte Aufzuchtbedingungen für Welpen, eine gezielte Zuchtauswahl der Elterntiere oder die Abrichtung eines Hundes auf gesteigerte Aggressivität machen dessen tatsächliche Gefährlichkeit aus." Es ist nicht effektiv, pauschal die Halter bestimmter Hunderassen besonderen Pflichten zu unterwerfen, vielmehr muss in jedem Einzelfall die Möglichkeit gegeben sein, dem Halter eines tatsächlich gefährlichen Hundes entsprechende Auflagen zu erteilen, so der Deutsche Tierschutzbund weiter.
Der Verband begrüßt dagegen die im Gesetzessentwurf vorgesehene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde. Apel dazu: "Diese generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Haustiere muss kommen. Um einerseits den Tierheimen die Rückgabe von Fundtieren an ihre Besitzer zu erleichtern, zum anderen aber auch zum Beispiel, um das Aussetzen von Tieren oder den illegalen Handel mit Tieren zu erschweren bzw. unmöglich zu machen."
Exoten in Privathaushalten: ein gefährlicher Trend
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass Thüringen mit dem Gesetzentwurf ferner den Besitz gefährlicher Wildtiere an den Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Bedarfs sowie weitere Vorraussetzungen knüpfen möchte als Schritt in die richtige Richtung. Die Haltung von Exoten in Privathand stellt aus Tierschutzsicht ein so gravierendes und zunehmendes Problem dar, dass ein generelles Haltungsverbot angemessen wäre. Wolfgang Apel dazu: "Aus Tierschutzsicht sind Exoten im Privathaushalt grundsätzlich abzulehnen. Beim Fang, beim Transport, im Handel und als letzten Schritt auch bei der Haltung erleiden die Tiere Schmerzen und Schäden, die nicht selten zum Tod der Tiere führen."
Pressemeldung vom 14.06.2011
Die neue Ausgabe der Zeitschrift du und das tier widmet sich im Titelthema dem Leid frei lebender Katzen. Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen den Kommunen vor, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen einzuführen. Weitere Beiträge behandeln den dramatischen Artenschwund verursacht durch die intensive Landwirtschaft und die Frage, ob die Würde der Tiere in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen werden sollte.
Frei lebende Katzen: Die Betreuung frei lebender Katzen stellt Tierschutzvereine vor große Probleme. Die Tiere sind nicht an Menschen gewöhnt. Ein Zusammenleben mit diesen Katzen ist praktisch unmöglich. Sie können nicht in Tierheimen leben oder an neue Halter vermittelt werden, leben im Verborgenen und kaum jemand bemerkt sie. Die Tierschutzvereine versorgen die Tiere vor Ort an Futterstellen und lassen sie kastrieren. Mit den Kosten werden sie alleine gelassen. Trotzdem machen die Tierschutzvereine weiter. Denn sie wissen: Nur die konsequente Kastration verhindert das Katzenelend. Immer mehr Städte wie Paderborn, Bremen und Leverkusen erkennen das Problem und haben eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht beschlossen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an alle Kommunen in Deutschland, deren Beispiel zu folgen.
Vögel in der Agrarlandschaft: Die intensive Landwirtschaft der letzten Jahrzehnte hat unter anderem dazu geführt, dass beinahe 60 Prozent der Vogelarten in deutschen Agrarregionen mittelbar oder unmittelbar bedroht sind, davon wiederum sind 15 Prozent akut vom Aussterben bedroht. Auch in anderen mitteleuropäischen Ländern sinkt die Zahl der Arten und Individuen rapide. Abhilfe könnten ökologischer Landbau und einige Zugeständnisse der konventionellen Landwirte schaffen.
Die Würde der Tiere: In der Schweiz sind Tiere per Gesetz nicht nur vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt, sondern auch deren Würde. In Deutschland wird über eine entsprechende Erweiterung des Tierschutzgesetzes diskutiert.
Pressemeldung vom 09.06.2011
Ab dem 3. Juli 2011 müssen Hunde und Katzen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Der Verband rät allen Tierhaltern, rechtzeitig die Urlaubsreise mit dem Haustier vorzubereiten. Wichtig ist unter anderem die kostenlose Registrierung beim Deutschen Haustierregister (DHR), um das Tier beim Verlust während des Urlaubs wieder finden zu können.
Die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden und Katzen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurden seit 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze von Deutschland aus in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt eine gültige Tollwutimpfung, die verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip; sowie den Heimtierausweis. Dort trägt ein Tierarzt Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein. Da einige Länder spezielle Regelungen über den EU-Heimtierausweis hinaus haben, bietet der Deutsche Tierschutzbund über seine Urlaubs-Hotline 0228-60496-27 weitere Informationen. Auch unter www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe_tiere.html hat der Verband nützliche Tipps zu Reisen mit dem Haustier zusammengestellt.
Zu den Tipps gehört, dass ein Chip ohne Registrierung keinen umfassenden Schutz bietet. Jeder Tierhalter sollte sein Tier darüber hinaus vor Reiseantritt beim Deutschen Haustierregister kostenlos registrieren lassen. Das DHR gibt mögliche Vermissten- oder Fundmeldungen nicht nur an seine angeschlossenen 700 Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann jederzeit auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Dieser Datenabgleich erspart dem Besitzer das Abtelefonieren aller Register. Aber was noch viel wichtiger ist: das Tier ist so auch im Urlaub geschützt.
Pressemeldung vom 01.06.2011
Am 4. Juni, dem Internationalen Tag der Organspende, wird an Menschen erinnert, die sich zur Organspende bereit erklärt oder die nach dem Tod eines Angehörigen dessen Organe zur Transplantation freigegeben haben. Auch der Deutsche Tierschutzbund wünscht sich mehr Bereitschaft zur Organspende. Dies würde nicht nur Menschen helfen, sondern auch verhindern, dass unzählige Tiere als Organ"spender" Tierversuche erleiden müssen. Ziel solcher Versuche ist die Verpflanzung von Tierorganen auf Menschen, um so den Mangel an Spenderorganen zu beheben.
Es werden zu wenig menschliche Organe gespendet; die Zahl stagniert seit Jahren. Forscher sehen in der Übertragung von Tierorganen auf Menschen einen Ausweg. Als geeignete "Spender"-tiere gelten vor allem Schweine. "Trotz des Opfers Tausender von Tieren ist eine Anwendung am Menschen weder realistisch noch sinnvoll", konstatiert Roman Kolar, stellvertretender Leiter der Akademie für Tierschutz in Neubiberg. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der menschliche Organismus die Schweineorgane nicht abstößt. Die Abstoßungsreaktion gegen tierische Organe ist normalerweise so stark, dass sie mit Medikamenten nicht zu beherrschen ist. Daher sollen die "Spender"-tiere gentechnisch so manipuliert werden, dass die menschliche Körperabwehr ihre Organe nicht als völlig fremd identifiziert. Das Züchten von genmanipulierten (GM) Schweinen bedeutet unnatürliche Haltung, Kaiserschnitt- und Fehlgeburten, Missbildungen, Krankheiten und verkürzte Lebenszeit.
Die ersten Generationen von GM-Schweinen wurden schon für die Forschung getötet, ihre Organe entnommen und in Hunde oder Affen verpflanzt. Kolar dazu: "So ein Versuch gehört zum Schlimmsten, was man einem Versuchstier antun kann. Nach der Operation erhalten Empfängertiere dauerhaft Höchstdosen von Medikamenten mit schweren Nebenwirkungen und überleben in elendem Zustand höchstens etwa sechs Monate."
Anders als die Wissenschaftler suggerieren, haben diese Versuche bislang eher gezeigt, dass sich die Körperabwehr auch mit Hilfe der Gentechnik nicht überlisten lässt. Gegen die Verwendung von Tierorganen beim Menschen sprechen außerdem ungeklärte Risiken, wie die starke Anfälligkeit des Empfängers für Infektionen wegen der hochdosierten Arzneimittel zur Unterdrückung der Abwehrkräfte und die Möglichkeit der Verbreitung von noch unbekannten Tierkrankheiten.
Pressemeldung vom 18.05.2011
Nach dem Kabinettsbeschluss im Saarland zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine wird der Gesetzesentwurf heute
in den Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund uns sein Landesverband Saarland begrüßen dies.
Anerkannte Tierschutzorganisationen bekämen durch das Verbandsklagerecht auf Landesebene die Chance, für die Rechte der Tiere einzutreten und
die Kontrolle des Gesetzesvollzuges zu intensivieren. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass der Landtag in den anstehenden Ausschussberatungen
Parteiübergreifend im Sinne des Tierschutzes dem Gesetzentwurf zustimmt.
"Das ist ein toller Erfolg für den Tierschutz im Saarland und auch
eine wichtige Signalwirkung für den Bund. Wir freuen uns, dass die
Landesregierung den Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen
lässt", begrüßt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, den Gesetzentwurf der Landesregierung. "Die
Einführung eines Klagerechts für den Tierschutz nimmt eine
Schlüsselfunktion beim Vollzug und der Einhaltung des Tierschutzrechts
ein. Zukünftig können dann Rechtsverstöße oder strittige Praktiken
und Vorhaben gerichtlich überprüft bzw. korrigiert werden", erläutert
Apel.
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit.
Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch
ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände oder Stiftungen, die in
jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis
gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine
Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen
haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem
Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen,
Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die
Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich
prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte
gelten.
Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf
Einhaltung des Tierschutzes klagen. Das nordrhein-westfälische Kabinett
hatte im April einen Gesetzesentwurf für ein Verbandsklagerecht für
Tierschutzvereine verabschiedet. "Auch in anderen Ländern ist
Bewegung, aber über kurz oder lang muss auch der Bund das Thema
Verbandsklagerecht angehen und für ein schlagkräftiges Tierschutzrecht
in ganz Deutschland sorgen. Wer das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz
ernst meint, der muss auch die Verbandsklage befürworten", so Apel
abschließend.
Pressemeldung vom 11.05.2011
Der Antrag "Tierschutz bei Tiertransporten verbessern" der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde heute im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages abgelehnt. Die Initiative sah unter anderem vor, dass sich die Bundesregierung bei Verhandlungen auf EU-Ebene für eine ausnahmslose zeitliche Begrenzung von Tiertransporten auf acht Stunden einsetzt und Tiertransporte innerhalb Deutschlands auf maximal vier Stunden begrenzt werden. Mit der Ablehnung wurde aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes eine wichtige Chance verpasst, ein klares und richtiges Signal in Richtung Bundesregierung zu setzen.
"Nach wie vor werden Tiere über Tage hinweg durch die Welt gekarrt, anstatt vor Ort geschlachtet zu werden - nur damit die Industrie ein paar Cent mehr Profit pro Schlachttier einstreicht", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Zustände bei Tiertransporten. "Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Schritte in Richtung Verbesserungen beim Tierschutz im Parlament aufgrund der politischen Farbenlehre gestoppt werden", so Apel weiter. Jährlich werden über 400 Millionen Tiere in Europa und über seine Grenzen hinweg transportiert - Geflügel nicht einmal eingerechnet. Die Zahl der Transporte nimmt zudem kontinuierlich zu.
Aktuell dürfen Rinder europaweit bis zu 29 Stunden transportiert werden, bevor sie den Transporter das erste Mal für eine 24-stündige Pause verlassen dürfen. Diese Prozedur darf beliebig oft wiederholt werden. Für Schweine und Pferde sieht es nicht besser aus, hier sind 24 Stunden Fahrt und 24 Stunden Pause im Wechsel unbeschränkt möglich. Darüber hinaus sind die Ladedichten so hoch, dass die Tiere sich nicht hinlegen können, ohne sich gegenseitig zu stören und zu verletzen. Außerdem ist es erlaubt, die Transporte trotz Kälte und Hitze (0-35° Grad) durchzuführen.
Besonders kritisch sind sogenannte Doppelstocktransporte von Rindern zu sehen, die auf Drängen der Transport – und Fleischwirtschaft weiterhin genutzt werden sollen. In den doppelstöckigen LKWs stoßen Widerrist, Rücken oder Kopf an die Decke oder scheuern daran, es kommt zu schmerzhaften Verletzungen.
"Nicht zuletzt werden die ungenügenden gesetzlichen Vorgaben außerdem häufig noch missachtet, wie Straßenkontrollen immer wieder beweisen. Pausenzeiten werden nicht eingehalten und LKWs überladen. Dadurch verschlimmert sich die ohnehin schon qualvolle Situation für die Tiere zusätzlich", konstatiert Apel abschließend.
Pressemeldung vom 11.05.2011
Textilprodukte, die tierisches Material beinhalten, sollen zukünftig auf dem Etikett als solche gekennzeichnet werden. Das Plenum des EU-Parlaments hat heute in zweiter Lesung einem Kompromisstext zugestimmt, der in Verhandlungen zwischen dem zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments und dem EU-Ministerrat erarbeitet wurde. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit Jahren für eine solche Kennzeichnungspflicht ein und zeigt sich sehr erfreut. Der Verbraucher kann in Zukunft erkennen, in welcher Tasche, in welchem Jackenkragen etc. echtes Fell oder Leder verarbeitet wurde, und kann im Sinne des Tierschutzes auf tierquälerische Produkte verzichten.
Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Tierschutzbund dafür ein, dass Textilerzeugnisse, welche tierische Produkte wie Fell oder Leder enthalten, als solche eindeutig gekennzeichnet werden müssen. "Es ist ein großer Erfolg für uns, dass das EU-Parlament dem Verordnungsentwurf zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen mit entsprechenden Änderungsvorschlägen zur Kennzeichnung heute zugestimmt hat", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Für Verbraucher war es bisher schwierig, beim Kauf eines Kleidungsstückes zu erkennen, ob der Kragen einer Jacke, der Fellbesatz am Schuh oder die Lederhose aus künstlichem oder tierischem Material besteht. Eine Kennzeichnungspflicht solcher Produkte bestand in Europa nicht. "In vielen Fällen werden die Textilprodukte im nicht-europäischen Ausland hergestellt. Dort sind die Tierschutzgesetze nicht mit den hiesigen vergleichbar, so dass davon auszugehen ist, dass tierische Bestandteile in Textilprodukten auf tierquälerische Weise erzeugt wurden", so Apel weiter. „Nun ist der Weg frei, dass Verbraucher zukünftig eine bewusste Kaufentscheidung treffen und auf Erzeugnisse mit tierischen Bestandteilen verzichten können.“
Offen ist noch die genaue Form der Etikettierung. Aus Tierschutzsicht sollten Etiketten genau kennzeichnen, welcher Teil des Textilerzeugnisses tierischen Ursprunges ist, welche Tierart verarbeitet wurde und woher das Tier stammt. Hintergrund: Um die Herkunft der Felle zu verschleiern, kommen einige Felle unter Tarnnamen wie z. B. "Chinchillette" für Kaninchen oder "Telentka" für Eichhörnchen in den Handel. Abschließend muss nun noch der EU-Ministerrat dem Beschluss des EU-Parlaments zustimmen, damit die Verordnung, die unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat verbindlich ist, in Kraft treten kann.
Pressemeldung vom 12.05.2011
Gerade jetzt in den Frühlingsmonaten können in Parkanlagen und im Wald oder aber im eigenen Garten Jungtiere heimischer Tierarten beobachtet werden. Der Deutsche Tierschutzbund weist jedoch darauf hin, dass dieser tierische Nachwuchs nur selten die Hilfe des Menschen benötigt. In Zweifelsfällen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, denn eine unnötige Aufnahme schadet dem Tier. Der Deutsche Tierschutzbund, aber auch die örtlichen Mitgliedsvereine, können beraten.
Wer ein Jungtier findet, sollte es zunächst nicht anfassen, sondern nur in einem ausreichenden Abstand beobachten. In der Regel findet das Junge wieder zur Mutter - oder umgekehrt. Der überwiegende Teil der gefundenen Jungtiere benötigt keine menschliche Hilfe, sondern ist in der Natur besser aufgehoben. Nackte Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind, sollten allerdings zurückgesetzt werden.
Befiederte Jungvögel, die noch nicht fliegen können, aber am Straßenrand herumhüpfen, können vorsichtig an einen sicheren Ort in der Nähe gebracht werden - beispielsweise ein abseits der Straße gelegenes Gebüsch. Dabei ist darauf zu achten, dass der Jungvogel in direkter Nähe zum Fundort bleibt. Vögel stören sich nicht am menschlichen Geruch, so dass die Jungtiere nach dem Umsetzen weiter von Alttieren versorgt werden. Auch bei den meisten Säugetieren stellt der menschliche Geruch keinen Grund für die Elterntiere dar, die Jungtiere nicht weiter zu versorgen - Rehkitze oder Hasen, die besonders oft eingesammelt werden, können auch noch nach bis zu 48 Stunden nach Aufnahme zurückgebracht werden. Dabei sollte fachkundiger Rat, z. B. beim Tierschutzverein, eingeholt werden.
Prinzipiell aber gilt: Ist ein Jungtier eindeutig nicht in der Lage - auch nicht durch eine eventuelle Zufütterung vor Ort - allein zu überleben, ist rasche Hilfe notwendig und richtig. Allerdings sollten sich keinesfalls Laien daran versuchen, ein Jungtier zu päppeln oder ein offensichtlich krankes Tier zu behalten. Vielmehr sollte sofort eine spezielle Auffangstation für Wildtiere kontaktiert werden, die das Tier aufnehmen kann. Auch die Auswilderung der Tiere muss so vorgenommen werden, dass die Tiere eine reelle Chance haben, um sich in freier Natur zu behaupten. In keinem Fall sollten Wildtiere in Privathaushalten bleiben. Die Aufzucht in Menschenhand ist immer die Notlösung.
Das Tier-, Natur- und Jugendzentrum des Deutschen Tierschutzbundes in Weidefeld (Schleswig-Holstein) dient unter anderem als Auffangstation für beschlagnahmte oder verletzte Wildtiere. Dort kümmert man sich professionell um solche tierischen "Problemkinder".
Pressemeldung vom 10.05.2011
Heute steht die Entscheidung zur Katzenkastrationsverordnung in der Bremischen Bürgerschaft (Stadtgemeinde) an, die bereits beim Senat der Freien Hansestadt Bremen Zustimmung gefunden hat. Nach bisherigem Stand ist von einer breiten Zustimmung in der Stadtbürgerschaft auszugehen. Der Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund kämpfen seit langem für eine Kastrationspflicht für Privatkatzen. So hatte der Bremer Tierschutzverein im Vorfeld eine breit angelegte Kampagne "Kastration rettet Katzenleben" gestartet. Vor Bremen hatten auch die Städte wie Paderborn, Leverkusen oder Delmenhorst die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen beschlossen. Gleichzeitig appellieren die Tierschutzorganisationen an alle Kommunen in Deutschland, dem Beispiel zu folgen.
Der Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel: "Wir freuen uns, dass das Problem der unkontrollierten Vermehrung von Katzen und damit die immer größer werdende Katzenpopulation in der Stadt Bremen nun wirkungsvoll angegangen wird. Wir hoffen, dass die Stadt Bremerhaven gleichzieht und dem Beispiel folgt." Apel weiter: "Das reicht aber noch nicht, um dem Katzenelend nachhaltig entgegen zu wirken. Denn bundesweit schätzen wir die Zahl der frei lebenden Katzen auf über zwei Millionen. Diese Katzen stammen letztendlich alle von unkastrierten Katzen in privater Haltung ab. Die Tierheime erleben regelrechte Katzenschwemmen. Daher appellieren wir an alle Kommunen in Deutschland, endlich ein Kastrationsgebot zu erlassen."
Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen, wenn sie nicht kastriert sind. Besitzer unkastrierter Freigängerkatzen haben keine Chance, die Fortpflanzung ihrer Tiere zu kontrollieren. Darauf und auf den oft fehlenden verantwortungsbewussten Umgang mit ungewolltem Nachwuchs ist auch die Problematik der wachsenden Zahl frei lebender Katzen zurück zu führen, da diese Katzen letztendlich alle von Katzen in menschlicher Obhut abstammen. Als Haustiere sind die Katzen nicht mehr an das Leben in freier Wildbahn gewöhnt und können sich und ihre Jungen deswegen häufig nicht ausreichend versorgen.
Neben dem angestrebten bundesweit einheitlichen Kastrationsgebot, richtet der Deutsche Tierschutzbund an alle Katzenbesitzer den dringenden Appell: "Lassen Sie Ihre Katze kastrieren, helfen Sie mit, das Katzenelend zu beenden", so Apel. Darüber hinaus sollte jedes Haustier eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Deutschen Haustierregister (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei eintragen werden. Nur so kann das Tier bei Verlust eindeutig identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden.
Pressemeldung vom 04.05.2011
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen begrüßen dies ausdrücklich. In Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte die neue rot-grüne Landesregierung die Einführung eines Verbandsklagerechtes 2010 im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Anerkannte Tierschutzvereine in NRW bekämen durch das Verbandsklagerecht die Chance, bereits im Vorfeld von Genehmigungsverfahren für die Rechte der Tiere einzutreten. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass der Landtag dem Entwurf im Interesse des Tierschutzes zustimmt.
"Das ist ein toller Erfolg für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen und auch eine wichtige Signalwirkung bundesweit. Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung den Ankündigungen Taten hat folgen lassen." begrüßt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den Kabinettsbeschluss und erläutert: "Die Einführung eines Klagerechts für den Tierschutz nimmt eine Schlüsselfunktion beim Vollzug und der Einhaltung des Tierschutzrechts ein. Zukünftig können dann Rechtsverstöße oder strittige Praktiken und Vorhaben gerichtlich überprüft bzw. korrigiert werden können."
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.
Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf Einhaltung des Tierschutzes klagen. "In mehreren Ländern ist Bewegung spürbar, aber über kurz oder lang muss auch der Bund das Thema Verbandsklagerecht angehen und für ein schlagkräftiges Tierschutzrecht in ganz Deutschland sorgen. Wer das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ernst meint, der muss auch die Verbandsklage befürworten", so Apel abschließend.
Pressemeldung vom 02.05.2011
Heute startet Urlaubsaktion des Deutschen Tierschutzbundes mit Unterstützung von Whiskas und Pedigree.
Die Urlaubsaktion "_Nimmst du mein Tier, mehm' ich dein Tier_" des Deutschen Tierschutzbundes und seiner Migliedervereine ist seit 17 Jahren eine Lösung für diejenigen, die Ihr Haustier nicht mit in den Urlaub nehmen können. Alljährlich werden dabei viele Tausende engagierte Tierbesitzer und Tierliebhaber, die sich als "Frauchen und Herrchen auf Zeit" anbieten, zusammengeführt. Auch in diesem Jahr wird der Deutsche Tierschutzbund wieder von Whiskas und Pedigree unterstützt, die sich bereits seit vielen Jahren als PArtner der Urlaubsaktion engagieren.
Trotz der bundesweit erfolgreichen Aktion und des umfangreichen
Informationsangebots des Deutschen Tierschutzbundes zum Thema "Tier
und Urlaub" werden jedes Jahr fast 70.000 Haustiere - vor allem
Hunde und Katzen - von ihren Besitzern ausgesetzt. Auch die Zahl der
abgegebenen Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen und Ratten, steigt
stetig an. Die meisten ereilt dieses Schicksal, wenn ihre Besitzer in
die Ferien aufbrechen und sich vorab nicht um das Wohl ihres Tieres
kümmern.
"Mit unserer Aktion _Nimmst du mein Tier, nehm’ ich dein Tier_
bieten wir eine ganz konkrete Unterstützung und Hilfe bei der
Urlaubsplanung an", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes. Das Angebot steht jedem Interessierten ab dem 2. Mai
offen. "Das ist für alle Beteiligten unkomplizierter und zugleich
praktischer Tierschutz", so Apel weiter. "Unsere Mitgliedsvereine
und die Helfer vor Ort leisten Großartiges." Daher sei es umso
unverständlicher, dass Jahr für Jahr zehntausende Hunde und Katzen
ausgesetzt würden. "Tiere auszusetzen ist eine Straftat und die
Gerichte sollten die Strafmaße voll ausschöpfen. Es muss deutlich
gemacht werden, dass das Aussetzen von Tieren kein Kavaliersdelikt
ist", verdeutlicht Apel.
Für die Tierheime sind die Belastungen besonders hoch. Seit dem letzten
Jahr werden immer mehr Tiere aus Gründen finanzieller Notlage
abgegeben. Kommt nun in der Urlaubszeit eine hohe Zahl an Tieren hinzu,
geraten die Tierheime an die Grenzen ihrer Kapazität und finanziellen
Möglichkeiten.
Weitere Informationen finden Interessierte hier:
www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html
So Funktioniert die Urlaubsaktion des Deutschen Tierschutzbundes:
Die örtlichen Tierschutzvereine bringen bei dieser Aktion Tierhalter
zusammen, die sich während des Urlaubs im Wechsel um die vierbeinigen
Lieblinge kümmern. Auch Menschen, die kein Tier haben, können
vorübergehend eines betreuen.
Von Mai bis September 2011 können sich Tierbesitzer und Tierfreunde
beim Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes melden.
Dort erfahren sie, welcher Tierschutzverein in ihrer Nähe hilft - ob
sie nun ihr Haustier in Pflege geben oder ob sie anderen anbieten
möchten, deren Tier aufzunehmen. Wir raten Interessierten, sich
frühzeitig zu informieren und sich um die Unterbringung des Lieblings
zu bemühen. Unter der Telefonnummer 0228-60496-27 können von Montag
bis Donnerstag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr und freitags von 10.00 bis
16.00 Uhr Fragen im persönlichen Gespräch geklärt werden. Unter
http://www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html sind weitere
Informationen zu finden.
Diejenigen, die ihre Tiere in den Urlaub mitnehmen wollen, erhalten
ebenfalls Unterstützung von den Experten. Am Urlaubs-Beratungstelefon
und im Internet erhalten sie aktuelle Informationen zu den
Einreisebestimmungen der europäischen Urlaubsländer. Für einige
Reiseländer sind bei der Mitnahme von Tieren zahlreiche Ausnahme- und
Übergangsregelungen zu berücksichtigen - hier hilft das kompetente
Team am Beratungstelefon weiter.
Viele nützliche Tipps, Informationen über Besonderheiten in den
europäischen Ländern und Checklisten zur Urlaubsplanung finden sich im
aktuellen Faltblatt "Tier und Urlaub", das der Deutsche
Tierschutzbund mit Unterstützung der Marken Whiskas und Pedigree
herausgegeben hat. Das Faltblatt ist bei den örtlichen
Tierschutzvereinen kostenlos erhältlich oder kann beim Deutschen
Tierschutzbund, Aktion _Nimmst du mein Tier, nehm’ ich dein Tier_,
Baumschulallee 15, 53115 Bonn, bestellt (bitte einen mit 1,45 €
frankierten C5-Umschlag beilegen) oder im Internet von der Website
http://www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html abgerufen werden.
Pressemeldung vom 03.05.2011
In diesen Tagen werden die meisten Jungkatzen geboren. Der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen über 500 Tierheime befürchten auch für 2011 eine "Katzenschwemme". Für die Tierheime ist diese Situation kaum noch zu bewältigen. Pro Jahr werden mehr als 130.000 Katzen in den Tierheimen aufgenommen, unzählige frei lebende Katzen an Futterstellen betreut. Eine Umfrage unter den Tierheimen belegt, dass die Vermittlung von Katzen, besonders von älteren Tieren, schwieriger wird. In der Folge steigen die Verweildauer der Tiere in den Tierheimen und die damit verbunden Kosten. Um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern, appelliert der Verband daher an alle Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Das hilft auch, die wachsende Zahl an frei lebenden Katzen zu begrenzen. Denn letztlich stammen diese Tiere von unkastrierten Katzen aus Privathaushalten ab.
Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen, wenn sie nicht kastriert sind. Das Schicksal vieler neugeborener Kätzchen ist ungewiss. Sowohl die Nachkommen von Katzen aus dem Privathaushalt als auch die von frei lebenden Katzen landen oftmals im Tierheim. Da die Vermittlungschancen von Katzen laut einer Umfrage in den Tierheimen gesunken sind und sich die Verweildauer der Katzen dadurch erhöht hat, wurde 2010 ein trauriger Höchststand an Katzen in deutschen Tierheimen erreicht.
"Um die immer größer werdende Population frei lebender Katzen dauerhaft kontrollieren und das damit verbundene Katzenelend beenden zu können, ist die Kastration der einzige Weg. Das gilt für die frei lebenden, aber im Besonderen auch für Hauskatzen mit Freigang", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und: "Bund, Land, aber auch die Kommunen müssen sich ihrer Verantwortung stellen". Der Verband hat Bundesministerin Ilse Aigner den Entwurf einer Katzenschutzverordnung übermittelt. Ziel: Verbindliche Regelungen für die Haltung und den Umgang mit Katzen sowie eine Kastrationspflicht als Instrument gegen die ungewollte Vermehrung. Zudem unterstützt der Verband seine Mitgliedsvereine bei den Aktivitäten auf Landes- und kommunaler Ebene.
Neben der Kastration rät der Deutsche Tierschutzbund auch dringend dazu, jede Katze eindeutig mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und beim Deutschen Haustierregister (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei eintragen zu lassen. Nur so kann das Tier bei Verlust eindeutig identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden.
Pressemeldung vom 27.04.2011
Das Deutsche Haustierregister (DHR) des Deutschen Tierschutzbundes feiert in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag. Egal ob Hund, Katze, Vogel oder Pferd - seit 1981 hilft das DHR Menschen ihre verloren gegangenen Haustiere wiederzufinden. Bei diesem kostenlosen Service handelt es sich um das älteste Angebot seiner Art in Deutschland. Anfragen werden zu 90 Prozent erfolgreich bearbeitet. 700.000 Halter haben ihre Tiere angemeldet. Durch die europaweite Vernetzung kann auf mehrere Millionen Daten zugegriffen werden.
"Das DHR hat schon viele Tierhalter und ihre Tiere glücklich gemacht. Das zeigen auch die vielen Dankesbriefe, die uns regelmäßig erreichen", freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche ist, dass Halter ihre Tiere beim Tierarzt kennzeichnen und danach sofort beim DHR registrieren lassen. "Das Chippen allein reicht nicht zum Schutz des Tieres. Nur das Tier, das registriert ist, kann im Verlustfall schnell wieder zurück in seine Familie kommen. Deshalb fordert der Deutsche Tierschutzbund auch seit Jahren eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zum Schutz der Tiere", erläutert Apel.
Die Registrierung geht dann einfach und schnell über die Internetseite www.registrier-dein-tier.de Telefonisch ist das Register rund um die Uhr über die Telefonnummer 0228-60496-35 für Nachfragen erreichbar. Wenn die Anmeldung eingegangen ist, bekommt der Tierbesitzer eine schriftliche Bestätigung. Hundebesitzer bekommen als zusätzliche Fundhilfe eine Plakette für das Halsband mit der Nummer des Service-Telefons und einem sechsstelligen Zahlencode, unter dem der Hund im Register gelistet ist. Ändert sich etwas bei den Daten – zieht der Halter um, stirbt das Tier oder kommt zu neuen Besitzern – sollte dies umgehend dem DHR gemeldet werden. Denn nur mit aktuellen Daten ist die Suche effektiv.
Ist das Tier verschwunden, müssen die Tierbesitzer dies dem DHR möglichst schnell melden. Das DHR gibt die Vermisstenmeldung nicht nur an seine angeschlossenen 700 Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Dieser Datenabgleich erspart dem Besitzer das Abtelefonieren aller Register. Aber was noch viel wichtiger ist: das Tier ist so auch im Urlaub geschützt.
Ein besonderer Dank gilt der Fressnapf Tiernahrungs GmbH, die das DHR seit vielen Jahren als Partner begleitet. Auch der Virbac Tierarzneimittel GmbH wird für deren Unterstützung gedankt.
Pressemeldung vom 20.04.2011
Zum Internationalen Tag des Versuchstiers am 24. April erinnert der Deutsche Tierschutzbund an die ethische Problematik, fühlende Lebewesen als Messinstrumente oder "Krankheitsmodelle" zu missbrauchen, und dass mit stetig steigender Zahl (2,8 Millionen verbrauchte Wirbeltiere im Jahr 2009). Gleichzeitig fordert der Verband die Bundesregierung auf, endlich ihr im Koalitionsvertrag enthaltenes Versprechen, Tierversuche zu reduzieren, effektiv umzusetzen. Die Möglichkeiten dazu waren selten besser, denn die neue EU-Tierversuchsrichtlinie muss aktuell in geltendes deutsches Recht umgesetzt werden.
Im November 2010 trat die neue EU-Tierversuchsrichtlinie, deren Regelungen weit hinter den Erwartungen der Tierschützer zurückblieben, in Kraft. Somit fiel für die EU-Mitgliedstaaten der Startschuss für die zweijährige Umsetzungsfrist in nationales Recht. In Deutschland steht damit die Novellierung des Tierschutzgesetzes an. "Jetzt gilt es sicherzustellen, dass unsere derzeit gültigen Vorschriften, die schon schwach genug sind, nicht weiter aufgeweicht werden. Das Schutzniveau für in Versuchen eingesetzte Tiere muss deutlich angehoben werden", fordert Dr. Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.
Affenversuche
"Obwohl ein gesellschaftlicher Konsens besteht, an Affen keine Versuche durchzuführen, enthält die neue EU-Regelung kein konsequentes Verbot", kritisiert Rusche. „So besteht die Gefahr, dass auch in Deutschland z. B. Hirnversuche an Affen, bei denen der Kopf festgeschraubt wird und mit Elektroden Messungen im Gehirn durchgeführt werden (wie an der Universität Bremen) uneingeschränkt weitergehen – ein Skandal!“, so Rusche. Mit einem Plakat macht der Verband auf diesen Aspekt aufmerksam. Neben einem Verbot von Affenversuchen und der Verpflichtung, Tierversuche durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen, fordern die Tierschützer auch mehr Transparenz im Tierversuchsbereich. "Es muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei um Tierversuche und ihre behördliche Genehmigung. Steuerzahler und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wozu ihr Geld in den Tierversuchslaboratorien von Universitäten und Industrie verwendet wird", so Rusche abschließend.
Das neue Motiv und mehr zum Thema Affenversuche finden Sie hier:
www.tierschutzbund.de/kampagne_affenversuche.html
Weitere Informationen zur EU- Versuchstierrichtlinie
www.tierschutzbund.de/eu-tierversuchsrichtlinie.html
Pressemeldung vom 19.04.2011
Gekochte und gefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Vielen Verbrauchern, die gefärbte Ostereier erwerben, ist dies nicht bewusst. Doch unter der Farbschicht können sich Käfigeier verbergen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Verbraucher, nur gefärbte Eier, die explizit als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind, zu kaufen, oder Eier selbst zu färben. Vorsicht ist auch bei Lebensmitteln wie Eierlikör, Backmischungen, Fertigkuchen und Keksen geboten. Häufig sind darin ebenfalls Käfigeier enthalten.
"Die Lücke in der Kennzeichnung nutzt die Lebensmittelindustrie, um die Verbraucher zu täuschen und Käfigqual unter der Farbe zu verstecken", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Hier gilt: Kein Ei mit 3, kein Ei aus Quälerei! Finger weg von gefärbten Eiern, wenn diese nicht klar als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind", so Apel.
Zudem warnt der Verband auch vor Fertigprodukten, in denen jährlich Milliarden Eier aus qualvoller Käfighaltung verarbeitet werden. Auch hier ist auf die entsprechende Kennzeichnung auf der Packung zu achten. Fehlen diese Hinweise, muss der Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um Eier aus tierquälerischer Haltung handelt. "Wir brauchen dringend eine verpflichtende Kennzeichnung von allen Fertigprodukten entsprechend den Haltungssystemen der Legehennen", fordert Apel.
Denn auch in der neuen Käfighaltung, den Kleingruppenkäfigen sind wesentliche Grundbedürfnisse und Verhaltensweisen der Tiere eingeschränkt. Im Vergleich zum herkömmlichen Käfig, in dem die Hühner bisher nur eine ¾ DIN-A4-Seite an Platz hatten, sind es im neuen Käfigsystem nur knapp mehr als ein DIN-A4-Blatt. Die Tiere können jedoch auch hier nicht gleichzeitig ruhen, artgemäß scharren, picken und sandbaden. Stattdessen sind die Hühner aufgrund Federpickens sowie Kannibalismus und der Haltung auf Drahtgitterböden einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Der Deutsche Tierschutzbund hat in umfangreichen Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht die erheblichen Tierschutzprobleme dargestellt. Führende Wissenschaftler haben bestätigt, dass auch in den Kleingruppenkäfigen kein artgerechtes Verhalten möglich ist.
Positivbeispiele, aber auch Firmen, die noch Käfigeier verwenden, finden Sie hier aufgelistet:
www.tierschutzbund.de/produkte_ohne_kaefigei_liste.html
Pressemeldung vom 15.04.2011
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat ein Tierschutzpaket angekündigt. Die darin angedachten Maßnahmen fordert der Deutsche Tierschutzbund bereits seit Jahrzehnten. Die neue Ausgabe der Zeitschrift du und das tier widmet sich unter anderem ausführlich dem Inhalt des Tierschutz-Pakets und untermauert die Forderung der Tierschützer nach dessen rascher Umsetzung. Im Schwerpunkt macht das Heft auf die Missstände bei Tierbörsen aufmerksam. Ein weiterer Artikel ruft zur Beteiligung an der Anti-Tiertransportinitiative "8hours" auf.
Viele Probleme sollen mit dem Tierschutzpaket angepackt werden: Die nicht tierschutzgerechte Kleingruppenhaltung für Legehennen, die Heißbrandkennzeichnung von Pferden, die betäubungslose Ferkelkastration, die immer noch fehlenden Haltungsvorschriften für Mastkaninchen und für die Haltung von Wildtieren. Ein EU-weites Tierschutzlabel und die Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie stehen ebenfalls auf der Liste der Ministerin. Aus Sicht des Tierschutzbundes richtig und wichtig. Gleichzeitig warnt der Verband davor, die Pläne auf die lange Bank zu schieben. Jetzt müssen Taten folgen. Parallel zu den konkreten Maßnahmen beteiligt sich der Tierschutzbund an den Diskussionen zu einer neuen Charta für Landwirtschaft und Umwelt, die Frau Aigner angestoßen hat.
Tiere vom Wühltisch
In Deutschland finden jährlich tausende Tierbörsen statt, auf denen Reptilien, Fische, Vögel oder Kleintiere zum Kauf angeboten werden. Dort herrschen gravierende Missstände in punkto Tierschutz. Gewerbliche Händler ziehen von Börse zu Börse, die Tiere verharren dabei tage- bis wochenlang in kleinen Plastikboxen. Auf den Messen selbst fehlt es den Tieren oft an Futter oder Wasser, meist haben sie keine Rückzugsmöglichkeiten. Die Verkäufer bieten Mengenrabatte und Tiere zu Schnäppchen-Preisen: für die Besucher eine große Verlockung zu einem Spontankauf. Die Lösung dieser Probleme liegt für den Deutschen Tierschutzbund in verbindlichen Regeln für Tierbörsen, die bundesweit einheitlich festgesetzt werden müssen.
Initiative "8hours"
Die grausamen Bedingungen, unter denen Tiere transportiert werden, sind bekannt. Dennoch gehören Langstreckentransporte zum Alltag auf europäischen Straßen. Um das Leid der Tiere bei diesen Transporten nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, unterstützt der Deutsche Tierschutzbund die Initiative „8hours“. Diese fordert eine zeitliche Begrenzung der Tiertransporte auf maximal acht Stunden.
Pressemeldung vom 14.04.2011
Vielerorts wird nach wie vor der Brauch des Osterfeuers gepflegt. Bereits vor Ostern werden große Reisighaufen aufgeschichtet, die von vielen Wildtieren als Unterschlupf und sogar als Brutstätte genutzt werden. Das Feuer birgt besonders für Kleintiere wie Igel, Mäuse, Kröten oder Vögel eine verhängnisvolle Gefahr und kann für sie zur tödlichen Falle werden. Organisatoren und Verantwortlichen, die diesen Brauch fortsetzen, rät der Deutsche Tierschutzbund zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen: Das Material erst kurz vorher aufzuschichten oder unbedingt kurz vor dem Anzünden umzuschichten. Aus Sicht des Verbandes ist der konsequenteste Tierschutz ein Verzicht auf Osterfeuer.
Die bereits vor Wochen und Monaten für die alljährlichen Osterfeuer aufgeschichteten Reisighaufen sind für viele Tiere Unterschlupf oder Wohnquartier. Verschiedenen Vogelarten wie z.B. Zaunkönig und Rotkehlchen dienen diese künstlich angelegten Holzhaufen als scheinbar sichere Brutstätte. Kleintiere wie Igel, Amphibien und Insekten nutzen den Astschnitt als Versteck und Wohnraum. Wird das Osterfeuer entzündet, gibt es für die Tiere keine Möglichkeit den Flammen zu entkommen. Erfolglos werden sie versuchen, im Inneren des Reisighaufens Schutz zu finden.
Aus Tierschutzsicht ist es am besten auf diesen Brauch zu verzichten. Wer die Reisighaufen an Ort und Stelle belässt, schafft ganzjährige Lebensräume für die heimische Tierwelt. Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo der natürliche Lebensraum der Tiere durch die Ausweitung der bebauten Flächen zunehmend reduziert wurde.
Diejenigen, die nicht auf die Osterfeuer-Tradition verzichten möchten, sollten verschiedene Vorkehrungen zum Schutz der Tiere treffen: Vor allem ist es wichtig, das Brennmaterial erst kurz vor dem Entzünden anzuhäufen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Holzstöße unbedingt nochmals sorgfältig und vorsichtig umgeschichtet werden, bevor sie in Brand gesteckt werden. Dadurch erhalten Tiere, die in den Holz- und Reisighaufen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht. Darüber hinaus darf das Osterfeuer keineswegs dazu dienen, Sondermüll, Reifen oder Plastik zu entsorgen. Durch das Verbrennen dieser Materialien entstehen giftige Dämpfe, die Menschen und Tieren gleichermaßen schaden.
Pressemeldung vom 11.04.2011
Beim Bayerischen Agrarhandelstag am vergangenen Samstag (9.4.) kämpften die Vertreter der Fleischindustrie im Rahmen einer Podiumsdiskussion vehement für Tiertransporte in Doppelstock-LKWs. Diese stehen in der Kritik, weil damit für die zu transportierenden Tiere noch mehr Tierschutzprobleme verbunden sind, als es bei Tiertransporten ohnehin der Fall ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein konsequentes Verbot nach dem Vorbild von Holland und Dänemark.
LKWs dürfen in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung nicht höher als vier Meter sein. Legt man eine Widerristhöhe (Übergang vom Hals zum Rücken) beim Rind von 1,40 m zugrunde, bleiben den Tieren noch 10 cm Platz, nicht genug, um den Kopf zu heben. Häufig sind die Tiere aber auch größer.
"Es ist grundsätzlich nicht möglich, Rinder in einem solchen LKW auf zwei Etagen tierschutzkonform zu transportieren. Profitgier ist der Grund für diese Zustände und Profitgier ist der Grund für die aktuelle Aufregung um ein Verbot. Das zeigt auch die direkte Forderung nach Bestandsschutz", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Das Argument, ein Verbot in Deutschland gefährde den vorhandenen EU-Standard, verdeckt die wahren Gründe kaum mehr als ein Feigenblatt. Erstens gibt es in der gültigen EU-Transport-Verordnung keine konkreten Angaben zur Deckenhöhe. Zweitens existieren in Holland und Dänemark bereits entsprechende Verbote. In Schweden werden solche LKWs nicht zugelassen", so Apel weiter.
Die mit den Doppelstocktransporten einhergehenden Tierschutz-probleme sind zahlreich: Die natürliche Körperposition kann nicht eingenommen werden, der Kopf kann nicht gehoben werden. Dadurch treten Schmerzen, Erschöpfung und Muskelermüdung ein. Widerrist, Rücken oder Kopf stoßen an die Decke oder scheuern daran, es kommt zu schmerzhaften Verletzungen. Die Luftzirkulation ist unzureichend, die Temperatur steigt und der Durst nimmt zu. "Auf diese Art und Weise dürfen die Tiere dann unfassbare 29 Stunden durch die Gegend gekarrt werden. Das ist skandalös", kritisiert Apel. Auch das Dach kann nicht, wie manchmal behauptet wird, ausgefahren werden, denn dann wird die zulässige Maximalhöhe des LKWs überschritten.
Pressemeldung vom 01.04.2011
Auch wenn der Berliner Zoo die Obduktionsergebnisse zum Tode Knuts nutzt, um die Zoodirektor-Hände in Unschuld zu waschen, ändert sich nicht am Vorwurf der wilden Zuchtpraktiken und der erschreckenden Haltungsbedingungen von Eisbären in Zoos, bekräftigt der Deutsche Tierschutzbund. Die Aussagen des Zoodirektors Blaszkiewitz seien kritisch zu bewerten. Denn noch bevor die Todesumstände von Knut geklärt waren, ist er schon auf der Suche nach einem neuen Eisbär-Star.
"Dass der Zoodirektor schon wieder ans Züchten und den nächsten
Eisbär-Hype denkt, zeigt, dass ihn die Ursache von Knuts Tod überhaupt
nicht interessiert", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes und des Berliner Tierschutzvereins. Das belegen auch
andere Aussagen des Zoodirektors Blaszkiewitz. Er bedauert Knuts Tod,
dass es schade sei, weil Knut doch für Nachzuchten vorgesehen war.
"Offener kann man kaum zugeben, dass die Eintrittsgelder und der
Zuchtehrgeiz offenbar wichtiger sind als das Tierwohl. Auch die
Obduktionsergebnisse wurden nicht abgewartet. Ein Hinterfragen der
Haltungsbedingungen und Zuchtpraktiken findet nicht statt," so Apel
weiter.
Unabhängig von den Ergebnissen bleibt die Tatsache, dass eine
artgerechte Eisbärenhaltung in Zoos nicht möglich ist und nichts mit
nachhaltigem Artenschutz zu tun hat. Zuchtprogramme in Zoos greifen
zwangsläufig nur auf einen kleinen Genpool zurück und fördern damit
die Inzucht. Diese Inzucht kann grundsätzlich das Auftreten von
Erbkrankheiten - verbunden mit anfälliger Gesundheit - erhöhen. Die
Zoodirektoren müssen grundsätzlich hinterfragen, ob dieser Weg etwas
mit Arterhaltung und Tierschutz zu tun hat.
Eisbären haben in der freien Wildbahn einen Aktionsradius im
Kilometerbereich, während die vorgegebenen Gehegegrößen im Zoo bei
wenigen hundert Quadratmetern liegen. Selbst die größten Außengehege
in Zoos sind im Vergleich hierzu nur winzige Gefängnisse, die den
natürlichen Bewegungsdrang der Tiere extrem einschränken. Die Tiere
leiden oftmals unter Langeweile und den Haltungsrestriktionen und
entwickeln nicht selten Verhaltensstörungen, so genannte Stereotypien.
Daran kranken wissenschaftlichen Studien zufolge über 90% der Eisbären
in deutschen Zoos, so der Verband in Bonn.
Pressemeldung Vom 30.03.2011
Der Deutsche Tierschutzbund hat ein weiteres Mal - gemeinsam mit seinem Landesverband - an verschiedenen Orten in Mecklenburg-Vorpommern Kastrationsaktionen für frei lebende Katzen durchgeführt. Ziel war es, die Vermehrung der Tiere einzudämmen und das Katzenelend zu lindern. Fast 600 Katzen wurden insgesamt zwischen Oktober 2010 und März 2011 kastriert, markiert und wieder in die Freiheit entlassen.
Die steigende Anzahl frei lebender Katzen stellt ein enormes Tierschutzproblem dar. Die Katzen finden sich auf verwilderten Grundstücken, auf Industriebrachen oder auch auf Friedhöfen. Häufig sind sie die Nachkommen von nicht kastrierten, privaten Hauskatzen oder auch ausgesetzten Tieren. Als domestizierte Haustiere sind Katzen nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen. Die Tiere leiden teils erheblich, durch Verletzungen oder auch z.B. unter Parasiten. Tierheime sind jedes Jahr mit einer "Katzenschwemme" konfrontiert, und beherbergen durchschnittlich 220 Katzen pro Jahr.
"In Mecklenburg-Vorpommern ist die Lage besonders dramatisch, daher haben wir da begonnen, mit unseren Mitgliedsvereinen vor Ort flächendeckend zu helfen. Die Zeit läuft uns davon, es gilt jetzt zu handeln. Die Kastrationen müssen wir allein aus Spenden finanzieren. Zudem sind die Tierarztkosten, die durch die Gebührenordnung strikt vorgeschrieben sind, eine enorme finanzielle Belastung. Da hoffen wir immer noch auf schnelle, flexible Lösungen, auch mit Unterstützung der Tierärztekammern. Und auch Kommune, Land und Bund sind mehr gefordert", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Deutsche Tierschutzbund schlägt zudem eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen vor. Gute Erfahrungen mit einer kommunalen Satzung gibt es bereits in der Stadt Paderborn. Die Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat deutlich zugenommen. Neben Paderborn haben auch Delmenhorst, Hildesheim und Verden (Niedersachsen), Oer-Erkenschwick, Bergheim, Jülich und Leverkusen (NRW) sowie Bad Dürrenberg (Sachsen-Anhalt) ihre Kommunalverordnung ergänzt. Weitere Städte und Kommunen planen ähnliche Vorstöße.
Kastration hilft Katzenelend zu vermeiden
Der Deutsche Tierschutzbund richtet daher an alle Katzenbesitzer einen dringenden Appell, ihre Tiere frühzeitig beim Tierarzt kastrieren zu lassen. Darüber hinaus sollte jedes Haustier eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Deutschen Haustierregister (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei eingetragen werden. Nur so kann das Tier bei Verlust eindeutig identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden. Mehr Infos zum Thema unter: www.tierschutzbund.de/katzenschutz.html.
Pressemeldung vom 23.03.2011
Knut ist tot. "Aleut" und "Gregor" sind da. Der Tiergarten Nürnberg nutzt umgehend die entstandene Marketinglücke und bringt seine beiden neuen Stars in Position. Lehren aus Knuts tragischem Tod: Fehlanzeige. Für den Deutschen Tierschutzbund ist offensichtlich, dass auch in diesem Fall Marketing und Eintrittsgelder über dem Tierwohl stehen. Gerade das Beispiel des Nürnberger Tiergartens, mit mehreren tragischen Vorfällen in den letzten Jahren (so starben beispielsweise Ende 2007 und auch 2008 insgesamt vier Eisbären in Nürnberg nach ihrer Geburt) zeigt, dass es in deutschen Zoos kein nachhaltiges Zuchtmanagement gibt.
Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes: "Der Berliner Zoo hatte Publikumsliebling Knut als Marketinginstrument missbraucht, ohne jede Rücksicht darauf, welche Bedürfnisse für Eisbären entscheidend sind. Ähnliches droht nun - zum wiederholten Male - in Nürnberg". Zucht mit allen Mitteln - unter diesem Motto wird in deutschen Zoos an Publikumsmagneten gearbeitet. Auch wenn der Großteil der Jungtiere noch vor oder kurz nach der Geburt stirbt und absehbar ist, dass es für diese Tiere kein erfolgreiches Zuchtprogramm in Gefangenschaft geben kann. So starben in den letzen Jahren bereits vier Eisbärbabys in Nürnberg. "Die Tiergarten-Verantwortlichen müssen hinterfragen, ob dieser Weg etwas mit Arterhaltung und Tierschutz zu tun hat.", so Thomas Schröder weiter.
Die Zoos in Deutschland müssen zukünftig auf die Haltung von Eisbären und die Nachzucht in Zoogefangenschaft verzichten. Nur das kann die Lehre aus der Kette von Eisbären-Todesfällen in Zoos sein, hatte der Deutsche Tierschutzbund bereits nach dem Tod von Knut gefordert. Die Gehegestruktur und -größe und die klimatischen Bedingungen entsprechen in keinster Weise den natürlichen Lebensräumen und lassen sich in einem Zoo auch nicht annähernd abbilden. Eisbären leben in freier Wildbahn in einem völlig anderen Klima. Zudem sind Sie - bis auf bestimmte Zeiten der Paarung und Fortpflanzung - Einzelgänger mit sehr großem Raumanspruch. Diese Fakten werden bei einer Haltung im Zoo vollkommen außer Acht gelassen.
Pressemeldung vom 02.03.2011
Singen, Tanzen, Feiern – in den kommenden Tagen herrscht wieder Ausnahmezustand in den Karnevalshochburgen. Auch viele Tierhalter freuen sich auf das närrische Treiben. Kostümierte Tiere sind daher beim Rosenmontagzug immer wieder zu beobachten. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, ihren Lieblingen den Rummel zur Karnevalszeit zu ersparen und sie nicht mit zu den Umzügen zu nehmen. Auch auf das Mitziehen von Pferden oder anderen Tieren bei einem Karnevalumzug sollte verzichtet werden. Vorsicht ist bei Karnevalsschminke geboten. Tierversuche und damit verbundenes Tierleid können sich dahinter verbergen.
Während sich Herrchen und Frauchen bei Schunkelmusik und Alkohol amüsieren, stellt das laute Treiben für die Vierbeiner eine ungewohnte Situation dar. Wurfgeschosse, herumliegende Glassplitter etc. bieten Gefahrenquellen. Menschenansammlungen machen Hunden besonders Angst und bedeuten puren Stress. Der Deutsche Tierschutzbund rät deshalb, Vierbeiner nicht mit zu Umzügen zu nehmen und bei Karnevalsaktivitäten Rücksicht auf die Tiere zu nehmen. Gänzlich verzichten sollte man darauf, sein Tier in ein Karnevalskostüm zu zwängen. Verkleidungen schränken die Vierbeiner in ihrer Bewegungsfreiheit ein und sind nicht artgerecht.
Noch immer werden zahlreiche Pferde unter extremen Gefahren und hohem Stress bei Karnevalsumzügen eingesetzt. Auch wenn es in den vergangenen Jahren gelungen ist, zumindest bei den großen Umzügen bessere Auflagen, tiermedizinische Versorgung und ausreichend Trinkmöglichkeiten durchzusetzen, sollte nach Ansicht des Tierschutzbundes auf Pferde im Umzug verzichtet werden. Das Mitziehen bei einem Karnevalsumzug entspricht keineswegs dem natürlichen, der Art entsprechenden, Bedürfnis des Tieres. Die Pferde werden gezwungen oft stundenlang auf Asphalt zu gehen. In unnatürlichem Tempo und bei lauter Musik und Gegröle werden die Tiere körperlich und nervlich extrem strapaziert. Zudem besteht auch erhebliche Gefahr für den Menschen. Das Risiko, dass Pferde nervös werden und auf den oft engen Wegen die Jecken am Straßenrand verletzen, ist hoch. Grundsätzlich haben lebende Tiere auf einem Karnevalsumzug nichts verloren.
Kosmetik-Positivliste: Es geht auch ohne Tierversuche
Vorsicht ist bei Karnevalsschminke geboten. Tierversuche und damit verbundenes Tierleid können sich dahinter verbergen. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden. So können Karnevalfreunde sicher sein, dass Ihre Schminke nicht an Tieren getestet wurde. Mehr auch unter:
http://www.tierschutzbund.de/tierversuche_kosmetik.html
Pressemeldung Vom 22.02.2011
Die heute üblichen tierschutzwidrigen Verstümmelungen bei Nutztieren machen deutlich, dass sich ganz dringend etwas in der Intensivtierhaltung ändern muss. Die neue Ausgabe der Zeitschrift du und das tier widmet sich in ihrem Schwerpunkt ausführlich den Hintergründen dieser Manipulationen. Darüber hinaus gibt es im Heft einen umfangreichen Rückblick über die Grüne Woche sowie eine Übersicht über die Tötungsmethoden für Fische und die damit verbunden tierschutzrelevanten Probleme.
Enthornen von Rindern, Schnabelkürzen bei Geflügel oder Kupieren der Schwänze bei Ferkeln: Tiere werden brutal in Haltungssysteme hineinmanipuliert. Aber was sind die eigentlichen Ursachen und wie lässt sich das Tierschutzproblem lösen? Darüber informiert das Titelthema von du und das tier. Wie die Landwirtschaft der Zukunft aussehen sollte, zeigt immer wieder der NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Entsprechend groß war das Interesse bei Ministern, Abgeordneten aus Bund und Ländern, Behördenvertretern und anderen Fachbesuchern für den Empfang des Vereins bei der Grünen Woche. Gab dieser doch die Möglichkeit, sich detailliert über artgerechte Tierhaltung auszutauschen. Alle Informationen zu dieser Veranstaltung liefert der Artikel "Bei Neuland zu Gast".
Tierschutzwidriges Töten von Fischen
Obwohl Fische Angst und Schmerz empfinden, folgt ihre Tötung nicht den gleichen Prinzipien wie die Schlachtung anderer Tiere, bei denen die Betäubung vorgeschrieben ist und Leiden und Schmerzen möglichst gering zu halten sind. Die aktuelle Tierschutz-Schlachtverordnung gilt ausdrücklich nicht bei einem Massenfang von Fischen. Doch viele Tötungsmethoden für Fische sind mit erheblichen Qualen verbunden – und das auch noch über längere Zeiträume.
Kampagne gegen die betäubungslose Ferkelkastration
Im Rahmen der Grünen Woche hatten auch das Plakat- und Postkartenmotiv sowie der Kino- und TV-Spot "Fühl dich wie ein Schwein" Premiere. du und das tier zeigt das Motiv als Poster und bietet im Bericht über die Dreharbeiten zum neuen Kampagnenspot einen Blick hinter die Kulissen.
Pressemeldung Vom 16.02.2011
Scharfe Kritik an Zoodirektoren, die Tiertötungen als Managementmethode nutzen wollen
Die ersten warmen Tage locken bald wieder mehr Besucher in die Zoos. Natürlich auch wegen der vielen Jungtiere, die es dort zu sehen gibt. Doch viele Zoos züchten nahezu unkontrolliert, obwohl sie nicht ausreichend Platz für den Tiernachwuchs besitzen und nicht klar ist, was später mit den Tieren passiert. Diese "überzähligen" Tiere werden, wenn sie aus der Rolle des Publikumsmagneten herausgewachsen sind, oft unter dubiosen Umständen verkauft oder häufig sogar getötet. Solches Vorgehen, das immer mehr Zoodirektoren als zulässige Methode des Zoomanagements fordern, stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die aktuelle WDR-Dokumentation "Geboren, um zu sterben" belegt diese gängige Praxis in Zoos und Tierparks, die der Deutsche Tierschutzbund schon seit Jahren kritisiert.
Für Zoos ist der Tiernachwuchs für den Kassenumsatz ganz klar wesentlich förderlicher als erwachsene Tiere. Doch nach wenigen Monaten ist kein Platz mehr für die einstigen Besuchermagneten: Sie werden entweder eingeschläfert und verfüttert oder an dubiose Tierhändler bzw. Zirkusse abgegeben. "Zoos waren und sind keine Arche Noah. Es geht dem Zoo-Management immer vorrangig darum, die zahlenden Besucher zu befriedigen. Und Jungtiere sind dazu natürlich bestens geeignet – zumindest solange sie klein und niedlich sind. Was danach mit ihnen geschieht, bleibt häufig im Verborgenen", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Schon der nahezu unregulierte, weltweite Handel von Tieren ist ethisch nicht zu vertreten. Eine Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund aber ist in Deutschland klar verboten", stellt Apel fest.
Auch in der aktuellen Rechtsliteratur würden die von den Zoos angeführten Argumente (z. B. Arterhaltung) für die Tötung gesunder Jungtiere als nicht ausreichend im Sinne des Tierschutzgesetzes erachtet. Das erst kürzlich im Dezember 2010 bestätigte Urteil zur Tigertötung in Magdeburg hat dies ebenfalls belegt.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert strengere Richtlinien für das Management von Zootieren. So sind für jede Tierart entsprechende Methoden der Populationskontrolle spezifisch zu prüfen und ggf. umzusetzen. Dies kann je nach Tierart beispielsweise über Kontrazeption oder die zeitweilige Separierung der Geschlechtspartner geschehen.
Gestern kündigte der niedersächsische Landwirtschaftsminister, Gert Lindemann, einen Tierschutzplan für die Nutztierhaltung an. Geplant sind unter anderem ein Ausstieg aus bisher üblichen Manipulationen an Tieren, wie z. B. das Schnabelkürzen bei Geflügel, das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln, die betäubungslose Ferkelkastration sowie ein Verbot der Kleingruppenhaltung bei Legehennen. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen unterstützen die Pläne, fordern aber eine zügige Umsetzung. Die vom Minister erwähnte EU-weite Harmonisierung darf nicht als Bremserargument herhalten.
"Wir begrüßen, dass nun auch in Niedersachsen, der Hochburg der industriellen Tierhaltung, die Zeichen der Zeit erkannt wurden, und die dringendsten Probleme der Intensivtierhaltung angepackt werden sollen. Die Probleme mahnen wir schon lange an. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, sich auf eventuelle EU-weit einheitliche Regelungen mit langen Übergangsfristen zurückzuziehen", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Für eine konstruktive Begleitung des Prozesses stehen wir bereit. Klar muss aber sein, den Worten müssen rasch Taten folgen", ergänzt Apel.
Die Zeit drängt besonders bei dem Thema Legehennen-Kleingruppenhaltung. Denn hier steht im März die finale Entscheidung um ein Verbot im Bundesrat an. "Wir erwarten, dass Niedersachsen nach den gestrigen Verlautbarungen Wort hält und ein umgehendes Verbot unterstützt", fordert Wolfgang Apel und wird dabei unterstützt von Vera Steder, Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen. Der Deutsche Tierschutzbund kämpft bereits seit Jahrzehnten gemeinsam mit seinem Landesverband für die Verbesserungen in der Haltung und im Umgang mit den Tieren.
Zu den weiteren Plänen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums gehören die Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere sowie eine stärkere Ausrichtung der Zucht auf mehr Gesamtvitalität der Tiere. Bisher setzt man in der Tierzucht z. B. auf wenige auf Hochleistung gezüchtete Linien, die zuchtbedingt unter enormen Leiden dahinvegetieren. Bei den Legehennen gipfelt die Hochleistungszucht darin, dass jährlich in Deutschland 40 Millionen männliche Eintagsküken als unbrauchbar getötet werden. Die gestern bekannt gewordenen Vorkommnisse rund um die Cuxhavener Lohmann Tierzucht beweisen, dass Manipulationen an Tieren an der Tagesordnung sind und das Leben und Wohlergehen des Einzeltieres derzeit nicht die geringste Rolle spielt.
Heute hat das Land Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag zum Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen im Bundesrat eingebracht. Damit könnte das Ende der Hühnerqual eingeleitet sein. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Antrag beigetreten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Initiative, kritisiert zugleich scharf das Ansinnen des Deutschen Bauernverbandes und auch der Geflügelindustrie, lange Bestandsschutzfristen für bestehende Käfiganlagen und zudem Schadensersatzzahlungen im Falle eines Verbots zu verlangen.
"Wir begrüßen die Länderinitiative außerordentlich. Das millionenfache Hühnerelend muss beendet werden. Das Verbot muss rasch kommen, um zu verhindern, dass die Geflügelindustrie jetzt noch schnell Baugenehmigungen forciert, um danach dann auch für diese Anlagen Bestandsschutz zu beanspruchen", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und macht auch Druck in Richtung Bundesregierung: "Frau Aigner muss jetzt eilig handeln und einen Verordnungsentwurf vorlegen, so wie sie es bereits angekündigt hat. Ihr Wort gilt, auf Zeit darf nicht gespielt werden."
Darüber hinaus sprach der Vorsitzende des niedersächsischen Geflügelverbandes, Wilhelm Hoffrogge, in Medien von 300 Millionen Euro Schadenersatzforderungen im Verbotsfall. "Das ist nicht nur scheinheilig, sondern geradezu unverfroren," kritisiert Apel, "denn am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Die wirtschaftliche Unvernunft der Eierbarone darf nicht auf dem Rücken der Tiere ausgeglichen werden. Der Steuerzahler darf für diese agrarindustrielle Fehlentscheidung und Profitsteigerung nicht erneut zur Kasse gebeten werden."
Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/ Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für ungültig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.
Copyright: @Deutscher Tierschutzbund
Protest 1: Der Deutsche Tierschutzbund kämpft vor dem Bundesrat in Berlin gegen das Leid der Legehennen.
Protest 2: Politiker kämpfen gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund vor dem Bundesrat in Berlin gegen das Leid der Legehennen:
(Personen, v.l.n.r: Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Heinz Paula, MdB, tierschutzpolitischer Sprecher der SPD. Margit Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz und Johannes Remmel, Bündnis 90/Die Grünen, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.)


PresseMELDUNG Vom 14.01.2011
MEHR TOT ALS LEBENDIG AM ZIELORT, PAUSENLOS 29 STUNDEN AUF ENGSTEM RAUM ZUSAMMENGEPFERCHT, HITZE, KÄLTE, VON LITAUEN NACH ITALIEN, VON DEUTSCHLAND NACH SPANIEN: TIERTRANSPORTE IN EUROPA. DIE FAKTEN SIND BEKANNT. FÜR DIE EUROPÄISCHE LEBENSMITTELBEHÖRDE (EUROPEAN FOOD SAFETY AUTHORITY, EFSA) KEIN GRUND ZUR KRITIK AN DER GELTENDEN EU-TRANSPORT-VERORDNUNG. DER DEUTSCHE TIERSCHUTZBUND REAGIERT ENTSETZT AUF EINEN AKTUELLEN BERICHT DER EFSA ÜBER DIE AUSWIRKUNGEN DER GELTENDEN TRANSPORT-VERORDNUNG AUF DEN TIERSCHUTZ.
2007 ist die europäische Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport
in Kraft getreten. Sie stellt jedoch nur einen Minimalkompromiss dar,
weil sich die Mitgliedsstaaten in wichtigen Fragen zu Transportdauer und
Platzangebot nicht einigen konnten. Entsprechend lasch sind die
Vorschriften: Transportzeiten für Rinder von mehrmals bis zu 29 Stunden
nacheinander. Schweine und Pferde leiden, bis sie nach 24 Stunden den
Transporter das erste Mal verlassen. Dabei sind die Ladedichten so hoch,
dass die Tiere sich nicht hinlegen können, ohne sich gegenseitig zu
stören und zu verletzen. Es ist erlaubt, die Transporte trotz Kälte
und Hitze (0-35° Grad) durchzuführen und die Anzahl der Transporte
nimmt immer mehr zu. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich entsetzt,
dass diese Zustände und das Wissen darüber im Bericht der EFSA
komplett weggeschwiegen werden. EU-Kommissar Dalli hatte angekündigt,
vor einem Gesetzesentwurf zur Novellierung der Verordnung, den
EFSA-Bericht abzuwarten- "Wir appellieren an den zuständigen
EU-Kommissar Dalli, den Bericht nicht als Alibi fürs Nichthandeln
vorzuschieben. Die geltende EU-Transport-Verordnung muss dringend
novelliert werden", fordert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, "und zwar nicht aufgrund irgendwelcher
Pseudo-Erkenntnisse lobbytreuer EU-Bürokraten, sondern auf Grundlage
der katastrophalen Situation auf den Strassen."
Jährlich werden über 360 Millionen Tiere in Europa und über seine
Grenzen hinweg transportiert, Geflügel nicht einmal eingerechnet.
"Vielfach werden die Tiere über Tage hinweg durch die Welt gekarrt,
anstatt vor Ort geschlachtet zu werden - nur damit die Industrie ein
paar Cent mehr Profit pro Schlachttier einstreicht", so Apel.
Pressemeldung vom 23.12.2010
WER SEINEM TIERISCHEN FAMILIENMITGLIED ZUM FEST ETWAS GUTES TUN MÖCHTE,
SOLLTE EINIGE REGELN BEACHTEN, SO DER DEUTSCHE TIERSCHUTZBUND IN BONN.
ZUM SCHUTZ DER VIERBEINER SOLLTEN TIERFREUNDINNEN UND TIERFREUNDE DARAUF
VERZICHTEN, ZUSÄTZLICHE LECKEREIEN VON DER FESTTAFEL ZU VERFÜTTERN.
WEIHNACHTSSCHMUCK UND KERZENWACHS SIND OFT QUELLEN UNNÖTIGEN TIERLEIDS
ZUR WEIHNACHTSZEIT. AUCH SPIELZEUGGESCHENKE WOLLEN SORGFÄLTIG
AUSGEWÄHLT SEIN. VIELE BÄLLE, KAUSPIELZEUGE ETC. BERGEN GEFAHREN FÜR
DAS TIER.
Viele Menschen wollen auch ihren geliebten Tieren zu Weihnachten eine
Freude bereiten. Das Verfüttern von gewürzten Speisen sowie Schokolade
etc. ist jedoch gesundheitsschädlich für Katzen und Hunde. In vielen
Fällen führt es zu Verdauungsstörungen, die dann schnell beim
tierärztlichen Notdienst enden können. Wer sich bei der Bescherung
auch an den Bedürfnissen seines Tieres ausrichtet und es vor
Gefahrenquellen wie Geschenkpapier, Lametta oder Kerzenwachs schützt,
für den und seine "tierischen Gefährten" wird Weihnachten sicherlich
ein schönes Fest.
Mehr Tipps, welches Spielzeug sich als Spontangeschenk für das
"tierische Familienmitglied" eignet und welches nicht, gibt es hier:
Pressemeldung vom 14.12.2010
Deutscher Tierschutzbund gibt Tipps für Harmonische Zeit mit Haustieren
Wer seinem Tierichscen Familienmitglied zu Weihnachten etwas Gutes tun möchte, sollte einige Regeln beachten. Spielzeuggeschenke sollten sorgfältig ausgewählt werden. Viele Bälle, Kauspielzeuge und vermeintlich andere Spaßprodukte bergen Gefahren für das Tier. Zum Schutz der Vierbeiner sollten Tierfreundinnen und Tierfreunde auch darauf verzichten, zusätzliche Leckereinen von den Weihnachtstellern oder der Festtafel zu verfüttern. Weihnachtsschmuck und Kerzenwachs sind zudem oft Quellen unnötigen Tierleids.
Viele Menschen wollen auch ihren geliebten Tieren zu Weihnachten eine
Freude bereiten. Das Verfüttern von gewürzten Speisen sowie Schokolade
ist jedoch gesundheitsschädlich für Katzen und Hunde. In vielen
Fällen führt es zu Verdauungsstörungen, die dann schnell beim
tierärztlichen Notdienst enden können. Wer sich an Weihnachten auch an
den Bedürfnissen seines Tieres ausrichtet und es vor Gefahrenquellen
wie Geschenkpapier, Lametta oder Kerzenwachs schützt, für den wird das
Fest mit seinen "tierischen Freunden" sicher ein freudiges
Zusammensein.
Beim Kauf von Geschenken für Tiere warnt der Deutsche Tierschutzbund
vor nicht artgerechten Spielzeugen, die oftmals Verletzungsgefahren
bergen. Zu kleine Spielzeuge oder die Innenteile von quietschenden
Gegenständen können im Eifer des Spiels schnell verschluckt werden
oder beim Kauen zersplittern. Gefährlich können unter anderem auch die
als Katzenspielzeug angebotenen Laserpointer sein, deren Lichtstrahl von
Katzen gejagt werden soll. Der Deutsche Tierschutzbund rät dringend vom
Kauf ab, da es zu starken Verbrennungen von Mensch und Tier kommen kann,
wenn der Lichtstrahl auf das Auge trifft.
Keinesfalls tiergerecht sind Röhrensysteme aus Plastik, wie sie für
Hamster angeboten werden. In diesen Plastikgängen können die Tiere
stecken bleiben und sogar ersticken. Auch offene Laufräder mit
Gittersprossen sind als Käfiginventar bei kleinen Heimtieren
ungeeignet: Zum einen haben sie oft einen zu kleinen Durchmesser, sodass
die Wirbelsäule des Tieres beim Laufen stark gekrümmt wird, zum
anderen kann es zu gefährlichen Verletzungen kommen, wenn Gliedmaßen
oder der Schwanz in den Gittersprossen hängen bleiben. Konstruktionen
wie das so genannte "Hamsterauto" sind als äußerst tierquälerisch
einzustufen. Spiegel und Plastikvögel im Wellensittich-Käfig mögen
vielleicht dem Halter gefallen, dem Tier ersetzen diese Utensilien
jedoch nicht den für das Wohlbefinden unerlässlichen Artgenossen.
Weitere Informationen zu tierschutzwidrigem Zubehör erhalten Sie hier:
www.tierschutzbund.de/gefaehrliches_heimtierspielzeug.html
Pressemeldung vom 10.12.2010
Auf deutschen Tierbörsen herrschen gravierende Missstände in punkto Tierschutz. Dieses Fazit ziehen der Deutsche Tierschutzbund und die Artenschutzorganisation Pro Wildlife nach der Untersuchung von 32 Tierbörsen in ganz Deutschland. Experten der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes und von Pro Wildlife haben über das Jahr verteilt verdeckte Kontrollbesuche durchgeführt. "Die Zustände auf vielen Börsen sind erschütternd. Tiere sind in winzige Boxen gestopft, leiden an Hunger, Durst, Stress und Enge", berichtet Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer Deutscher Tierschutzbund. Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife ergänzt: "Nahezu alle Tierschutzvorgaben werden missachtet, selbst kranke und verletzte Tiere stehen zum Verkauf. Schockierend ist auch, dass es vielen Amtstierärzten an Engagement oder Fachwissen fehlt, um einzuschreiten." Die beiden Verbände legten nun dem für Tierschutz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) eine umfassende Dokumentation vor und fordern das Ministerium auf, Konsequenzen zu ziehen.
Vom Kaninchen bis zur Kobra ist alles zu haben: Hunderte Tierbörsen finden Wochenende für Wochenende in deutschen Städten und Dörfern statt. "Es herrscht das reinste Chaos. Die Tiere werden in winzige Plastikboxen, Wäschekörbe, Weinkisten oder Leinensäcke gestopft", so Altherr. "Gewerbliche Händler tingeln von Börse zu Börse, so dass ein Teil der Tiere tage- und wochenlang in diesen Behältnissen ausharren muss", kritisiert Schröder. "Eine 2006 veröffentlichte Leitlinie zur tierschutzkonformen Durchführung von Tierbörsen hat in der Praxis kaum Verbesserungen gebracht, deshalb müssten konsequenterweise Tierbörsen generell untersagt werden. Zumindest sollte eine rechtsverbindliche Verordnung für Abhilfe der Zustände auf Tierbörsen sorgen", heißt es als Aufforderung der beiden Verbände an das BMELV.
Kaninchen bei Eiseskälte ungeschützt Zugriffen ausgesetzt
Die zahlreichen Kleintier-, Fisch- und Vogelbörsen, die in Hinterhöfen, Fabrikhallen und auf Wochenmärkten stattfinden, erinnern an mittelalterliche Zustände. Die Tiere werden, egal ob bei eisiger Kälte oder brütender Hitze, in allseitig offenen Käfigen oder Becken ohne Sichtschutz oder Rückzugsmöglichkeiten den Besuchern vorgeführt und zum Schleuderpreis angeboten. Futter oder Wasser ist Mangelware. "Oft wurden uns unaufgefordert eingeschüchterte Kaninchen in die Hand gedrückt, um uns dadurch zum Kauf der Tiere zu überzeugen. Was wir in diesem Jahr an verängstigten, gestressten Tieren gesehen haben, egal ob Wellensittich, Kaninchen oder Degu ist kaum noch zu zählen", so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes. "Bei Fischen sind es besonders die Mengenrabatte, die uns Sorge bereiten, da sie den Wert des Einzeltieres in Vergessenheit geraten lassen." Auch Qualzuchten, wie Haubenenten, Papageienbuntbarsche oder Nacktmeerschweinchen finden sich im Angebot der Börsen.
Chamäleons in Frischkäseschachteln
Exotische Haustiere sind "en vogue" - entsprechend boomt der Markt mit afrikanischen Igeln, Echsen und Fröschen aus Südamerika, Schlangen und Schildkröten aus Asien. Doch diese Tiere sind eigentlich Wildtiere. Sie sind sehr stressanfällig und stellen hohe Anforderungen an Klima, Platz und Futter. "Wildtiere stecken in nackten kleinen Plastikboxen - ohne jegliche Rückzugsmöglichkeit. Häufig fanden wir Wühlkisten vor, in denen die Wildtiere den Zugriffen der Besucher hilflos ausgeliefert waren. Igel werden ständig aus dem Schlaf gerissen und als Besucherattraktion herumgereicht", berichtet die Pro Wildlife Sprecherin. "Bei vielen Reptilien und Amphibien handelt es sich zudem noch immer um Wildfänge. Nach einem langen Martyrium vom Fang über Transport und Zwischenhändler werden sie hier dann in Tupperdosen als Massenware zu Dumpingpreisen verramscht."
Foto- und Videomaterial senden wir Ihnen bei Interesse gerne zu.
Die Dokumentation steht Ihnen als Download zur Verfügung unter:
www.tierschutzbund.de/tierboersen.html
Pressekontakte:
Deutscher Tierschutzbund: Marion Dudla,
Tel. 0228 / 60 49 624
dudla@tierschutzbund.de Wildlife: Dr. Sandra Altherr,
Tel. 089 / 81299 507
sandra.altherr(at)prowildlife.de
Pro
Über Pro Wildlife:
Pro Wildlife ist eine gemeinnützige Organisation, die sich global für den Schutz von Wild¬tie¬ren und ihrer Lebensräume einsetzt. Weltweit unterstützt Pro Wildlife Arten-schutzprojekte vor Ort und leistet Aufklärungsarbeit, um Wildtierhandel und Wilderei einzudämmen. Pro Wildlife nimmt an Konferenzen wie der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, engl. CITES) teil, um den Schutzstatus von Wildtieren weltweit zu verbessern. Über verschiedene Netzwerke kooperiert Pro Wildlife mit Organisationen in aller Welt, um die Situation von Wildtieren zu verbessern.
Über den Deutschen Tierschutzbund
Der Deutsche Tierschutzbund (DTSchB) wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine in Deutschland gegründet. Heute sind ihm 16 Landesverbände und mehr als 700 örtliche Tierschutzvereine angeschlossen. Der Deutsche Tierschutzbund vertritt damit über 800.000 organisierte Tierschützerinnen und Tierschützer und ist Europas größte Tier- und Natur¬schutzorganisation.
Pressemeldung vom 09.12.2010
Der Wunsch nach einem besonderen Weihnachtsmenü sollte nicht auf Kosten der Tiere gehen, appelliert der Deutsche Tierschutzbund. Hinter "Delikatessen" wie Entenbraten oder Gänseleber stecken oft tierquälerische Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für Meeresfrüchte wie Hummer oder Kaviar. Die Tierschützer raten zu kreativen vegetarischen Menüs. Wenn Fleisch eingekauft wird, sollten Verbraucher auf hohe Tierschutzstandards achten.
Beim Blick hinter die Kulissen kann einem so mancher Festtagsbissen im Halse stecken bleiben: Gänse und Enten beispielsweise werden vor allem für die Weihnachtszeit gemästet. Viele Tiere kommen aus dem Ausland aus der Stopfleberproduktion, wo sie in engen Käfigen gehalten werden, in denen sie nicht einmal normal stehen können. Dreimal täglich wird ihnen, meist maschinell, unter Druck ein Brei aus Mais in den Magen gestopft. Wer für sein Festtagsmenü nicht auf Fleisch von Gans oder Ente verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen für Mastgeflügel achten: Die Begriffe -Auslaufhaltung", -bäuerliche Auslaufhaltung" und -bäuerliche Freilandhaltung" stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit mehr Platz im Stall und Auslauf ins Freie. Gleiches gilt für die Kennzeichnung mit -Bio" oder -Öko". Besonders hohe Standards für eine artgerechte Tierhaltung halten die Bauern ein, die dem NEULAND-Verein für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung angeschlossen sind.
Auch Kaviar und Hummer bedeuten Tierqual
"Echter" Kaviar wird als die weltweit teuerste Delikatesse gehandelt. Das ist einer der Gründe, warum der Stör akut vom Aussterben bedroht ist. Um an den Kaviar zu kommen, wird den Störweibchen bei lebendigem Leib der Bauch aufgeschlitzt, da die Eier sonst ungenießbar wären. Eine tierschutzgerechte Betäubung erfolgt in den seltensten Fällen.
Krustentiere, vor allem der Hummer, werden oft lebend im Handel angeboten. Sowohl die Hälterung der Tiere mit zusammengebundenen Scheren in Becken ohne Rückzugsmöglichkeit oder Nahrungszufuhr, als auch das Töten durch Werfen in kochendes Wasser, sind mit Leiden für die Tiere verbunden. Österreich hat bereits gehandelt. So hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Anbieten von lebenden Hummern unter den praxisüblichen Umständen in einer Supermarktkette einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Gegenzug für Deutschland ein Verbot des Angebots lebender Hummer im Handel.
Pressemeldung vom 07.12.2010
Mit einem neuen Motiv verstärkt der Deutsche Tierschutzbund seine Kampagne gegen den Pelzhandel. Jedes Jahr werden Millionen Tiere für diese angebliche Mode unter grausamen Bedingungen gehalten, gequält und getötet oder qualvoll in freier Wildbahn gefangen und erlegt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Verbraucher auf, keinen Pelz zu kaufen, weder als Mantel oder Schal noch an Schuhen oder als sonstige Accessoires.
"Der Mensch hat keinen Grund zu glauben, die Tiere könnten das, was er ihnen antut, anders fühlen als er. Jeder, der Tierpelz kauft, lässt Mitgeschöpfe für sich leiden. Das ist gewissenlos, daher gilt: Tierpelze sind Tierqual, kaufen Sie die nicht!", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Tiere, die für die Pelzgewinnung gehalten werden, müssen ein Leben lang extrem leiden, bevor sie unter grausamen Bedingungen getötet werden. Enge Drahtkäfige sind die üblichen Haltungssysteme für Pelztiere in Farmen, von denen es in Deutschland noch ca. 27 gibt. Tiere, die in freier Wildbahn weite Strecken zurücklegen, werden dort auf engstem Raum nebeneinander untergebracht. Auch die Jagd auf Pelztiere ist brutal. Die Tiere verenden nach tagelanger Qual in Fallen, werden erschossen oder erschlagen.
Um dem Verbraucher die Chance zu geben, Echtfelle erkennen zu können, fordert der Deutsche Tierschutzbund für diese eine deutliche und verbindliche Kennzeichnungspflicht. Überfällig ist ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland, um dem Staatsziel Tierschutz endlich gerecht zu werden.
Aber es gibt auch Erfolge zu vermelden: 2010 trat - trotz einiger Verzögerungen - das lang geforderte Handelsverbot mit Robbenfellen in der EU in Kraft. Ein zweiter Erfolg für den Tierschutz - nachdem schon der Handel mit Hunde- und Katzenfellen EU-weit seit 2008 untersagt ist.
Das Pelz-Motiv ist ein neuer kreativer Ansatz des Deutschen Tierschutzbundes, der gemeinsam mit der Agentur Frese und Wolff aus Oldenburg (Niedersachsen) umgesetzt wurde. Der Betrachter wird in die Perspektive des Tieres versetzt. Er soll angeregt werden, über den Schmerz nachzudenken bzw. sich in die Tiere und das, was ihnen angetan wird, hineinzufühlen. Der Deutsche Tierschutzbund tritt damit der aufdrängenden Werbung in Frauenzeitschriften und in Fernsehserien (wie z. B. Sex and the City) entgegen. Der Verband wird seinen Kampf gegen den Pelzhandel öffentlichkeitswirksam im Weihnachtsgeschäft und im Winterschlussverkauf verstärken.
Bei Bedarf, Bildunterschrift: Mit seinem neuen Pelz-Motiv fordert der Deutsche Tierschutzbund die Verbraucher auf, auf den Kauf von Tierpelzen zu verzichten.
Pressemeldung vom 03.12.2010
Am Dienstag (7.12.) wird der Ministerrat für Verbraucherschutz in Brüssel über einen gemeinsamen Standpunkt zum vorliegenden Verordnungsvorschlag zur "Information der Verbraucher über Lebensmittel" abstimmen. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass sich die Bundesregierung im Ministerrat für mehr Transparenz für den Verbraucher stark macht und daher die tierschutzrelevanten Änderungsanträge des Europäischen Parlamentes vom Sommer unterstützt: Unter anderem forderte das Europaparlament, dass verpflichtende Herkunftsangaben zu Fleisch und Lebensmitteln, die Fleisch enthalten, eingeführt werden. Auch auf die Kennzeichnung von Fleisch geschächteter Tiere haben sich die Europaparlamentarier verständigt.
"Diese Änderungsvorschläge des Europaparlaments sind aus Tierschutzsicht sehr zu begrüßen", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich die Möglichkeit haben, klare und transparente Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln - gerade beim Fleisch - einholen zu können." Die Änderungsvorschläge der Europaparlamentarier sehen vor, dass Fleisch und Lebensmittel, die Fleisch enthalten, so etikettiert werden müssen, dass jeder Verbraucher den Ort der Aufzucht, Mast und Schlachtung erkennen kann. Rückschlüsse, ob das Tier hinter dem Produkt etwa über Ländergrenzen hinweg und damit oftmals lange Strecken transportiert wurde, sind damit für jeden Verbraucher möglich.
Des Weiteren fordern die Europaparlamentarier, dass Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung (Schächten) in Zukunft gekennzeichnet werden muss. Auch diese Initiative ist aus Tierschutzsicht sehr zu begrüßen. "Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, bewusst auf Fleisch von geschächteten Tieren verzichten zu können", erläutert Wolfgang Apel. Bislang gebe es diese Sicherheit in der Europäischen Union nicht. Denn nicht alle Teile eines geschächteten Tieres seien für die Religionsgemeinschaften verwertbar und der überbleibende Teil des Schlachtkörpers gehe meist in die reguläre Fleischverarbeitung - ohne spezielle Kennzeichnung.
"Nun liegt die Entscheidung beim Ministerrat. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen dafür einsetzt, dass die Weichen entsprechend für mehr Tier- und Verbraucherschutz gestellt werden", fordert Wolfgang Apel abschließend.
Pressemeldung vom 02.12.2010
Die meisten Tiere vertragen Kälte besser als die Besitzer denken. Ein gesunder Hund etwa benötigt beim Spaziergang weder Kleidung noch eine Decke. Im Gegenteil, oftmals behindert die "Winterkleidung" die Bewegung und ist nicht artgerecht. Das Fell reicht als natürlicher Wärmeschutz in der Regel völlig aus. Tipps für den winterlichen Spaziergang bietet der Deutsche Tierschutzbund. Für Tiere auf Weiden oder für die Fütterung von Vögeln haben die Tierschützer ebenfalls Anleitungen zusammengefasst.
Der Verband in Bonn rät allen Tierfreunden: Achten Sie auf die Körpersprache des Tieres. Wenn das Tier zittert, sollte der Spaziergang sofort abgebrochen werden. Bei kurzhaarigen und kleinen Hunden kann es sinnvoll sein, statt eines ausgedehnten Spaziergangs mehrmals kürzere Gänge zu machen. Außerdem sollte der Hund immer in Bewegung bleiben. Für viele Hunde ist der Schnee eine Verlockung. Hier ist es ratsam, darauf zu achten, dass die Tiere ihn nicht zu sich nehmen. Die Kälte und die möglicherweise im Schnee enthaltenen Erreger, Schadstoffe oder Streusalz können zu Erbrechen, Durchfällen bis hin zu Magen- und Darmentzündungen führen. Das Einreiben der Pfoten mit Balsam oder das Einsprühen mit einem Schutzspray verhindert, dass sie rissig oder spröde werden. Salzreste oder Eisklumpen zwischen den Zehen und im Fell sollten nach dem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abgespült und die Pfoten gründlich trocken gerieben werden.
Für heimische Vögel erschweren niedrige Temperaturen, Frost und Schneefälle die Nahrungssuche. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, die ein Futterhäuschen oder Meisenglocken eingerichtet haben, auf geeignete Futtermittel zu achten und täglich hinsichtlich Nachschub und Hygiene zu kontrollieren. Tipps zum unterschiedlichen Futterbedarf und entsprechenden Fütterungsmöglichkeiten sind in der Broschüre "Fütterung der Vögel" zusammengefasst. Diese steht zum Download unter www.tierschutzbund.de/vogelfuetterung.html bereit.
Pferde, Rinder und Schafe sind kälteresistent. Wichtig dabei ist eine angemessene Fütterung sowie ausreichender Witterungsschutz. Windschutz sowie trockene Liegeflächen, die allen Tieren Platz bieten, sind für verantwortungsvolle Tierhalter dabei ein Minimum. Bei extremen Temperaturen ist es darüber hinaus ratsam, Tränken regelmäßig daraufhin zu kontrollieren, ob das Wasser nicht eingefroren ist. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.tierschutzbund.de/freilandhaltung_winter.html
Pressemeldung vom 02.12.2010
Wie gerade bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz Recht gegeben und die Kleingruppenkäfige für Legehennen als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet. Laut Urteilsbegründung wurde gegen die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verstoßen, weil die Tierschutzkommission nicht in der nach Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Mit dem Verstoß gegen das Anhörungserfordernis habe der Verordnungsgeber auch gegen den Artikel 20a Grundgesetz, dem Staatsziel Tierschutz, verstoßen, so das Gericht. Die Bundesregierung hatte das generelle Verbot der Käfighaltung im Jahr 2002 nach einem mehrheitlichen Votum des Bundesrates aufgehoben.
"Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiber von Kleingruppenkäfigen und die Bundesregierung. Es ist ein Sieg für den Tierschutz. Das muss alle, die noch Eier aus Käfigen verwenden, nachdenklich stimmen. Das fängt bei Frühstückseiern an, das betrifft aber auch Eiernudeln und endet noch nicht beim Eierlikör", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und fügt an: "Wir danken dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und der Staatsministerin Margit Conrad, dass sie den Tierschutzargumenten durch ihre Normenkontrollklage zu Recht verholfen haben."
Das Land Rheinland-Pfalz hatte nach dem Beschluss des Bundesrates Normenkontrollklage gegen die "Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen" eingelegt. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Klage mit Gutachten unterstützt.
In der neuen Käfiggeneration können die Tiere zentrale Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Dazu gehören u. a. Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest. Diese hat das Bundesverfassungsgericht 1999 als wesentliche Grundbedürfnisse bezeichnet und die Käfighaltung für verfassungswidrig erklärt. Führende Wissenschaftler haben bereits bestätigt, dass auch in der so genannten Kleingruppe kein artgerechtes Verhalten der Hühnervögel möglich ist.
Pressemeldung vom 26.11.2010
Am kommenden Montag und Dienstag treffen sich die Agrarminister der EU-Länder in Brüssel. Auf der Tagesordnung steht auch der Schutz von Hunden und Katzen. Der Entwurf, über den die Agrarminister abstimmen, stellt einen Auftrag an die Europäische Kommission dar, den Schutz von Hunden und Katzen in den nächsten Tierschutz-Aktionsplan (2011-2015) aufzunehmen. Die EU legt in ihrem Aktionsplan Maßnahmen zur Verbesserung für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren fest. Bisher war der Schutz von Hunden und Katzen nicht Teil des Tierschutz-Aktionsplans. Die im Entwurf genannten Themen beinhalten u. a. die Zucht von und den Handel mit Hunden und Katzen, die Kennzeichnung und Registrierung, das Verbot des Kupierens der Schwänze und Ohren und die Vermittlung von Sachkunde für die Tierhalter.
"Millionen von Hunden und Katzen leiden in den Ländern der Europäischen Union. Es ist immer noch an der Tagesordnung, dass in als zivilisiert geltenden Ländern Straßentiere auf brutale Art und Weise gefangen und getötet werden. Eine Aufnahme der Heimtiere in den Tierschutz-Aktionsplan ist daher konsequent und ein eindeutiges Bekenntnis der EU-Länder dafür, dass sich die Situation für die Heimtiere tiefgreifend verbessern muss", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der zugleich an die Agrarminister appelliert, den Entwurf anzunehmen. "Klar ist aber auch, dass bei einer solchen Harmonisierung einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleiben muss, strengere Bestimmungen zum Schutz von Hunden und Katzen beibehalten oder erlassen zu können", so Apel abschließend.
Fehlende bzw. zu geringe Sensibilität gegenüber Hunden und Katzen, unzureichende Tierschutzgesetzgebungen oder die desolate Umsetzung vorhandener Regelungen lassen es zu, dass in vielen europäischen Ländern Hunde und Katzen zu Tausenden in tierquälerische Tierverwahranstalten oder Tiersammellager zusammengepfercht und getötet werden. Aus Polen, Tschechien und Ungarn werden unzählige Welpen aus "Hundefabriken" zum Handeln nach Deutschland oder Österreich verbracht und dort direkt aus dem Kofferraum als "Billigware" - ohne entsprechende Papiere und oft mit Krankheiten belastet - verkauft. In Belgien und Niederlanden wird der Handel sogar in viel größerem Umfang betrieben.
Pressemeldung vom 23.11.2009
Auch in diesem Winter und pünktlich zum Weihnachtsgeschäft werdn in den Modegeschäften wieder Kleidung und Accessoires azs Echtpelz angepriesen. Dabei sind Pelze Produkte, die mit Tierquälerei erzeugt werden. Der Deutsche Tierschutzbund in Bonn appelliert deshalb an die Verbraucher, zum Weihnachtsfest keinen Pelz zu verschenken. "Jeder dr sich mit Pelz kleidet, hat Blut an den Händen, egal ob Mann oder Frau. Und wer damit handelt, macht sich ebenso mitschuldig am Millionenfachen Leid der Tiere", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Das gilt für den Klassischn Mantel, aber auch für Applikationen, Schuhe, Handschuhe oder Taschen aus Pelz. Der Verband fordert zudem eine Kennzeichnugnspflicht für Echtfelle, damit der Verbraucher diese erkennen kann, und auch, welches Tier samt Herkunft dahinter steckt.
Die Tiere, die für die Pelzgewinnung gehalten werden, müssen ein Leben
lang extrem leiden, bevor sie unter grausamen Bedingungen getötet
werden. Enge Drahtkäfige aus Gitterrosten sind die üblichen
Haltungssysteme für Pelztiere in Farmen. Tiere, die sich in freier
Wildbahn aus dem Weg gehen würden, werden auf engstem Raum
nebeneinander untergebracht. "Um die Eitelkeiten von Zweibeinern zu
befriedigen, wird das millionenfache Leid von Vierbeinern bewusst in
Kauf genommen", so Wolfgang Apel weiter.
Recherchen des Deutschen Tierschutzbundes und der ihm angeschlossenen
Tierschutzvereine ergaben, dass es deutschlandweit noch immer an die 30
Pelztierfarmen gibt. In diesen werden unter anderem ca. 330.000 Nerze in
winzigen Drahtkäfigen gehalten, bevor sie im Alter von sechs bis sieben
Monaten vergast werden. Aber auch Füchse, Chinchillas und Sumpfbiber
müssen in strukturlosen Käfigen dahinvegetieren. Allein in der EU
werden jährlich 25 Millionen Tiere zur Herstellung von Pelzwaren
getötet. Für einen Pelzmantel sterben 40 bis 60 Nerze, 10 bis 20
Füchse oder Biber, 30 bis 50 Waschbären, sechs bis zehn Robben, 110
Eichhörnchen oder 130 bis 200 Chinchillas.
Auch die Jagd auf Pelztiere ist brutal. Die Tiere verenden nach
tagelanger Qual in Fallen; werden erschossen oder erschlagen. 2010 tritt
deswegen das lang geforderte Handelsverbot mit Robbenfellen in der EU in
Kraft. Ein zweiter Erfolg für den Tierschutz, nach dem schon der Handel
mit Hunde- und Katzenfellen EU-weit seit dem 31.12.2008 untersagt ist.
NEIN ZU PELZEN - JUGENDKAMPAGNE GEGEN PELZHANDEL.
Unter Jugendlichen sind Pelze schon lange "out": Auf der Internetseite
www.jugendtierschutz.de/2213.html [1] des Deutschen
Tierschutzbundes präsentieren Jugendtierschützer, wie sie ganz konkret
vor Ort gegen Pelz protestieren, Nachahmer willkommen.
Pressemeldung vom 10.11.2009
Verbraucherinnen und Verbraucher, die in diesen Tagen nicht auf den traditionellen Gänsebraten verzichten wollen, sollten bei der Wahl des Fleisches darauf achten, keine Gänse aus Massentierhaltung zu kaufen. Viele der Wasservögel werden unter Tierquälerischen Bedingungen gehalten. Praktischer Tierschutz kann auch beim traditionellen Martinsfeuer betrieben werden: Die Verantwortlichen sollten bedenken, dass sich Wildtiere in dem aufgeschichteten Reisig oder Holz versteckt haben könnten und Gefahr laufn, in den Flammen leidvoll umzukommen.
Bei vielen Familien steht nicht erst zu Weihnachten, sondern schon zu
St. Martin die traditionelle Gans auf dem Festtagsspeiseplan. Dass 80
Prozent der in Deutschland verkauften Gänse aus dem Ausland stammen und
dort größtenteils in industrieller Intensivhaltung leben mussten, ist
kaum bekannt. Um zusätzlich zum Fleisch Stopfleber zu gewinnen, wird
den in Käfigen gehaltenen Gänsen täglich eine riesige Menge
Futterbrei über einen Schlauch direkt in den Magen gepumpt. Diese
Grausamkeit ist in Deutschland zwar verboten, der Import von Stopfleber
ist jedoch genauso erlaubt wie der des Fleisches derart gequälter
Gänse.
Um die Intensivhaltung zu verschleiern werden die Tiere zum Teil mit
irreführenden Bezeichnungen angeboten: beispielsweise suggerieren
Begriffe wie "vom Bauernhof" oder "Landkorngans" eine artgerechte
Haltung. Die Tierschützer fordern deshalb nicht nur ein Ende der
tierquälerischen Haltungsbedingungen und verbindliche Gesetze zur
Haltung von Gänsen, sondern auch ein Verbot von beschönigenden
Bezeichnungen. Wer für sein Festtagsmenü noch nicht ganz auf Fleisch
verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten
Kennzeichnungen 'Auslaufhaltung', 'bäuerliche Auslaufhaltung',
'bäuerliche Freilandhaltung', 'Bio-'‚ oder 'Ökogans' achten.
Diese stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Doch
auch hier gilt: Hände weg von Fleisch mit dem Zusatz "aus
Fettleberproduktion".
Pressemeldung vom 14.10.2009
Das Risiko Von Wildunfällen steigt im Herbst stark an. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund in Bonn aufmerksam. Durch die Umstellung von
Sommer- auf Winterzeit fällt der Berufsverkehr in dieser Zeit meistens in die Dämmerung. Die Gefahr, dass kreuzende Tiere nicht rasch genug erkannt werden, ist deshalb besonders auf Landstraßen erhöht. Zumeist sind es Rehe, die Opfer von Wildunfällen werden, jedoch werden auch frei laufende Katzen, Igel, Marder sowie Sing- und Greifvögel erfasst. Um Schaden von Mensch und Tier zu vermeiden, sei vor allem eine vorsichtige und angepasste Geschwindigkeit notwendig, rät der Verband.
Autofahrer kennen diese Situation: Früh hereinbrechende Dämmerung und
schlechte Witterungsverhältnisse - plötzlich steht ein Reh auf der
Fahrbahn und schaut in den Scheinwerfer. Noch ehe der Fahrer handeln
kann, ist der Unfall passiert. Das Tier ist verletzt oder tot, der Wagen
beschädigt, im schlimmsten Fall kommt es zu einem Personenschaden.
Tausende Tiere sterben jedes Jahr bei Wildunfällen, so kamen zwischen
April 2007 und März 2008 mehr als 200.000 Rehe und über 23.000
Wildschweine im Straßenverkehr um. Allein die Anzahl überfahrener Igel
dürfte in die Hunderttausende gehen, schätzt der Deutsche
Tierschutzbund.
Dabei sind viele Autofahrer doch auch Tierfreunde. Sie haben es in der
Hand, durch eine defensive und umsichtige Fahrweise diesem gravierenden
Tierschutzproblem entgegen zu wirken und die erschreckend hohe Zahl von
Tieropfern zu reduzieren. Autofahrer sollten das Tempo in Waldgebieten
auf 60 bis maximal 80 Stundenkilometer drosseln, rät der Deutsche
Tierschutzbund. So hat der Fahrer die Möglichkeit, rechtzeitig zu
bremsen, zu hupen und das Licht abzublenden, damit das Tier einen
Fluchtweg finden kann.
Zu vermehrtem Wildwechsel kommt es immer dann, wenn sich die Wildtiere
in den Herbstmonaten auf ihrer Nahrungssuche aufgrund von abgegrasten
Flächen neue Futterplätze suchen müssen. Dann gilt besondere
Wachsamkeit, denn in dieser Zeit ereignen sich statistisch gesehen
doppelt so viele Wildunfälle wie im Rest des Jahres. Ist ein Wildunfall
passiert, ist der Autofahrer ethisch und gesetzlich verpflichtet zu
helfen. Der Deutsche Tierschutzbund hat im Internet unter
www.tierschutzbund.de/02598.html Tipps zum richtigen Verhalten bei
Wildunfällen zusammengestellt.
Ende der Stierkämpfe in Katalonien – Signalwirkung für ganz
Spanien?
Das katalanische Regionalparlament hat heute ein Stierkampf-Verbot
beschlossen. Ab 2012 dürfen diese Kämpfe nicht mehr stattfinden.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Entwicklung und hofft
auf eine Signalwirkung für ganz Spanien. Der Verband appelliert
zudem an alle Spanien-Urlauber, die als Kulturerbe getarnte
Tierquälerei zu boykottieren: Die Neugierde der Touristen finanziere
und legitimiere das Tierleid.
„In Spanien gibt es kein einheitliches nationales Tierschutzgesetz,
lediglich regionale rechtliche Vorgaben, die von Region zu Region
unterschiedlich sind. Ein Verbot von Stierkämpfen in Katalonien könnte
in Spanien zu einem positiven Dominoeffekt führen", hofft Wolfgang
Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Anbot und Nachfrage regeln den Stierkampf-Markt: Geld kommt vor
allem von Touristen
Pro Jahr werden in Spanien etwa 2.000 Stierkämpfe durchgeführt, in
denen sehr viele Tiere "verbraucht" werden (circa 30.000 im Jahr).
Nur etwa 14 Prozent aller Spanier besuchen derartige Veranstaltungen.
Auch die Mehrheit der europäischen Bevölkerung lehnt Stierkämpfe
ebenfalls als archaisch und tierquälerisch ab. Die meisten Besucher der
Arenen sind aber dennoch Touristen, die den Stierkampf als "typisch
spanische Urlaubsattraktion" erleben wollen. „Wer Stierkämpfe als
fröhliches und traditionelles Ereignis feiert, verschließt die Augen vor
Tierleid und dem äußerst grausamen Umgang mit den Tieren", so
Wolfgang Apel abschließend.
Der Deutsche Tierschutzbund bietet viele Hilfen
zum Thema Tier und Urlaub
Immer mehr Tierheime beklagen die saisonalen Schwankungen – also
die stark erhöhte Tieraufnahme in den Sommermonaten – wie eine
aktuelle vom Deutschen Tierschutzbund in Auftrag gegebene Studie
beweist. Die Urlaubszeit wird dabei von den Tierheimen als primärer
Grund angegeben. Morgen beginnen die Sommerferien in NRW. Im
bevölkerungsreichsten Land bekommen die Tierheime diese
Schwankungen am stärksten zu spüren. Auch in vielen anderen
Ländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg haben die Ferien
mittlerweile begonnen. Der Deutsche Tierschutzbund bietet konkrete
Hilfestellungen und Beratungsangebote, damit rund um das Thema
Tier und Urlaub alles reibungslos klappt.
Mit den Beratungsangeboten des Deutschen Tierschutzbundes und der
ihm angeschlossenen Tierschutzvereine werden jedes Jahr viele Tiere vor
einem traurigen Sommer-Schicksal bewahrt. Mit der Aktion „Nimmst du
mein Tier, nehm’ ich dein Tier“ gelingt es vielfach auch kurzfristig,
„Tiersitter“ für die Urlaubszeit zu finden. Unter der Urlaubshotline 0228-
60496-27 bekommen Tierhalter Tipps für die Tierbetreuung (Mo-Do von
10-18 Uhr; Fr 10-16 Uhr). Darüber hinaus verhilft das Urlaubs-
Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes mit Informationen
für die konkrete Reiseplanung zu einer guten Vorbereitung für den
Urlaub mit den Haustieren. Der Verband rät allen Tierfreunden zudem,
ihr tierisches Familienmitglied kennzeichnen und anschließend direkt
kostenlos beim Deutschen Haustierregister®
www.registrier-dein-tier.de eintragen zu lassen, um so für mehr
Sicherheit zu sorgen.
Die Aufnahmekapazitäten der Tierheime sind zu Beginn der Ferienzeit
oft an den Grenzen der Möglichkeiten. Gerade in den Sommerwochen
steigen die Tierabgaben hauptsächlich urlaubsbedingt immer stark an.
Immer wieder kommt es zu dramatischen Situationen, wenn Menschen
ihr Tier aussetzen, weil sie es als „Last“ empfinden. Der Deutsche
Tierschutzbund bittet daher alle, die sich für ein Tier als
Familienmitglied interessieren, in die Tierheime zu gehen. Dort warten
viele Hunde, Katzen und Kleintiere auf ein neues Zuhause. „Jedes Tier,
das vermittelt wird, entlastet den Tierschutz und gibt einem
Mitgeschöpf eine zweite Chance“, appelliert Wolfgang Apel, Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes.
Tipps zur Beurteilung einer Tierpension sowie weitere Informationen
rund um das Thema Tier und Urlaub finden Sie auch hier:
Vorsicht beim Mähen von Wiesen und Weiden! Gefahren für
Wildtiere durch geeignete Maßnahmen minimieren
Jedes Jahr sterben zahlreiche Wildtiere auf grausame Art und Weise.
In den Messern landwirtschaftlicher Mähwerke werden sie regelrecht
zerstückelt. Jetzt Mitte Juni sind besonders neugeborene Rehkitze
gefährdet, da sie von den Ricken ins hohe Gras abgesetzt werden.
Dort suchen sie die Jungtiere in den ersten Wochen nur kurz auf, um
sie mit Nahrung zu versorgen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert
an die Landwirte, durch umsichtiges Verhalten sicherzustellen, dass
der grausame Tod von Jungtieren auf der Weide vermieden wird.
Für viele Wildtiere wie Rehe, Feldhasen und Bodenbrüter dienen Felder
und Wiesen als Unterschlupf. Doch angesichts der immer früheren und
intensiveren Mahd (Mähen) von Grünlandflächen und des Einsatzes von
zum Teil sehr schnellen großen Landmaschinen sind die Tiere einer
immensen Gefahr ausgesetzt. Tausenden von jungen Wildtieren werden
durch die scharfen Klingen der Maschinen schwere Verletzungen
zugefügt. Diese enden oftmals tödlich.
Der Verband appelliert daher an alle Landwirte, deren Landmaschinen
noch nicht über entsprechende Sensoren zum Aufspüren von Wildtieren
verfügen, vor dem Mähen die Felder gründlich zu begutachten und
sicherzustellen, dass sich dort keine Tiere mehr aufhalten. Nester von
Bodenbrütern können bei einer Begehung durch Förster oder
Vogelkundler ausfindig gemacht und markiert werden. Auch die Wahl
der Mähtechnik und die Schnitthöhe sind wichtige Faktoren, die es zu
berücksichtigen gilt. Zudem ist es ratsam, Wiesen und Weiden immer
von innen nach außen zu mähen, um Fluchtmöglichkeiten zu bieten. Am
Tag vor dem Mähen können die Tiere durch Stangen mit flatternden
Tüchern oder auch Blinklampen gewarnt werden. Die Muttertiere
nehmen die Störung wahr und verlassen mit ihren Jungen das Feld. Vor
dem Mähen können Tiere auch durch akustische Signale von den
entsprechenden Wiesen vertrieben werden. Dazu eignen sich zum
Beispiel Flatterbänder, die bei Wind entsprechende Geräusche machen.
Im Handel sind darüber hinaus Schutzvorrichtungen für die Maschinen
erhältlich, die zusätzlich helfen können, die Tiere vor einem qualvollen
Tod zu bewahren.
Reptilien sind Wildtiere. Sie sind nicht domestiziert und somit nicht an das Leben mit dem Menschen angepasst und können nur in den seltensten Fällen wie Heimtiere artgerecht gehalten werden.
Aus diesem Grunde spricht sich der Deutsche Tierschutzbund grundsätzlich gegen deren Haltung in Privathaushalten aus.
Spezielle Probleme bei der Haltung von Reptilien
Reptilien sind schwierig zu haltende Tiere, weil sie besondere Ansprüche an Klima, Ernährung, Vergesellschaftung sowie Größe und Ausstattung der Gehege stellen. Die mit der Reptilienhaltung verbundenen Schwierigkeiten werden vom Laien meist unterschätzt. Oftmals fehlt es an ethologischen Erkenntnissen über die artgerechte Tierhaltung. Viele Arten sind Nahrungsspezialisten, die zudem nur unter ganz bestimmten Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen leben können. Fütterungsfehler wirken sich bei Reptilien erst mit langer Verzögerung aus und werden vom Besitzer nicht sofort erkannt.
So leiden die Tiere oft jahrelang. Auch fehlt es vielen Tierärzten an Fachwissen über die Erkrankungen und die Behandlung von Reptilien. Klima Reptilien sind wechselwarme Tiere und benötigen heizbare Terrarien mit verschiedenen Temperaturzonen und Zonen unterschiedlicher Lichtintensität, wo die Tiere ihr „Sonnenbad“ nehmen können. Ein Terrarium muss jedoch auch Schattenplätze als Rückzugmöglichkeiten aufweisen.
Daneben ist für das Wohlbefinden von Reptilien die Luftfeuchtigkeit von großer Bedeutung. Trotz Einsatz von Technik ist die optimale Klimagestaltung schwierig. Ausgestaltung und Größe des Terrariums Reptilien besiedeln nahezu alle Biotope der Welt. Wüstentiere haben andere Bedürfnisse an die Einrichtung eines Terrariums als Bewohner des tropischen Regenwaldes. Oftmals kann die Terrarieneinrichtung nicht ansatzweise dem natürlichen Habitat nachempfunden werden.
Häufig wird auch die endgültige Größe der Reptilien beim Kauf unterschätzt, und nicht selten sprengen die Tiere innerhalb kurzer Zeit die Terrarien, in denen sie in der Wohnung gehalten werden. So können beispielsweise Schnappschildkröten, die mit einem Panzerdurchmesser von knapp 10 cm verkauft werden, innerhalb weniger Monate auf stattliche 50 cm heranwachsen.
Eine ausgewachsene Schnappschildkröte erreicht ein Körpergewicht von 25 kg und kann mit ihrem messerscharfen schnabelartigen Kiefer tatsächlich einen menschlichen Finger mühelos abbeißen. Auch eine Riesenschlange wie die Königspython, die im ausgewachsenen Zustand eine Länge von mehreren Metern erreicht, ist im Terrarium im Wohnzimmer niemals artgerecht zu halten.
Besatzdichte und Vergesellschaftung Viele männliche Eidechsen haben ein ausgeprägtes Territorialverhalten (Erdleguane, Anolisarten, etc.) und sind bei übermäßigem Besatz in zu kleinen Terrarien sozialem Dauerstress ausgesetzt. Fehlende Zehenglieder, fehlende Schwänze und Verletzungen der Gliedmaßen sind häufig die Folge von Kämpfen bei Überbesetzung oder falscher Vergesellschaftung.
Schildkröten können Träger von Amöben sein, die bei Vergesellschaftung tödlich für Echsen oder Schlangen sein können.
Gesundheit
Viele Reptilien werden durch Bewegungsmangel und durch Reizarmut träge und apathisch. Sie neigen zur Verfettung (z.B. Leguan). Falsche Fütterung führt zu Vitaminmangel und zur Schwächung der Tiere. Tier- und Naturschutzprobleme Mit der Haltung von Reptilien sind aber auch noch andere gravierende Tier- und Naturschutzprobleme verbunden.
Zum einen werden auch heute noch sehr viele Reptilien, auch bedrohte Arten, legal oder illegal der Natur entnommen, um den „Bedarf“ an exotischen „Heimtieren“ in Europa oder den USA zu befriedigen.
Eine beispiellose Ausplünderung der Naturbestände ist die Folge. Hohe Verlustraten beim Fang, beim Transport und der Quarantäne tragen weiterhin zur Dezimierung der Bestände bei und bedeuten für die betroffenen Tiere häufig eine unerträgliche Tierquälerei.
Zum anderen sehen sich immer mehr Tierheime mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, Abgabetiere zu pflegen und an geeignete Einrichtungen zu vermitteln.
Ferner tummeln sich mittlerweile vermutlich zahlreiche Exoten in deutschen Baggerseen und Flüssen, weil sie von verantwortungslosen Tierhaltern ausgesetzt wurden, nachdem sie für die Terrarienhaltung zu groß geworden sind oder weil das Interesse an ihnen schnell nachgelassen hat.
Zwar sind z.B. Schildkröten durchaus in der Lage, auch den mitteleuropäischen Winter zu überleben, sie verdrängen jedoch einheimische Tierarten, wodurch es zu einer Faunenverfälschung kommt.
Sie können helfen: Verhindern Sie Tierleid, indem Sie keine Reptilien kaufen.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich dafür ein, dass die Haltung von Reptilien ausschließlich geeigneten wissenschaftlich geführten Einrichtungen vorbehalten bleibt, wo durch das speziell geschulte Fachpersonal annähernd artgerechte Haltungsbedingungen gewährleistet sind.
Helfen Sie uns, den Tieren zu helfen. DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND E.V. Baumschulallee 15, 53115 Bonn Tel: 0228-60496-0, Fax: 0228-60496-40 bg(at)tierschutzbund.de
Jetzt ist die Zeit im Jahr, in der die meisten Jungkatzen geboren werden. Der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen über 500 Tierheime rechnen auch in diesem Jahr wieder mit einer „Katzenschwemme“.
Für die Tierheime ist diese Situation in der jetzigen schwierigen Lage kaum noch zu bewältigen.
Das Schicksal der neugeborenen Katzen indes ist ungewiss.
Im Freien vermehren sich die Tiere unkontrolliert. Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen, wenn sie nicht kastriert sind. Oft droht den Tieren dann ein qualvoller Tod. Aufgrund des dramatischen Populationsanstiegs entsteht häufig eine Nahrungsknappheit, die zu Hunger und Mangelerscheinungen führt. Viele Tiere leiden zudem unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall.
„Das Leid der Katzen ist enorm. Aus Tierschutzsicht stellt die Kastration von frei lebenden Katzen und Hauskatzen, die Freilauf genießen, die einzige Möglichkeit dar, das Anwachsen der Katzenpopulation und die damit verbundene Verelendung der Tiere zu verhindern.“ mahnt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Wir appellieren an die Bürgermeister, die örtlichen Tierschutzvereine stärker zu unterstützen, ideell und auch finanziell“, so Apel weiter.
Denn nur 22 Prozent der Tierheime erhielten bisher Zuschüsse von öffentlichen Stellen für Kastrationen. Aktuell können viele von ihnen die Kosten nicht mehr aus eigener Kraft decken.Hilfsaktionen der Tierschützer vor Ort können bisher nur dank Spenden von Tierfreunden durchgeführt werden.
Die weiter zunehmende Zahl an freilebenden Katzen ist aber bald nicht mehr zu bewältigen, warnt der Deutsche Tierschutzbund.
Der Ursprung aller frei lebenden Katzen stammt von den in den Haushalten lebenden Freigängerkatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Nach wie vor lassen Tierhalter ihre Katzen unkastriert ins Freie.
Deshalb hatte der Deutsche Tierschutzbund Bundesministerin Ilse Aigner im März 2010 den Entwurf einer Katzenschutzverordnung übermittelt.
Ziel: Verbindliche Regelungen für die Haltung und den Umgang mit Katzen sowie eine Kastrationspflicht als Instrument gegen die ungewollte Vermehrung.
Neben der Kastration rät der Deutsche Tierschutzbund auch dringend dazu, jede Katze eindeutig mit einem Mikrochip kennzeichnen und beim Deutschen Haustierregister® (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei eintragen zu lassen. Nur so kann das Tier bei Verlust eindeutig identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden.
Tiere leiden unter der Hitze
Der Deutsche Tierschutzbund erinnert daran, aufgrund der aktuellen
Hitzewelle auf die Tiere zu achten. Denn nicht nur Menschen machen
die hohen Temperaturen zu schaffen, auch Tiere spüren die Hitze. Auf
keinen Fall dürfen Hunde und andere Tiere allein im Auto gelassen
werden, auch nicht für wenige Minuten. Hund, Katze, Hamster und
Co. können im Gegensatz zum Menschen nicht durch Schwitzen
abkühlen, sondern allein durch Trinken beziehungsweise Hecheln.
Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist deshalb überlebenswichtig.
Um große Hitze zu meiden, sollte das Gassigehen mit dem Hund in
die Morgen- und Abendstunden und in schattige Waldgebiete verlegt
werden. Auch Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, leiden unter
den hohen Temperaturen. Hier gilt es, Vorsorgemaßnahmen zu
treffen, um unnötiges Tierleid oder gar den Hitzetod zu verhindern.
Selbst bei bewölktem oder schwülem Wetter ohne direkte
Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im parkenden Auto rasch auf
50 Grad und mehr an. Eine tödliche Falle für Tiere. Es kommt zu
Sauerstoffmangel, Übelkeit und Kreislaufproblemen mit anschließendem
Kreislaufversagen. In keinem Fall sorgen ein geöffnetes Schiebedach
oder ein Spalt breit geöffnetes Fenster für genügend Abkühlung im Auto - auch dann nicht, wenn dieses im Schatten steht. In Käfigen und
Terrarien lebende Haustiere dürfen ebenfalls nicht schutzlos der Sonne
ausgesetzt werden. Dabei sollte der Halter immer beachten, dass die
Sonne im Laufe des Tages wandert und ein morgens noch schattiges
Plätzchen bereits kurze Zeit später in der prallen Sonne stehen kann. So
kommt es schnell zu sogenannter "Stauhitze". Um Abhilfe zu schaffen,
sollte die Behausung aber auf keinen Fall im Durchzug stehen. Ein
frischer Wind hilft zwar uns Menschen, die Hitze zu ertragen, kann bei
Tieren aber schnell folgenschwere Erkrankungen nach sich ziehen.
Pferde und Nutztiere auf der Weide sollten ebenfalls immer die
Möglichkeit haben, sich in den Schatten zurückzuziehen. Auch hier gilt,
dass immer ausreichend Wasser in der Tränke sein muss. Ein Ausritt in
den kühleren Morgen- und Abendstunden ist für Mensch und Tier
angenehmer als zu den wärmeren Tageszeiten.
Weitere Informationen zur Haltung von Tieren können unter
www.tierschutzbund.de/tier-tipps_hitze.html abgerufen werden.
immer mehr Menschen begegnen sich virtuell im Netz. Zunehmend kann über
diese Wege auch Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden.
Das Netz mobilisiert. Da dürfen wir Tierschützer nicht fehlen. Der
Deutsche Tierschutzbund ist in Netzwerken im "Social Web" aktiv und
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Susanne Möltgen
Leitung Online-Redaktion
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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